bei uns hat sich eine Frage hinsichtlich der Einfriedung von Abstellflächen ergeben. Grundsätzlich müssen die Abstellplätze ja frei zugänglich sein. Ein bekannter Baumeister hat uns jetzt den Tipp gegeben, dass ein elektrisches Rolltor an der Grundstücksgrenze möglich ist, da man dieses ja schon beim Zufahren öffnen kann. Stimmt das? Es geht übrigens um Niederösterreich.
warum müssten DEINE Abstellplätze frei zugänglich sein. Bei uns meinte die Gemeinde nur,dass aufgrund unserer Grundgrösse min. 2 plätze vorzusehen sind. Mit der Doppelgarage haben wir das erfüllt und durhc eine Gartenzufahrt (mit Tor) könnten wir sogar noch einen "einreichen" wenn notwendig.
Evtl. geht es bei dir um die Definition Carport <-> Garage...
Wir haben zum einen eine Garage (fast an der Grundstückgrenze) und zum anderen einen Abstellplatz ohne jegliche Überdachung, der aber laut gemeinde frei zugänglich sein muss
ganz klar ist es mir leider noch immer nicht - sind rechtlich gesehen nun frei zugängliche (ohne Einfriedung) Abstellplätze Pflicht oder kann ich diese mit einem elektrischen Rolltor direkt an der Grundstücksgrenze versehen?
Der Experte für NÖ im Forum ist Karl10. Vielleicht kann er dir da weiterhelfen.
Gibt es einen Bebauungsplan für dein Grundstück? Aufgrund welchen § in der Bauordnung muss der Abstellplatz frei sein lt. Gemeinde? Ich kenne das nur von Strassen, wo ein verweilen bis z.B. sich das Garagentor öffnet verboten ist.
Kannst du nicht die Abstellfläche / Rangierfläche einzäunen? Dadurch ist der Abstellplatz frei zugänglich. Habe das des öfteren schon gesehen.
Bebauungsplan gibt es keinen. § wurde mir keiner genannt - aus der Bauordnung (bzw. Bautechnikverordnung) kann ich leider auch nichts rauslesen was mit weiterhilft und im Baubescheid steht es definitiv nicht als Auflage drinnen.
Unsere "Straße" (eher ein Schotterweg mit haufenweise Löchern) ist relativ schmal und eine Sackgasse an deren Ende ein Umkehrplatz angelegt ist. Unser Grundstück ist das vorletzte am Ende der Sackgasse.
Du meinst mit Einzäunen, dass die Abstellplätze von der Straße aus "uneingefriedet" sind und zu unserem Grundstück hin eine Einfriedung gemacht wird und man dann vom eigenen Grundstück durch eine Gartentür auf den Abstellplatz gelangt? Möchten wir so eigentlich nicht.
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