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Normalerweise bestätigt der Bauführer ALLES und nicht nur Teile. Im Prinzip schreibt er dass alles gemäß der Baubewilligung und gemäß den Vorschriften errichtet wurde. Ob der Bauführer dafür eine Bestätigung des Bodenplattenherstellers einfordert bleibt ihm überlassen - bei den Ämtern muss man diese jedenfalls nicht extra vorlegen. |
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Also wir brauchen für die Gemeinde (in NÖ):
- Elektriker (Prüfung auf Sicherheit, FI,...) - Rauchfangkehrer (Prüfung auf Dichtheit des Rauchfang) - Bauführer (der schaut da auf einiges) Von der Bodenplatte selbst hätte ich noch nie was gehört. |
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Hallo. Danke für eure Antworten. Also inzwischen war ich bei der Gemeinde. Musste bauführerbestätigung abgeben, Dichtsheitsprobe kanal, elektrikerprüfbericht. Hab jetzt die Bestätigung über Fertigstellung erhalten. ABER ich muss einen Schrieb vom Bodenplattenbauer nachreichen, das auch er wie im Baubescheid beschrieben, gebaut hat.
Förderungsantrag Eigenheimförderung für 2 teil sowie PV Förderung stufe2 ist auch abgegeben. Jetzt tun wir warten! |
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Bauführerbestätigung, Elektrobericht, Rauchfangkehrer ok! Aber von der Dichtheitsprobe Kanal und Bodenplattenbericht habe ich nichts gehört. Aber bitte, wird kein Problem sein! Manche Bauämter sind halt päpstlicher als der Papst! Wichtig ist halt, dass man dem eigenen Volk dauernd neue Vorschriften aufhalst! Gibt ja keine sonstigen Probleme.
Der Elektrikerprüfbericht gilt 10 Jahre. Dann ist wieder eine neue Prüfung fällig. Steht das bei euch auch oben? |
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Jo das mit der Dichtheitsprobe war auch wieder so eine Sache. Konnte nur 1 Firma machen, weil nur die die Konzession dafür hat. De FirmenMenschen kamen von einem Nachbarort Ca 10km entfernt. Verrechnet hams uns Anfahrt und Abfahrt je 50km. Und da warns genau 20min da hams das geprüft. Verrechnet wurden uns 2,5Stunden. Auch nett. Aber inzwischen wollma nur mehr alles fertig machen.
Beim Elektrikerbefund steht 10Jahre oben. Danach erneute Prüfung. LG jacky |
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Rechnung überhöht - Jackygemini@
Evt zuviel berechnete Beträge können noch zurückgefordert werden. Im allgemeinen werden Routenplaner für Entfernungen zugrunde gelegt. Ebenso zu hoch berechnete Arbeitszeiten, wenn du das dokumentiert hast. Ich würde die Rechnungsdiskrepanz erst einmal schriftlich bzw per Mail der Firma mitteilen mit Bitte um Rückerstattung der überzählten Beträge. Ansonsten KONSUMENT oder Arbeiterkammer ansprechen oder die betr Innung. Ich würde überhöhte Rechnungen nie akzeptieren- schon weil das weiterhin dazu ermutigt und nachfolgende Kunden ebenfalls geschädigt werden Andreas Teich |
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Müssten den gleichen Routenplaner nehmen wie der vom Pendlerrechner!
Das mit der Dichtheitsprobe ist nur eine Geschäftemacherei, dürften halt eine Lobby haben, diese gewerblichen Kanalprüfer! Recht viel wird's nicht geben, daher können sie machen was sie wollen! Darum gehören solche Machenschaften abgestellt, wo überhöhte Rechnungen gestellt werden! Müsste ja auch der Installateur, der das ganze gemacht hat, zusammenbringen. Die Hausinstallation auf Dichtheit hat die ausführende Firma gemacht. Ebenso den Elektrobefund, hat auch der eigene Elektriker gemacht. |