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Regierechnung trotz Pauschalanbot

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  •  velvet202
12.8. - 22.9.2015
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Wir haben leider sehr viel Pech beim Bauen. Wir hatten ein Pauschalanbot fuer eine Einfriedung von einer Baufirma. Diese haben wir bezahlt, der Baumeister wollte jedoch keine Rechnung ausstellen. Jetzt will der Regiestunden verrechnen und droht, wenn wir das nicht bezahlen, schaltet der seinen Rechtsanwalt und Inkassobuero ein ohne aufzulisten, was genau verrechnet wird. Er meint er hätte GPS Ortung und Fotos gemacht, dass er und seine Arbeiter so viel Zeit auf unserer Baustelle verbracht haben, jedoch haben wir sie gebeten, alles bis zu einem gewissen Datum fertig zu haben. Sie meinten immer, sie seien am nächsten Tag fertig, das Ganze hat sich aber über Wochen hingezogen. Nun glauben wir, dass das Ganze Absicht war.

Ich finde das mehr als dubiös und gesetzwidrig. Wie sollen wir vorgehen?

  •  Richard3007
12.8.2015  (#1)
Ohne Nachtragsangebot, kann er maximal 10% mehr verlsngen als Angeboten.

Ich habe das selbe Problem mit meinem Erdbauer. Der meint beim Aufschütten statt 18k jetzt 24k verlangen zu können. Es gab zwar ein weiteres Angebot, über 2k aber nur auf meinen Wunsch für drainage und nicht fürs aufschütten. Ich habe das Material zur Drainage auch nicht bestellt.
Nach der oben angesprochenen Teilrechnung habe ich Ihn schriftlich davon in Kenntnis gesetzt das ich diese Rechnung nicht bezahlen werde und er sich die zusätzlich benötigten kbm in die Haare schmieren. Ich bekam eine neue Abschlagrechnung die dann sehr allgemein gehalten war. Davon hab ich mir 4k abgezogen und mit einer Reklamation begründet.

Vorerst haben Sie es geschluckt.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
12.8.2015  (#2)
das Thema hatten wir schon:
http://www.energiesparhaus.at/forum/30502

siehe dort speziell die Beiträge von Creator!

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  •  AnTeMa
19.8.2015  (#3)
Pauschalangebot oder Regie? - Auf keinen Fall einschüchtern lassen.
Da nicht klar ist wie genau die Auftragsvergabe, Rechnung, Bezahlung etc erfolgte wird es das beste sein du läßt dich von einem Rechtsanwalt beraten. Ggf bei der Arbeitrkammer nachfragen zur Rechtslage bei Handwerkerrechnungen, die ggf Rechtsanwälte nennen können.
Bei einem Pauschalangebot ist der tatsächliche Aufwand völlig unerheblich.
Wenn die Firma wochenlang bei dir tätig war hätten sie absehen können, daß der ursprüngliche Preis nicht einzuhalten ist und dich rechtzeitig darauf hinweisen müssen.
Bei möglicherweise etwas unkomprimierter Arbeitsausführung ist auch die Fage ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
Hast du Bilder des Bauprozesses? Hast du Regieberichte unterschrieben?

Wenn nicht spricht das schon für ein Pauschalangebot, zumindest wird die Firma Schwierigkeiten haben ihre Forderungen durchzusetzen.

Andreas Teich

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  •  velvet202
22.9.2015  (#4)
Vielen Dank an alle. Wir haben nichts gezahlt und unseren RA eingeschaltet.

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