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Wie stabil müssen Geländer sein

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
15.7. - 14.9.2015
9 Antworten 9
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Hallo,

Wir haben diese woche unser glasgeländer für den Balkon bekommen.
Offensichtlich ist aber die unterkonstruktion (Holz) nicht steif genug und die glasscheiben lassen sich mit 2 Finger hin und her wackeln. Anlehnen will man sich da garnicht.
Leider sind die damit zusammenhängenden gewerke (abdichtungen, verblechungen und außenputz) bereits fertiggestellt, sodass ich befürchte, dass sich der zimmerer rauswinden will.

Gibt es hier regelwerke die die Stabilität von Geländer festlegt?

Coisa

  •  AnTeMa
15.7.2015  (#1)
Geländerstabilität - Es ist die Frage was beauftragt wurde und ob der Zimmerer wußte was hinterher befestigt wird.
Hat der alles montiert?
Also Unterkonstruktion und Geländer?
Glas welches zur Absturzsicherung dient muß entsprechend berechnet und montiert werden mit zugelassenen Befestigungselementen.
Ich habe die Prüfbedingungen nicht ganz im Kopf aber soweit ich es erinnere müssen solche Geländer mehrfach einem Anprall von 100-150 kg in Höhe des Handlaufs/ der Geländeroberkante Stand halten.

Die Montage des Glases ist erst einmal unabhängig von der Holzunterkonstruktion, obwohl der Gläser bei offensichtlichen Mängeln Bedenken anmelden müßte.

Andreas Teich


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  •  coisarica
  •   Silber-Award
16.7.2015  (#2)
Es gab eine Ausführungsplanung, als Grundlage für den Zimmerer wo das Geländer eingezeichnet ist.
Die Unterkonstruktion (also der Balkon) kam vom Zimmerer, das Glas und die entsprechende Befestigungsschiene (geprüftes System v. Kraus) kam vom Glaserer jeweils inkl. Montage.
Ich denke einen Anprall von 100kg wird es wohl standhalten. Das Problem ist eher, dass man die Scheiben rel. leicht ins wackeln bringen kann (wie gesagt mit 2 Finger) und sich aufschaukelt bis es dann wahrscheinlich abreißt.


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  •  altenberg
  •   Gold-Award
16.7.2015  (#3)
Wackelt dann auch das Geländer - mit, wenn die Scheibe wackelt? Gibts Fotos davon?

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
16.7.2015  (#4)
es handelt sich um ein ganzglassystem.

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  •  AnTeMa
19.7.2015  (#5)
Instabiles Geländer - Ganzglassystem haben eigentlich immer eine Zulassung mit Angabe der zu erfüllenden Randbedingungen.

Ob es überhaupt für Holzunterkonstruktionen zugelassen ist müßte sich daraus ergeben
Ansonsten kann man es ggf beim Hersteller erfragen.

Wackeln darf jedenfalls nichts

Am besten Bilder davon einstellen

Andreas Teich

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
27.8.2015  (#6)
Es wurde mittlerweile ein Verbesserungsversuch gestartet, mit anschließendem Hinweis, dass eine deutliche Verbesserung erreicht wurde. Fakt ist aber, dass eigentlich kaum eine Veränderung feststellbar ist. Das Geländer wackelt nach wie vor.

Wir werden nun wohl einen Sachverständigen bemühen müssen, denn mit dem aktuellen Zustand können wir uns nicht vorstellen auf Dauer zu leben.

Kann uns jemand ein guten Sachverständigen empfehlen bzw. wo kann man sich in solchen Angelegenheiten vertrauensvoll hinwenden?

Danke
Coisa


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  •  AnTeMa
29.8.2015  (#7)
Ganzglasgeländer - Du kannst dir die Statik des Glasgeländersystems von der Montagefirma vorlegen lassen -die muß existieren.

Dann ggf selbst hier überprüfen welche Anforderungen an den Untergrund gestellt werden

Zur Kosteneinsparung erst einmal versuchen ob sich ein Techniker des Systemlieferanten sich das bei dir ansehen kann-
Die sollten sich auf jeden Fall auch mit den Prüfbedingungen auskennen.

Dann wäre ggf ein Mangel festzustellen
Wer in welchem Verhältnis haftbar zu machen ist könnte etwas schwieriger werden-
beteiligt ist sicher der Planer, dann die Zimmerei, die den Unterbau erstellt hat und dann die Montagefirma des Geländers, die bei zweifelhaftem Unterbau Bedenken anmelden müßten und in dem Fall keine Montage hätten durchführen dürfen.

Ich bin Mitglied im Sachverständigenverband Kärnten/Steiermark- den gibt's aber für jedes Bundesamt,
wo du auch online die Listen mit dem jeweiligen Betätigungsfeld einsehen kannst-
du wirst wohl einen für absturzsichernde Verglasungen/Ganzglasgeländer benötigen.

Du kannst dem ja ein Video mailen wenn du dagegendrückst-
der wird dann sagen können was ein Besuch kostet, am besten gleich mit den anderen Beteiligten vereinbaren.

Und Kostenübernahme zB so vereinbaren:
bei einwandfreier Ausführung übernimmst du die Kosten,
bei Mängeln der Glaser bzw anteilig die anderen Beteiligten.

Andreas Teich

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
13.9.2015  (#8)
Wir hatten vorgestern den sv da.

Zusammengefasst kann man sagen, dass das ausgeführte Schrott ist - und die Aussagen der öba faktisch ein Witz sind.
Das Geländer bewegt sich bei weniger als der halben nennlast um ca. 4cm mit 0,5 cm bleibender Verformung.
Lt. Statik ist das verbaute system nur mit lastabtragenden Handlauf zulässig.
Lt. Statik sind die verbauten Scheiben zu schwach.
Lt. Statik ist die Befestigung mit Klebeanker berechnet. Ausgeführt wurden Holzschrauben, noch dazu mit geringerem vertikalen Abstand.

Um den Gläser tut es mir wirklich leid, denn der hat wohl jetzt ziemlich viel Arbeit vor sich. Das Geländer ist in die Putzfassade integriert - Tauschen ist ohne gröbere Umbaumaßnahmen nicht möglich. Ob der Zimmerer hier auch beteiligt war, kann noch nicht bestätigt werden.

Lt. SV sagt einem schon der Hausverstand, dass ein Geländer so nicht in Ordnung sein kann, dafür brauchst kein Gutachten. Für die öba ist aber alles einwandfrei.

Fehler sind wir ja schon gewohnt am Bau, aber eine derartige Falschheit kannten wir so noch nicht.
Wie wir mit der öba weitermachen ist fraglich. Der Herr gehört eigentlich angezeigt.

Coisa


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
14.9.2015  (#9)

zitat..
coisarica schrieb: Wie wir mit der öba weitermachen ist fraglich.

es stellt sich auch die Frage was bis jetzt von dem "Profi" durchgewunken wurde... auf jeden Fall sollte der Fall bei ÖBA ganz oben behandelt werden.

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