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Windsogsicherung

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  •  Michaelwichtl
24.10. - 30.10.2015
3 Antworten 3
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Hallo,

Sind Sturmklammern zur Windsogsicherung Pflicht? Ich sehe in unserem Baubescheid allerhand Vorschriften, davon allerdings nichts.
Danke

  •  gloitom
  •   Gold-Award
27.10.2015  (#1)
Ich würde die nicht weglassen...

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  •  StefanP
  •   Silber-Award
27.10.2015  (#2)
Die Windsogsicherung wirst du in keinem Bescheid finden.
Die Sturmsicherung muss man berechnen (Breite der Randzonen, Anzahl in der Fläche). Hat bei uns der Dachdecker gemacht, bzw. machen lassen von seinem Lieferanten.


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  •  BAU2014
  •   Bronze-Award
30.10.2015  (#3)
das steht auch nicht im baubescheid sondern in der önorm b 3419. technische ausführungen sind immer dort zu suchen. alles was darüber hinaus gemacht werden soll, steht in der bauordnung oder im bescheid. grundlage ist immer das normgerechte bauen!

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