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Fehlende Fertigstellungsanzeige

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  •  pstrobl
13.7. - 14.7.2015
4 Antworten 4
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hallo zusammen,

im rahmen von nachbarschaftsstreitigkeiten hatten wir unsere gemeinde gebeten, einsicht in unseren bauakt zu nehmen. Dabei hat sich herausgestellt, dass es für unser haus keine fertigstellungsanzeige gibt. Der gemeindebedienstete sagte, das wäre unverzüglich nachzuholen.
Wir sind dritt-besitzer und haben das haus vor 10 jahren gekauft. Das haus selber ist ca. 30 jahre alt.
da tun sich mehrere fragen auf
- wie kann denn ein haus ohne fertigstellungsanzeige 2x verkauft werden?
- muss das nach 30 jahren und 2x verkauf wirklich noch gemacht werden?
- welche implikationen hat denn das? kann das die grundsteuer oder wird diese über den verkaufswert (--> einheitswert) vorgeschrieben?

ei ja, unser nachbar beanstandet, dass die dachrinne in sein grundstück steht. das müsste doch im bauplan (hausabmessungen, lage in bezug auf grundstück) enthalten und genehmigt sein?
der gemeindebedienstete meinte nur, von der dachrinne stünde da nix ...

bin für jegliche tips und rückmeldungen dankbar!

schönen abend noch.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.7.2015  (#1)
Bitte Bundesland angeben!

zitat..
pstrobl schrieb: wie kann denn ein haus ohne fertigstellungsanzeige 2x verkauft werden?

Warum nicht? Eine Fertigstellungsnazeige ist keine Voraussetzung oder Notwendigkeit, um etwas verkaufen oder kaufen zu können

zitat..
pstrobl schrieb: muss das nach 30 jahren und 2x verkauf wirklich noch gemacht werden?

Ja, sicher.

zitat..
pstrobl schrieb: kann das die grundsteuer oder wird diese über den verkaufswert (--> einheitswert) vorgeschrieben

Was meinst da genau? Die Grundsteuer hat mit der Fertigstellungsanzeige überhaupt nichts zu tun!

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Hallo pstrobl,
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  •  MinMax
  •   Gold-Award
14.7.2015  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Die Grundsteuer hat mit der Fertigstellungsanzeige überhaupt nichts zu tun!

naja, vor der Fertigstellungsanzeige zahlt man den alten 'Wert', danach den neuen, da kann wie bei mir, schon ein Unterschied von 200,-/a zustande kommen.

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  •  pstrobl
14.7.2015  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: Bitte Bundesland angeben!

- Steiermark; ich hatte gelesen, dass rein rechtlich gemeinden keinen meldezettel ausstellen dürfen, wenn die fertigstellungsanzeige nicht erfolgt ist. aber vielleicht gilt das ja nicht in der Stmk ...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.7.2015  (#4)

zitat..
MinMax schrieb: naja, vor der Fertigstellungsanzeige zahlt man den alten 'Wert', danach den neuen,

Is nicht ganz korrekt: Die Grundsteuer berechnet sich nach einem sogenannten Grundsteuermessbetrag und der leitet sich vom Einheitswert ab und steht im Einheitswertbescheid. Die Grundsteuer bei der Gemeinde ändert sich daher dann, wenn die Finanz eine Neufeststellung des Einheitswertes vornimmt (und sich als Folge daraus der Grundsteuermessbetrag ändert). Wann und aus welchem Anlass die Finanz eine Neufestsetzung des Einheitswertes vornimmt, kann verschiedenste Gründe haben. Die Fertigstellungsanzeige ist es zumindest nicht direkt, da diese nur an die Baubehörde geht und nicht an die Finanz. Kann aber sein (weiß ich jetzt nicht so ganz genau), dass die Finanz irgendwie von der Fertigstellungsanzeige Wind bekommt und daraufhin den Einheitswert neu feststellt.

zitat..
pstrobl schrieb: ich hatte gelesen, dass rein rechtlich Gemeinden keinen Meldezettel ausstellen dürfen, wenn die Fertigstellungsanzeige nicht erfolgt ist

Mag durchaus auch in der Steiermark so sein. Die Praxis sieht halt immer anders aus.
Einerseits stellt das Meldeamt den meldezettel aus und beim Bauamt liegt die Fertigstellungsanzeige (oder auch nicht). Wenn die beiden Stellen nicht entsprechend miteinander kommunizieren, dann gibts halt vielleicht einen Meldezettel auch ohne Fertigstellungsanzeige.
Andererseits gibts hier ein Problem, das bisher auf legale Art nicht lösbar war: Jemand zieht in den Neubau ein und hat z.B. noch keine Fassade (soll ja nicht selten vorkommen, oder?). Dann dürftest aber keine Fertigstellung bekommen und in der Folge auch keinen Meldezettel. Damit man gemeldet im Neubau ohne Fassade wohnen darf, muss somit irgendwer notgedrungen am Gesetz vorbei agieren: Entweder wird eine nicht korrekte ungesetzliche Fertigstellungsanzeige gemacht oder ungesetzlich ein Meldezettel ausgestellt. Passiert tagtäglich und konnte noch von niemanden wirklich sauber gelöst werden.

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