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Abbruch - Verputz des Nachbargebäudes [B]

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  •  mackica
  •  [B]
  •  [Burgenland]
15.2. - 18.2.2016
14 Antworten 14
14
Hallo,

wenn wir unser altes Haus, welches in geschlossener Bauweise errichtet wurde, abreißen. Wer zahlt dann die Kosten für das Verputzen der dann freigelegten Feuermauer der Nachbarn?
Ich habe gesehen dass es laut OLG da ein Urteil gibt wonach das der Nachbar selber zahlen muss. Allerdings weiß ich nicht ob das immer gilt, v.a. weil unser Schuppen ein paar cm auf seinen Grund rüber reicht.

Wer weiß da was?

  •  baumeister3400
  •   Silber-Award
16.2.2016  (#1)
Na wer wird das bezahlen müssen?

Zuerst mit dem Nachbarn genau über alle Details sprechen und ggf in einem Protokoll festhalten
Den Nachbarn einfach fragen - verputzen? Oder WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]? Kosten teilen?

Je nachdem wie der Nachbar reagiert.

Drüberfahren unter dem Motto laut OGH musst Ru das Zahlen wird dir Jahrelangen Streit bringen oder wöchentlichen Besuch der Finanzpolizei und der Baubehörde

Solange man Dinge ausmachen kann ist es besser als ausfechten

Selbst wenn du die ganze Wand zahlen musst - würde ich das wegen dem Klima auf mich nehmen

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  •  baumeister3400
  •   Silber-Award
16.2.2016  (#2)
Übrigens unbedingt eine Beweissicherung durch einen Gutachter machen lassen!

Sonst kannst du innen auch gleich zig Dinge für den Nachbar bezahlen

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  •  mackica
16.2.2016  (#3)
Natürlich wird man versuchen das einvernehmlich zu lösen.

Aber ich werde es allein schon deshalb nicht übernehmen, weil ich nicht die Verantwortung für das Verputzen einer 100 Jahre alten Mauer übernehmen kann. Wenn s dann innen feucht ist, bin ich erst recht schuld!

Davon abgesehen sollte / möchte der Nachbar ohnehin ein WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] anbringen. Dass ich das zahlen sollte erscheint mir nicht gerade naheliegend.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
16.2.2016  (#4)
Warum solltest du schuld sein? Wirst ja nicht selber die Fassade herrichten oder?emoji
Einfach mal ansprechen dann siehst eh was Sache ist. Drauf ansetzen kannste immer noch. Vlt die ganze Aufregung eh umsonst...

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
16.2.2016  (#5)
Hallo - Also aus der "optischen Praxis" sehe ich in Städten immer wieder Baulücken wo die Nachbarwand dann jahrelang "offen ist" wenn ein Haus abgerissen wurde.

Ich kann mir daher nicht vorstellen dass du die Wand verputzen "musst".

Aber wie schon geschrieben unbedingt miteinander reden, weil ihr lebt noch die nächsten 40 Jahre nebeneinander.

lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.2.2016  (#6)

zitat..
AndiBru schrieb: Ich kann mir daher nicht vorstellen dass du die Wand verputzen "musst".

Nur nochmals zur Klarstellung: Weder baurechtlich, noch zivilrechtlich besteht eine Verpflichtung irgendetwas an dieser Mauer zu tun.
An den anderen "gut gemeinten" Ratschlägen möchte ich mich nicht beteiligen. Miteinander reden ist natürlich immer gut und der erste Schritt. Steh ja eh außer Zweifel.
Es kann aber auch nicht sein, dass man sich um des Frieden willen erpressen lassen muss. Die Mauer gehört dem Nachbarn und er (und sonst niemand) ist für diese verantwortlich und zuständig.
Ich würde anstelle von mackica gar nichts tun. Wenn den Nachbarn seine unverputze Mauer stört, dann muss er es halt ändern. Und wenn die Baubehörde kommt (was sie sollte) und die unverputzte MAuer bemängelt, dann geht der baurechtliche baupolizeiliche Auftrag an den Nachbarn und nicht an mackica. Also mal in Ruhe abwarten.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
16.2.2016  (#7)
hallo karl,

greift hier nicht das verursacherprinzip?

wenn sie keine handlung setzen würde hätte der nachbar keinen schaden?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.2.2016  (#8)

zitat..
dyarne schrieb: hätte der nachbar keinen schaden

Welchen Schaden hat der Nachbar? Er hat sich seit Jahren/Jahrzehnten das Verputzen seiner Mauer erspart - nun ist es halt soweit. Es ist der Putz auf SEINER Mauer! Warum sollte den jemand anderer zahlen?

Abgesehen davon, dass es im Baurecht sowas wie "Verursacherprinzip" nicht gibt, wurde ja - wie schon gesagt - kein Schaden "verursacht". Das dürfte auch der Grund sein, dass da auch zivilrechtlich nichts geht.


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  •  mackica
17.2.2016  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: Welchen Schaden hat der Nachbar? Er hat sich seit Jahren/Jahrzehnten das Verputzen seiner Mauer erspart - nun ist es halt soweit. Es ist der Putz auf SEINER Mauer! Warum sollte den jemand anderer zahlen?


Das sehe ich auch so. Falls das Haus vor 100 Jahren verputzt sein sollte, was keiner mehr klären wird können - danach hat er sich 100 Jahre lang Kosten erspart...

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
17.2.2016  (#10)

zitat..
mackica schrieb: Hallo,

wenn wir unser altes Haus, welches in geschlossener Bauweise errichtet wurde, abreißen. Wer zahlt dann die Kosten für das Verputzen der dann freigelegten Feuermauer der Nachbarn?
Ich habe gesehen dass es laut OLG da ein Urteil gibt wonach das der Nachbar selber zahlen muss. Allerdings weiß ich nicht ob das immer gilt, v.a. weil unser Schuppen ein paar cm auf seinen Grund rüber reicht.

Wer weiß da was?


Die Situation war bei uns ähnlich. Durch den Abriss des Altbestandes waren die Feuermauern von zwei Nachbarn frei. Bei einem war es kein Problem und hat unser Baumeister zu einem für den Nachbarn fairen Preis mitverputzt. Die Feuermauer der anderen Nachbarin bröckelt immer noch vor sich hin ebenso wie der Rest der sehr desolaten Hütte und Versuche, sich auf unsere Kosten zu sanieren haben wir von Anfang an unterbunden. Ist eine längere Geschichte und rechtlich ist das eindeutig.

Eine ordentliche Beweissicherung ist wie von anderen schon erwähnt unbedingt empfehlenswert und hat uns einiges erspart.

P.S. Natürlich nicht darauf vergessen, dass der Abrissunternehmer auch eine (bezahlte) Haftplichtversicherung hat.

P.P.S. Grundstück würde ich bei der Gelegenheit auch korrekt vermessen lassen, wenn noch nicht geschehen - ggf. mit Grenzverhandlung, dann hast Ruhe und vor allem bei geschlossener Bauweise mehr als ratsam


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  •  mackica
17.2.2016  (#11)
Hallo Ma2412

vermessen ist bereits. Jeweils 50cm gehören noch den Nachbarn.
Wir wollen das eigentlich nicht übernehmen. V.a. weil zumindest der eine Nachbar sich eine Isolierung draufpicken will...
Und ich habe auch keinen Bedarf an der Fläche.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.2.2016  (#12)

zitat..
mackica schrieb: vermessen ist bereits. Jeweils 50cm gehören noch den Nachbarn.


Dann gleich eine Grenzverhandlung mitmachen und in den digitalen Grenzkataster eintragen lassen.
Dann hast ein für alle mal Ruhe und es ist dann alles rechtens, geklärt und nicht mehr zu diskutieren.
d.h. das Haus ist links und rechts um 50 cm aufn Nachbargrundstück gestanden?

Muß das neue Haus dann ich wieder in geschlossener Bauweise gebaut werden?
Wenn ja, dann solltets euch wegen den 50 cm ev. doch noch was überlegen, weil du darfst das neue Haus dann logischerweise nicht mehr drüberbauen.
Und dann bleibt eben der 50 cm Spalt übrig, der nur Probleme macht (feucht, Schneeloch usw.)

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
17.2.2016  (#13)

zitat..
Karl10 schrieb: Welchen Schaden hat der Nachbar?

da gabs doch letzten sommer den großen faden dazu mit der grenzmauer des nachbarn bei der der bauherr bei baurechtlich zulässiger maßnahme diese mauer des nachbarn geschädigt hätte.

da griff auch das verursacherprinzip.

wenn die baufrau hier nix tut hat der nachbar keinen schaden am haus.

wenn sie ersatzlos abbricht hat er eine rohe mauer und den schaden.

das ist doch ähnlich der grenzbebauung mit garagen wo es auch einen unterschied macht wer was zuerst baut und damit einschränkt was der andere noch machen darf/kann...

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  •  mackica
18.2.2016  (#14)

zitat..
gdfde schrieb: Muß das neue Haus dann ich wieder in geschlossener Bauweise gebaut werden?
Wenn ja, dann solltets euch wegen den 50 cm ev. doch noch was überlegen, weil du darfst das neue Haus dann logischerweise nicht mehr drüberbauen.
Und dann bleibt eben der 50 cm Spalt übrig, der nur Probleme macht (feucht, Schneeloch usw.)


Also erstens dürfte ich lt. burgenländischem Recht sehr wohl wieder auf seinem Grund bauen, sofern der Nachbar einverstanden ist.
Aber wir werden nur mit der Garage anschließen, und wenn da ein 50cm Spalt bleibt ist uns das egal.
Unbedingt geschlossen werden muss nicht wieder, Mauer oder Zaun reicht zur Wahrung der geschlossenen Optik.




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