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Also wenn mein Baumeister bei der Verhandlung dabei ist (was er auch sein wird da er dies als Feature seines Angebots (Beratung und Begleitung bei der Bauverhandlung) bewirbt), sich dort etwas bauliches ändert und er es nicht auf die Reihe bekommt sich bis zum Bau daran zu erinnern dann würd ich ihm auch keinen cent fürs "ausbügeln" zahlen. (Ausser, wie von dir erwähnt, den Aufpreis aufs feuerfeste Material)
Hätte er nicht einen neuen Einreichplan abgeben müssen welche die vorgeschriebene Feuermauer dokumentiert? Und die Änderung im Polierplan hätte wohl auch von Ihm kommen müssen. |
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Sehe ich auch so. Aufpreis für das teurere Material gerechtfertigt. Da du es ja auch vorher wusstest das es so kommen wird. Aber für den entstandenen Schaden muss er grade stehen, da er es nach Baubescheid ausführen muss!
Es war seine Schlamperei. Wenn du auf Stur stellen willst, bräuchtest das teurere Material auch nicht bezahlen, maximal 10% mehr wenn er kein Nachtragsangebot gemacht hat! |
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Ich nehme einmal an, der Baumeister war der Bauführer?
Wie wollte er denn die Fertigstellung bescheinigen wollen? NÖ Bauordnung §30: ... eine Bescheinigung des Bauführers ... über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistung) des Bauwerks |
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Gut das ihr das auch so seht, dachte schon ich bin daneben als ich heute das Mail vom Baumeister bekommen habe mit der Bestätigung das er die Fassade laut Angebot/Ausschreibung erstellt hat.
Das mir das gar nichts bringt ist klar (weil eben EPS). Mal schauen was auf meine Mail nun zurückkommt --> Hinweis auf Spruch der auch an ihn gegangen ist bzw. eine Vertretung von ihn ja VorOrt war über die Ausführung der Feuermauer mit nicht brennbaren Material. |
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Klar, dass den Baumeister eine Schuld trifft. Bin mir aber nicht so sicher, ob du ihm alles umhängen kannst. Bauherr - bist DU Auftraggeber - bist DU Bescheidadressat (mit den Auflagen) - bist DU Bei der Bauverhandlung warst auch dabei und hast mitbekommen, dass die Fassade laut Angebot nicht geht. Warum hast nicht nachgefragt, was da jetzt kommt, was das andere Material kostet usw., kurz: was sich ändert! Du hast deinen Auftrag nicht geändert! (obwohl du gewußt hast, dass es so nicht geht) Ganz ohne Teilschuld sehe ich dich da leider nicht! |
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Naja aber ich hab das ehrlich gesagt nicht mitbekommen das das bei der Baubesprechung extra zu Wort gekommen ist (denke das ist eher ein Allgemeiner Punkt bei Sanierungen/Zubauten).
Und für was hab ich den einen Baumeister der auch Baukoordinator ist. Ich bin aus der IT, da muß ich mich nicht mit allen auskennen. |
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Da ist die Frage, was ihr im Detail vereinbart habt? Steht irgendwo explizit, dass du von deinem Baumeister im Bauverfahren VERTRETEN wirst?? (und er also an deiner Stelle und in deinem Namen spricht, handelt, agiert usw.?? Man muss sich selbst nicht auskennen. Dann gibts 2 Möglichkeiten: Man lässt sich "beraten", bleibt damit aber selbst an der "Front" und weiterhin selbst verantwortlich, oder man lässt sich vertreten; dann tritt der andere an deine Stelle (mit allen Kompetenzen und Verantwortungen Wie gesagt: kommt also drauf an, was ihr vereinbart habt |
War ja eine Auflage im Bescheid, oder?? Und der Bescheid bzw. dessen Auflagen sind an dich - den Bauwerber - gerichtet und an sonst niemanden.
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BM bestätigt mir die richtige Ausführung seinerseits. |