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löschungsquittung +pfändungsurkunde

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  •  ibker
30.10. - 3.11.2015
10 Antworten 10
10
ist der kredit abbezahlt, bekommt man ja beides - reicht die löschungsquittung allein zum löschen der hypothek, oder brauchts dazu auch die pfändu gsurkunde?

  •  hunter80
  •   Bronze-Award
30.10.2015  (#1)
genügt löschungsquittung - empfehlung falls es eine HBH ist, nicht unüberlegt löschen, eventuell braucht man sie nochmals!!??

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  •  ibker
30.10.2015  (#2)
was ist ein hbh?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.10.2015  (#3)
Höchstbetragshypothek

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
30.10.2015  (#4)

zitat..
hunter80 schrieb: eventuell braucht man sie nochmals!!??

muss man dann den ganzen betrag wieder aufnehmen oder gehts auch teilweise? und kann es jede neuer Kreditgeber benutzen oder nur die eingetragene Bank?


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  •  ibker
31.10.2015  (#5)
wozu?

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  •  hunter80
  •   Bronze-Award
2.11.2015  (#6)
HBH kann man immer wieder verwenden. ev. später mal als Sicherheit bei einer Sanierung etc. ...
Kreditbetrag kann auch anders sein.... nur die eingetragene Bank!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
2.11.2015  (#7)
du brauchst nur die Löschungserklärung/quittung.
Macht aber auch nix, wenn du das pfandrecht ned löschen lässt.

achtung. sollte dein kredit mal foderungseingelöst worden sein,bringt dir das stehen lasse der hypothek im GB nix. dann wird die HBH nämlich zur Festbetragshypothek und kann nicht mehr aufgerechnet (=wiederverwendet) werden.
nur kleine randinfo

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  •  ibker
2.11.2015  (#8)
Danke - die hhb wurde bereits forderungseingelöst. Ich glaub nicht, dass die Bank uns nochmal einen Kredit verkauft - das war nämlich kein Geschäft für sie.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.11.2015  (#9)

zitat..
ibker schrieb: das war nämlich kein Geschäft für sie


weil?

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  •  ibker
3.11.2015  (#10)
Boah a lange Geschichte.

Ablösung eines Kredites zu den Konditionen der alten Bank, (von 2007 in 2009 übernommen) neuaufnahme von ca.50t (2009), übernahme CHF mit Aufschlag von 1 %.



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