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Ich habe auch so eine Klausel drinnen, die nach meinem Verständnis besagt, dass die Bank schon bei einer bloßen Verschlechterung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse, d.h. ohne dass auch nur einmal eine Rate verspätet gezahlt worden wäre (!!!) handeln dürfte.
Ich fand diese Klausel auch erschreckend und sehr einseitig zugunsten der Bank und hätte sie gerne weg gestichen. Aus Zeitgründen hab' ich das dann aber gar nicht mehr probiert. Der Bankberater hat gemeint, dass eh nichts sein kann, wenn man regelmäßig zahlt. Ich habe dann aber gesagt, dass sie in den Vertrag etwas ganz anderes reingeschrieben haben. Hatte irgendwie den Eindruck, dass ich als Nicht-Jurist ihm seinen eigenen Vertrag erstmal erklären musste. Naja, wie auch immer. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass eine Kündigung wirklich rechtens wäre, solange die Raten bedient werden. |
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woran erkennt die bank eine wirtschaftliche verschlechterung? am eingang des arbeitslosen- oder krankengeldes? kein fehler wenn die kreditgebende und die hausbank nicht dieselbe ist. was bitte kann man gegen eine schweinemastanstalt am nachbargeund machen? gar nix. hat keiner den kreditvertrag auf die ak getragen und sich durchschauen lassen, was hält und was nicht? vertragsbestandteile gelten nicht zwangsweise nur weil sie in einem solchen drinnenstehen. hält was nicht weil es sittenwidrig ist, kann man schon mal unterschreiben. allerdings muss man nicht. wenn etwas soo nicht besprochen wurde, streich ich es einfach oder schreib handschriftlich was dazu. |
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Einen Jobwechsel und überhaupt wenn man arbeitslos wird muss man aber auch der kreditgebenden Bank melden meines Wissens. Oder ist dem nicht so? Zumindest meinte das unser Betreuer, dass derartige Änderungen unverzüglich gemeldet werden müssen. |
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jep, das stimmt! |
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meine Erkenntnisse zu dem Thema:
hab etwas recherchiert, bin aber natürlich ein Leihe Geregelt wird das ganze in §14 vom Verbraucher-Kredit-Gesetz(VKrG) Der 1. Abstatz folgt direkt aus §14(3), Die Fälligställung bei Zahlungsverzug steht dem Gläubiger ohnehin zu. Sonstige Möglichkeiten zur Fälligstellung wie im 2. und 3. Absatz sind nach VKrG §14 zulässig wenn sie vereinbart werden. Auf jeden Fall gilt dann eine 2 monatige Frist. Optimal wäre eine Streichung von Absatz 2 und 3 - mal sehn was da geht. Günstig ist es aber wenn Absatz 1 Drinnen bleibt - DENN Achtung! Die Bank räumt sich auch in den AGBs ein Recht zur Kündigung bei Erhöhung des Risikos ein. Das tun im Übrigen sehr viele Banken - ich hab nahezu die selbe Formulierung immer unter "Zahl 24 Kündigung bei Besonderem Risiko" bei folgenden Banken gefunden: Volksbank Raiffeisen Bawag Bank Austria Hypo Niederösterreich |
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Interessant wäre, ob das in der Praxis wirklich vorkommt. Es kann für mein Rechtsempfinden nicht rechtens sein, dass einem der Kredit fällig gestellt wird, wenn man immer seine Raten rechtzeitiggezahlt hat, nur weil man im neuen Job vielleicht 500 Euro weniger verdient.
Oder kennt jemand von euch solche Fälle? |
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Warum sollte einem die Bank, egal welche, den Kredit fällig stellen, wenn die Raten pünktlich bedient werden? Egal ob du jetzt 500,-- weniger verdienst.
Völliger Nonsens! |
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Richtig. Aber warum bitte, schreiben sie sich dann das Recht, genau das zu tun, in den Kreditvertrag rein??? ||
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Die privaten Kreditnehmer werden mit allen Klauseln überhäuft, um den Kredit sofort fällig stellen zu können, während bei den Auslandskrediten fast keine Sicherheiten verlangt werden. Griechenland bekommt weiterhin Kredit, obwohl der Ausfall schon vorprogrammiert ist!
Aber das ist eine andere Geschichte! |
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Leicht off-topic (weil nicht hausbau): -
Interessanter Beitrag zur Fälligstellung von Krediten https://www.kreditopferhilfe.net/de/faelle-aus-dem-wirklichen-leben/60-roco-konkurs-raiffeisen |