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Was ist der Grund Wert?
Was ist deine finanzielle Einbringung? Angenommen: 100k ist der Grund Wert 150k deine finanzielle Einbringungen Dann gehören deinem Partner/in 40% und dir 60% der gesamten Liegenschaft. So würde ich es auch anschreiben. Obwohl eigentlich unfair deiner Partner/in gegenüber. Denn Grundwert steigt, Hauswert sinkt! |
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Bringst halt nur den Wert des Grundes mit ein und macht 50:50 der Leigenschaftsaufteilung.
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Wenn Grund bereits vor eurer Partnerschaft dem Partner gehört hat, dann gehört ihm der Grund und das Haus darauf auch. Egal ob du dich beim Haus beteiligst, oder nicht.
Das Haus ist immer fix mit dem Grund verbunden auch rechtlich. Da gibt es einen Begriff, den mir ein Anwalt genannt hat - den ich mir aber nicht gemerkt habe. |
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Deswegen jetzt informieren und jetzt regeln, damit es im Falle einer Trennung auch fair aufgeteilt wird. |
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Um das geht es ja das meine Freundin eben einen Grund bekommt den sie selbst aufschließen und umwidmen muss der eben ihr gehören wird.
Der Grund ist ca. 50k Wert und ich werde ca. 250k selbst einbringen und der Rest für das Haus wird finanziert |
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Der günstigste Weg damit du ins Grundbuch kommst ist eine Schenkung der halben Grundhälfte (viell geht auch ein größerer Anteil) solange noch kein Haus drauf steht, bei gemeinsamen Wohnsitz. |
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Seid ihr verheiratet ? Wenn ja wird das Haus und der Grund wenn ihr dann gemeinsam wohnt sowieso 50:50 geteilt im Falle einer Trennung, außer ihr beschließt es in einem Ehevertrag anders |
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Wir waren gerade wegen diesem Thema beim Notar. Wenn das Grundstück nur mir gehört, wird im Falle einer Trennung im Grundbuch nachgeschaut wer eingetragen ist. Dann würde das Grundstück samt Haus alles mir alleine gehören, obwohl mein Partner sein Vermögen ins Haus gesteckt hat.
Wir haben das ganze jetzt mit einer Gütergemeinschaft (Ehevertrag) gelöst. Dort wird eingetragen dass ich das Grundstück und einen bestimmten Geldbetrag mit einbringe und welchen Geldbetrag mein Partner mitbringt. Alles was wir während der aufrechten Ehe verdienen oder erwirtschaften gehört uns 50:50. Mit diesem Vertrag wurde mein Partner jetzt ins Grundbuch mit eingetragen. Im Falle einer Trennung kann man so jedoch nachweisen, wer wie viel eingebracht hat. |
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@michi hast du das Grundstück vor oder nach der Eheschließung bekommen? |
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Also man baut ein Haus um für die Familie vor zu sorgen, bzw. dass genug Platz da ist.
Gehen wir davon aus, ein Kind ist da - dann ergibt sich folgendes: Der Mann : Verloren Die Frau : Gewonnen Wer Frau und Kind verlässt und sie aus dem Haus schmeißt ist eh ein Arschloch. Gesetzt hin oder her. :) *grins* Ich finde, da sollten menschliche Aspekte und Anstand vor Gesetz gehen. lg |
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stimmt so nicht ganz! alles was du in die ehe mitbringst, gehört auch nach der ehe dir. alles was du dir in der ehe gemeinsam schaffst, wird 50/50 geteilt. dabei ist es völlig egal ob die frau zuhause bei den kindern war und nur der mann das geld nachhause gebracht hat. nach einer trennung gibt es keinen menschlichen anstand, da wird oftmals nur noch gefetzt ohne rücksicht auf verluste (kinder). erlebe ich leider gerade im bekanntenkreis, furchtbar. |
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In diesem Fall gibt es keinen Anstand vor Recht sondern nur gesunden Menschenverstand. Bei mir war die Situation ähnlich. Meine Frau besaß das Grundstück. Ich werde den Löwenanteil der Finanzierung in den nächsten Jahren stemmen. Wir haben eine Schenkung zwischen Ehepartnern gemacht und in diesem Zuge sofort auch alle Testamentangelegenheiten erledigt. Bitte auch bedenken was passiert wenn minderjährige Kinder da sind und der Partner der im Grundbuch eingetragen ist verstirbt. Da steht das Haus unter Sachverwalterschaft so schnell kannst gar nicht schauen. Lg |
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Hallo Housedog, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Ok, und was da machen? lg |
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Zum Notar gehen und das in einem Testament regeln. Kostet eine Bagatelle und bietet Rechtssicherheit. |
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Auch wenn man den Grund bzw das Haus vorher besessen hat wird es bei einer Scheidung 50:50 geteilt, wenn es die gemeinsame eheliche Wohnung ist. Dh, wenn man minimum 7 Jahre gemeinsam da gelebt hat. |
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Ist evt. egal. Vermögen das ein Ehepartner in aufrechter Ehe durch Schenkung seiner Eltern "bekommt" wird auch bei einer Scheidung nicht aufgeteilt (es sei denn die Schenker sagen dass der Grund für beide gedacht war...). ||
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Ich habe das Grundstück nach der Eheschließung bekommen. |
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Heißt "bekommen" du hast es geerbt? Oder geschenkt bekommen? Dann unterliegts vielleicht auch nicht der Aufteilung.
Alles in aufrechter Ehe geerbte und von Dritten geschenkt bekommene unterliegt jedenfalls nicht der Aufteilung - es sei denn es handelt sich um eine Wohnung oder Haus welche beide Partner zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses benötigen (also nicht die Vorsorgewohnung die an jemand anderen vermietet ist). Wie es sich mit einem Grundstück auf welchem der gemeinsame Wohnsitz steht verhält weiss ich leider nicht - vermutlich würde es aber schon aufgeteilt werden. |