|
|
||
Blitzschutz
Bauwerke sind mit einer Blitzschutzanlage auszustatten. Davon ausgenommen sind Bauwerke, bei denen sich auf Grund einer Risikoanalyse ergibt, dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist, sowie Ein-und Zweifamilienhäuser. auszug aus der oö Bauordnung http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib_richtlinie4.php tom |
||
|
||
Folgender Hinweis:
Der zitierte link von mossoma führt zur OIB Richtlinie Ausgabe 2007. Derzeit gilt in OÖ aber die Ausgabe 2011. Bezüglich des Punktes Blitzschutz hat das jetzt aber keine Auswirkung, da dieser Punkt in der Ausgabe 2011 nicht verändert wurde. Inhaltlich passt also, was mossoma gesagt hat. Trotzdem noch einmal mein Hinweis (hab ich schon mehrfach hier gesagt): die Seite "www.bauordnung.at" bitte nicht mehr verwendet. Wird offensichtlich nicht mehr gewartet und ist stark veraltet (Stand 2008) |
||
|
||
Danke für den Hinweis Karl
Tom |
||
|
||
|
||
sehr gut, danke schon mal, da können sie die gemeinde gleich mal konfrontieren damit. |
||
|
||
die sinnhaftigkeit einer Blitzschutzanlage hat sich für mich aus der Aussage der Versicherung dergeben, dass das Vorhandensein keinerlei Auswirkung auf die Prämie hat :) |
||
|
||
Hallo Gawan, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Na ja... egal ob du Kohle von der Versicherung bekommst oder nicht - den Ärger mit dem Schaden hast im Fall des Falles trotzdem. Wir haben mal ein Angebot legen lassen (noch ungeprüft und unverhandelt) - käme auf 1.5 K |
||
|
||
wir haben auch in OÖ gebaut- haben auch keine- war aber überhaupt kein Problem. |
||
|
||
@Cleudi
geht weniger ums Geld, aber da die Versicherung das nicht verlangt stelle ich den tatsächlichen Nutzen in Zweifel. Würde Blitzschlag signifikante Schäden verursachen, würde jede Versicherung darauf bestehen bzw. die Prämie anpassen |