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Wann zählt der Keller zur Wohnnutzfläche

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  •  MH

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Anhand der Wohnnutzfläche zahlt man ja allerhand Abgaben. Daher will keiner eine Wohnnutzfläche im Keller haben. Ab wann zählt der Keller zur Wohnnutzfläche: Wenn Heizung vorhanden, ab einer gewissen Raumhöhe, nach Fensterfläche, nach sanitären Einrichtungen, oder einfach nach Möblierung? Was ist zb. ein beheiztes, belüftetes mit Teppich und Sofa ausgestattetes Heimkino? Gibt es bei Begehung bei Fertigstellungsanzeige oder Donau-Uni-Krems wg. Förderung Probleme?

  •  Robert
16.2.2005  (#1)
Der Keller - zählt eigentlich nie zur Wohnnutzfläche. Vor allem, wenn im Einreichplan überall Keller steht. Wie dann der Keller tatsächlich genutzt wird ist zweitrangig. Du scheinst aus NÖ zu kommen. Wenn Du im Keller ein WC hast gibt es zusätzliche Abgaben. Inwiefern tatsächlich jemand zur fertigstellung kommt kann ich nicht sagen. Eigentlich geht das immer aus der Ferne (Bauführer macht Fertigstellungsanzeige). Aber bei Förderung kommen manchmal welche.

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  •  MH
16.2.2005  (#2)
@Robert - Genau wg. Förderung will einer kommen (Donau-uni). Was macht der wenn im Energieausweis nur das Haus berechnet wurde aber im Keller auch Heizkörper stehen?

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  •  Sascha
16.2.2005  (#3)
Förderung - Hallo!
Also das würde mich auch interessieren, wie das mit dem Energieausweis aussieht. Hat das da Nachteile, wenn der Keller auch beheizt wird, oder soll man beim Energieausweis nicht erwähnen, dass der Keller beheizt wird??
Bezüglich Förderungen gibt es bei uns in der Stmk. keine Einschränkungen.

Kanalgebühren werden bei uns aufgrund der Fläche von EG+Hälfte DG+ Hälfte Keller berechnet, egal ob der Keller beheizt ist oder nicth, somit habe ich da kein Problem.

Gruß
Sascha

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  •  Robert
16.2.2005  (#4)
Keller dazurechnen - Im Thread 3902 wurde schon einmal erwähnt, dass mehr Volumen für die Energiekennzahl gut ist. Man muß sich ja nur vorstellen, dass man ja unten keine Fläche mehr dazukriegt, die Wärme abgibt (die hatte man ja auch, wenn man ohne Keller rechnete), sondern nur die Kellerwände. Aber man bekommt die gesamte Haus(=Keller)fläche dazu, die unter dem Bruchstrich steht. (Watt/(m2*Kelvin)). Also wird der Wert automatisch kleiner. Voraussetzung: Gute Dämmung der Kelleraussenhaut.

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  •  Robert
16.2.2005  (#5)
Keller dazu 2 - Die erdberührenden Flächen gehen aber nur zum Teil in die Rechnung ein (Wand 60% und Fussboden 50%) Daher ist hier eine etwas schlechtere Dämmung nicht so kritisch. Also einmal durchrechnen lassen. Wird sicher ganz gut und ausserdem, wenn rauskommt, dass der Keller etwas mehr gedämmt gehört, dann heizt man nachher auch wirklich weniger.

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  •  Robert
16.2.2005  (#6)
Keller dazu3 - Wenn im Keller Heizkörper stehen, dann gehört das auch in der Rechnung dazu. Darf nicht weggelassen werden.

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  •  Sascha
17.2.2005  (#7)
Heizkörper im Keller - naja Heizkörper gibt es im Keller bei mir nicht, es wird nur eine Fußbodenheizung verbaute, somit wäre das kein Problem emoji. Ok, aber wenn es in der Rechnung besser ist, dann erwähne ich es natürlich auch *gg*.

Gruß
Sascha

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  •  lehmi
17.2.2005  (#8)
lieber mh - wegen der Heizkörper wird er nichts machen, da brauchts dir keine Sorgen machen.

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  •  Erwin
18.2.2005  (#9)
EVN - Also ich war gestern auf der Messe und habe mit dem Berater von der EVN gesprochen: Keller zählt definitiv nicht zur Wohnfläche und wird auch nicht in die Berechnung miteinbezogen WENN er nur als Keller im Plan aufscheint egal ob beheizt oder nicht. Außer man deklariert ihn als Wohnkeller dann muß er in die Berechnungen einbezogen werden.

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  •  Robert
18.2.2005  (#10)
Das sind zwei Sachen - Einerseits die Frage, ob es Wohnfläche ist. Stimmt was EVN sagt: Das ist und bleibt Keller. Das Andere ob es bei der Berechnung miteinbezogen werden muß. Stimmt nicht was EVN sagt. Wenn Keller beheizt, dann muß er mitgerechnet werden. (Aussage von MA25 voncem Mann, der dort führend ist im Berechnungswesen. Wird wohl auch für NÖ zutreffen denke ich.

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  •  MH
19.2.2005  (#11)
Energieausweis - In D wird der Keller gerne mitgerechnet da, wie Robert scbon sagte, viele m2 dazukommen. In Ö wird man schief angeschaut wenn man irgendjemandem sagt man will den Keller heizen. Ebenso mein Energieausweisrechner: "Die rechnen das anders" ?!?. Ich wollte eigentlich die Heizung erst nach den Abnahmen machen lassen, jedoch war mir bei 13°C im Keller zu kalt. Außerdem sollten die Rohre noch vor dem Estrich rein. Ich will jetzt nur nicht neu rechnen lassen und Überraschungen will ich auch keine.

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  •  MH
19.2.2005  (#12)
@lehmi - Hattest du persönlich den selben Fall?

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  •  sabine
22.2.2005  (#13)
Keller - sollte der Keller mehr als 50% aus dem Erdreich ragen, bzw. wenn Du Wohnräume in der Planung ausweist!!

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  •  MH
24.2.2005  (#14)
Überprüfung - Gestern war es soweit. Die Überprüfung durch Mitarbeiter von Donauuni-Krems hat stattgefunden. Die Heizung im Keller war im Egal. Hauptsache die Fenster hatten die richtige Größe und die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] steht im Haus und brummt leise vor sich hin. Jetzt gibts Geld emoji)


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