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genügt löschungsquittung - empfehlung falls es eine HBH ist, nicht unüberlegt löschen, eventuell braucht man sie nochmals!!?? |
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was ist ein hbh? |
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Höchstbetragshypothek |
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muss man dann den ganzen betrag wieder aufnehmen oder gehts auch teilweise? und kann es jede neuer Kreditgeber benutzen oder nur die eingetragene Bank?
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wozu? |
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HBH kann man immer wieder verwenden. ev. später mal als Sicherheit bei einer Sanierung etc. ...
Kreditbetrag kann auch anders sein.... nur die eingetragene Bank! |
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du brauchst nur die Löschungserklärung/quittung.
Macht aber auch nix, wenn du das pfandrecht ned löschen lässt. achtung. sollte dein kredit mal foderungseingelöst worden sein,bringt dir das stehen lasse der hypothek im GB nix. dann wird die HBH nämlich zur Festbetragshypothek und kann nicht mehr aufgerechnet (=wiederverwendet) werden. nur kleine randinfo |
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Danke - die hhb wurde bereits forderungseingelöst. Ich glaub nicht, dass die Bank uns nochmal einen Kredit verkauft - das war nämlich kein Geschäft für sie. |
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weil? |
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Boah a lange Geschichte.
Ablösung eines Kredites zu den Konditionen der alten Bank, (von 2007 in 2009 übernommen) neuaufnahme von ca.50t (2009), übernahme CHF mit Aufschlag von 1 %. |