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in welchen zusammenhängen hast du das gehört? |
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Generell - wenn jemand gegen einen anderen eine Forderung hat aber selber noch etwas bezahlen soll, soll es ein Zurückbehaltungsrecht geben.
Bei Bau- und Planungsleistungen, Werkstätten (Auto) usw., Lohn/Gehalt bzw. Arbeitsleistungen usw. ... https://de.wikipedia.org/wiki/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht und http://www.jus24.at/a/was-ist-das-zur%C3%BCckbehaltungsrecht |
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ist doch sowas wie:
"die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers" Was willst du einbehalten? Den LKW des Bauunternehmens, das dir dein Haus baut? Versteh den Kontext grad nicht, oder isses allgemein? Oder hast du einen Konkreten Fall, dann bitte um Schilderung |
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ich nehme an er meint, wenn eine leistung nicht vollständig oder mangelhaft erbracht wurde, dass man nicht die ganze rechnung zahlt, sondern einen teil rückhält. oder aber ein gewerk einen schaden im haus verursacht hat und er jetz zb werkzeug zurück hält. ich würde sagen im ersten fall kannst du bis zur nachbesserung bzw. wandlung das geld sicherlich zum teil rückbehalten. bei einem schaden den ein gewerk an deinem haus angerichtet hat, kannst du aber werkzeug etc. nicht einbehalten, da du ja den unternehmer an der ausübung seines gewerkes auf andren baustellen hindern würdest. is jetz nur meine laienmeinung... lg |
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Konkret meine ich ... ob/dass man eine Geldforderung einer anderen Geldforderung gegenrechnen kann? Also einen offenen Geldbetrag abziehen wenn man dort selber noch was zahlen soll. |
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in deiner situation würd ichs auf alle fälle so machen, generell ist das nicht immer und überall so einfach möglich - die ansprüche müssen gerechtfertigt sein. |
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Bei mir - wir die Forderung ein dreistelliger Betrag. Sie wurde mir heute ungefähr ermittelt ... |
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Mein Problem .... scheint sich zu lösen |