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Grundbuchsache - Rechtsexperte gesucht

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.1. - 29.1.2016
16 Antworten 16
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Hallo Leute.

Wie verhält es sich mit einem eingetragenen Wohnrecht im Grundbuch im Falle einer Versteigerung,

Ausgangslage:

Wohnrecht steht hinter einem Pfandrecht im Grundbuch, es kommt zur Versteigerung.
Wann erlischt das Wohnrecht im Grundbuch und wann nicht.
Irgendwas schwirrt mir im Kopf herum, dass es sich nach dem Liegenschaftswert, dem Wert des Wohnrechtes und dem Meistbot (ob es da Deckung darin findet) richtet, ob das Wohnrecht nach der Zwangsversteigerung bestehen bleibt oder obs gelöscht wird.

Hat hier jemand anhand eines Beispieles Aufklärung für mich?

  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.1.2016  (#1)
M.E. bleibt das Wohnrecht klar erhalten, egal obs verkauft oder versteigert wird.
Das gleiche gilt für Servitut und andere Dienstbarkeiten.
Deswegen gibts ja die Standardklausel in Kaufverträgen, dass man´s lastenfrei kauft.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.1.2016  (#2)
es geht rein um die Versteigerung.
Nein, da gibts was, dass der ersteigerer entweder das wohnrecht übernehmen muss, oder es erlischt und der begünstigte des wohnrechtes bekommt einen betrag.

ach.. wo ist denn dieser rechtsfuzzi, wenn man ihn mal braucht.. der hat sich glaub ich schon lang abgemeldet. war das nicht der exekutor oder wie der hieß. *G*

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
27.1.2016  (#3)
also ich hab bei den edikten immer nur gelesen wenn es ein wohnrecht gegeben hat, dass das übernommen werden muss (wie dienstbarkeiten usw.)
und dafür ist dann auch ein ordentlichen batzen kohle vom preis abgezogen fürs wohnrecht

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.1.2016  (#4)
ja, wenns in den edikten so steht dann isses auch so

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  •  wolfgangpue
27.1.2016  (#5)
Wenn es im ersten Rang stehen würde, wär es klar dass das Wohnrecht erhalten bleibt. Aber es ist ja im zweiten Rang angegeben. Ich würde da in einem Rechtsforum nachfragen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.1.2016  (#6)
Also ehrlich, das kann ich mir nicht vorstellen.
z.b. Großmutter vermacht dem Enkerl/Sohn ihr Haus, möchte aber verständlicherweise ein Dach übern Kopf haben...
d.h. sie lässt sich das Wohnrecht eintragen, ihr Sohn/Enkel verzockt die Kohle im Kasino und die Hütte wird versteigert.

Warum sollt die Großmutter jetzt deswegen ausziehen müssen?
Klaro kannst dich immer irgendwie einigen und der Großmutter z.b. das Pensionistenheim bezahlen...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.1.2016  (#7)
Also das Wohnrecht bleibt mit Sicherheit bestehen. Es sei denn der Berechtigte verzichtet ausdrücklich darauf (vielleicht gegen viel Geld??) und der Grundbuchseintrag wird gelöscht. Nur dann is der Eintrag weg. Mit Versteigerung hat das nichts zu tun. Auch der Rang is wurscht. Wenns mehrere Einträge gibt muss halt einer an 2./3. usw. Stelle stehen. Der Rang hat ja nur Bedeutung bei Darlehen. Wenn nicht genug da is, dann kriegt halt zuerst der vordere und dann erst die hinteren. Hat aber keinen Einfluss aufs Wohnrecht.
Was denkst denn, wozu so ein Wohnrecht im Grundbuch steht??? Na damit es gesichert ist, auch wenn der Eigentümer verkauft, verschenkt oder gar versteigert wird.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.1.2016  (#8)
also es heißt ja definitiv:

"Übernahme ohne Anrechnung auf das Meistbot", wenn das recht im ersten Geldlastenrang steht."

Sind die REchte jedoch nachranging eingetragen, sind sie nur insoweit zu übernehmen, als sie mit ihrem Kapitalwert nach der ihnen zukommendnen Rangordnung in der Verteilungsmasse Deckung finden.

Heißt das jetzt:

Liegenschaftswert 500k
Wert des Wohnrechtes 80k
Meistbot 500k
Vorrangig eingetragenenes Pfandrecht hatftet mit 400k aus

Wohnrecht findet im MEistbot platz (400k Bank, 80k Wohnrecht), Mutti kann mit ihrem Wohnrecht im Haus drinnen bleiben

Was ist, wenn das Meistbot 470k ist?

400k für die Bank
Wohnrecht findet im Meistbot keine Deckung, also wird die Mutti mit 70k abgefertigt und das Wohnrecht erlischt?

Denk ich da richtig?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.1.2016  (#9)
jup, da denk i richtig. so isses nämlich wirklich. *G*

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.1.2016  (#10)

zitat..
rk515 schrieb: Denk ich da richtig?

Ich glaube nicht!
Auf welchem Rang das Wohnrecht steht, hat nur darauf Auswirkungen, ob der Wert des Wohnrechtes auf das Meistbot Anrechnung findet oder nicht. Das Wohnrecht bleibt aber in jedem Fall bestehen und muss vom Ersteher übernommen werden.
Der Unterschied ist nur wie folgt:
- Wohnrecht steht im ersten Rang: dann wird dem Ersteher der Wert des Wohnrechtes nicht extra angerechnet. Er hat also das volle Anbot zu erlegen und das Wohnrecht zu übernehmen
- Wohnrecht steht in einem hinteren Rang: dann wird das Wohnrecht vom Meistbot in Abzug gebracht (angerechnet)und bleibt aber genauso bestehen.

Bei der Bedeutung des Ranges auf dem das Wohnrecht steht, geht es also immer nur um die Frage der Anrechnung oder Nichtanrechnung an das Meistbot. Das Wohnrecht muss in beiden Fällen vom Ersteher übernommen werden und bleibt im Grundbuch eingetragen.

Eine Ausnahme gibt es offensichtlich: wenn das Meistbot den WERT DES WOHNRECHTES nicht erreicht (in deinem Fall also unter 80.000.- bliebe), dann hat der Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht bezüglich des Wohnrechtes. An die Stelle des verbücherten Bestandrechts tritt dann ein Entschädigungsanspruch des Bestandnehmers.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.1.2016  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: Das Wohnrecht muss in beiden Fällen vom Ersteher übernommen werden und bleibt im Grundbuch eingetragen


nein. so ist es leider nicht, nach Auskunft eines Antwaltes.

zuerst wird das vorrangige pfandrechtbefriedigt, dann wird geschaut, ob das meistbot im rest noch platz findet.
wenn nicht, dann wird's quasi "abgefertigt" und das wohnrecht erlischt somit. beg. des wohnrechtes muss ausziehen.

die aussage, dass es auf jeden fall bestehen bleibt, stimmt nicht

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.1.2016  (#12)
Hast offensichtlich recht, rk515. Sorry, aber man soll sich halt nicht in Materien einlassen, mit denen man keine Erfahrung hat. Hätt´s nicht geglaubt, aber dürfte offensichtlich so sein, dass man bei Zwangsversteigerung rausfliegt, wenn man mit dem Wohnrecht nicht im 1. Rang steht und vom Meistbot nicht genug übrig bleibt emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.1.2016  (#13)
so isses leider! gerade bei liegenschaftsübergaben und Neukreditvergaben ist darauf aufzupassen. Aus Banksicht auf jeden Fall! *G*

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.1.2016  (#14)
Puhh, das wundert mich jetzt...
d.h. man kann selbst mit eingetragenem Wohnrecht delogiert werden...eigentlich krass.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.1.2016  (#15)
naja.. delogiert .. weiß nicht ob das der richtige ausdruck ist.
aber ja.. man kann auch das wohnrecht verlieren, erhält halt stattdessen ne abfertigung

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  •  wolfgangpue
29.1.2016  (#16)
Kann auch nur so Sinn machen. Bank trägt sich im ersten Rang ein. Später mal kann ich den Kredit nicht mehr bedienen und lass mir ein Wohnrecht im zweiten Rang eintragen. Wär ja blöd für die Bank wenn diese mich nicht aus dem Haus bekommt.

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