Nachdem hier ja einige Finanzexperten unterwegs sind, habe ich mal folgende Frage. Ich habe auf Brokerjet einen Teil meiner Aktien verkauft, bei denen dieser Pasus zutrifft. Also, die pauschalierte Stichtagsbewertung war unter dem ursprünglichen Anschaffungswert. Weiters steht hier das ich einen Einkommens-Steuerausgleich machen kann, damit ich die Steuerdifferenz zurück erhalte.
Kann ich als privater denn überhaupt einen Einkommens-Steuerausgleich machen, wie müste ich diese "Verluste" (Differenz Stichtag zu ursprünglichem Anschaffungswert) melden oder geht das auch über Steuerausgleich?
Danke!
PS: Hier noch der Passus, den ich meine:
Auf Grund einer Verordnung des Finanzministeriums wurde beschlossen, dass für alle Aktien- und Fonds-Neubestände, die Sie am 31.3.2012 in Ihrem Depot halten, steuerlich nicht der tatsächliche Anschaffungskurs sondern der gemeine Wert zum 1.4.2012 (pauschalierte Stichtagsbewertung) als Anschaffungskurs herangezogen wird. Aktien, Investmentfonds und ETFs, die Sie vor dem 1.1.2011, und Zertifikaten, Optionsscheine und Anleihen, die Sie vor dem 1.4.2012 erworben haben, gelten als Altbestand.
Bei Verkauf dieser Position gilt der Titel als endbesteuert und befindet sich deshalb in der Position "Ja". Wenn die pauschalierte Stichtagsbewertung niedriger ist als Ihr tatsächlicher Anschaffungskurs, haben Sie in Ihrem Einkommens-Steuerausgleich die Möglichkeit, die Steuerdifferenz zurück zu fordern.
Geht hier um den Verlustausgleich.
Wenn du Aktien mit Gewinn verkaufst, fällt ja die KEST an. (25 % auf Kursgewinne)
Diese Kest kannst du dir innerhalb 1 Jahres dann wieder zuückholen, wenn du im gleichen Gegenzug Aktien (is nur Beispiel, trifft auch auf Fonds zu) mit Verlust verkaufst.
Dies geschieht aber mMn eh automatisch. Also bei uns isses so udn ich denk, dass macht die Bank dann automatisch
Die Aktien wurden mit Stichtag 01.04.2012 bewertet. Damals natürlich viel niedriger als mein Anschaffungswert davor. Und jetzt muss ich Kursgewinnsteuer zahlen, obwohl es ein Verlustgeschäft war. Dies kann man sich dann zurückholen anscheinend. Nur mach ich ja keinen Einkommenssteuerausgleich, weil ich ja nur diese Steuer zurückhaben will.
Ich kann Dir nur den Tipp geben bei Deinem Finanzamt anzurufen. Die sind normalerweise sehr hilfsbereit, bei so einem speziellen Thema wird es aber wahrsch. etwas dauern bis Du zu einem kompetenten Ansprechpartner kommst.
Bei der KEST gibt es ja extra ein Formular mit dem man sich wenn man in einem Jahr fast nichts verdient hat diese auch von seinen Sparkonten zurückholen kann. Zahlt sich normalerweise nicht aus, erst recht bei den Zinsen heutzutage, aber vielleicht gibts analoges ja auch für die Kursgewinnsteuer.
Wenn du die aufgrund der pauschalen Bewertung zu viel einbehaltene KESt zurück haben willst, bleibt dir nichts anderes übrig als eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Für die Geltendmachung der KEST muß du die Beilage E1k ausfüllen.
Darin gibst du den tatsächlichen Kursgewinn und die einbehaltene KEST an.
sollte übers finanzonline relativ schnell gehen sofern du den Zugang schon hast.
Ja hab finanzonline Zugang. Mach ich das e1k einfach zusätzlich zum Steuerausgleich?
Gewinn habe ich ja defacto nicht gemacht, nur wegen der komischen Pauschal Bewertung wurde mir diese Kursgewinnsteuer abgezogen. Kann ich die Verluste dann über E1k melden?
Automatisch ist in deinem Fall sicher kein Verlustausgleich durch die Bank vorgenommen worden. Die tatsächlichen Anschaffungskosten können jedoch im Rahmen der Veranlagung nachgewiesen und ein Verlust gegebenenfalls (unter Beachtung diverser Verlustausgleichsbeschränkungen) berücksichtigt werden. Das Formular E1kv ist die Beilage zum Hauptformular E1.
BTW: Nachdem es brokerjet ja so nicht mehr geben wird. Wechselt ihr woanders hin oder nehmt ihr die Übernahme an, oder löst ihr eure Bestände gleich auf?
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