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Würd ich nicht machen! |
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sparen am falschem fleck - Du kannst mit dem Einverständnis deiner Eltern auf Ihrem Grund bauen, die Eigentümer werden deine Eltern, willst du das?
Nach deren Ableben wird Grund mit Haus Nachlaßvermögen, oder Haus mit Grund werden für die Pfelgekosten herangezogen... ist das so gewollt? Ich hätte dies Frage im Dezember gelöst, ich denke deinen Hausbau hast Du nicht erst seit Weihnachten überlegt,denn seit Jänner ist das teuerer. |
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Was ist in diesem Zusammenhang teurer geworden? |
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Die Bemessungsgrundlage ist geändert worden. War früher der Einheitswert, jetzt ist es der Verkehrswert. In dern meisten Fällen ist eine Schenkung im Familienkreis daher jetzt sehr empfindlich teurer als noch im Dezember. |
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Ja sicher kann man das machen. Die Gefahr ist eigentlich nur, wenn irgendwas mit den Eigentümern passiert. Allerdings kann man sich gegen das schon auch absichern, bzw. sinnvoll vorher absichern.
Ja Basis ist jetzt der Verkehrswert wobei Details hinterfragen bei Notaren im Jänner noch eine Katastrophe war und sich kaum jemand ordentlich auskannte. Mit ordentlich meine ich nicht nur die paar infos die man über die Medien hört. Wie dem auch sei, selbst im Dezember hätte es dir nichts mehr gebracht, da alle Notar natürlich mega Stress hatten. Ob bzw. wie stark sich Einheitswert von Verkehrswert unterscheiden hängt sehr an der Gegend wo du wohnst ab. Stadtteile sind da verhältnismäßig stärker teurer als ländliche Gegenden geworden. Gibt da so eine Faktorliste, die herangezogen wird. Auch uns hat es geärgert, dass es teurer wird, allerdings muss man fairerweise schon zugeben, dass der Einheitswert der bisher herangezogen wurde, auch nicht sehr realistisch war :) |
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Ich halte es auch nicht für empfehlenswert, die Grund Übertragung dem Hausbau nachzulagern. Will man für so einen Fall ausreichende Rechtssicherheit wäre meiner Ansicht nach erst Recht wieder eine fundierte Rechtsberatung von Nöten, die wiederum mit Kosten verbunden wäre.
Seit 1.1. ist tatsächlich der Verkehrswert die Basis für die Bemessung der GrESt. Man kann aber keinesfalls davon sprechen, das dadurch jedenfalls empfindlich höhere Kosten verbunden wären. Diese Information wurde 2015 in vielen Medien schon lange verbreitet, bevor tatsächlich bekannt gegeben wurde, welche Methoden der Verkehrswertermittlung letztendlich anzuwenden sind. Meines Wissens nach gibt es nun drei zulässige Methoden zur Ermittlung des Verkehrswerts. Wenn der ermittelte Verkehrswert <= 250.000,- ist, dann ist ein GrESt-Satz von 0,5% anwendbar. Insbesondete bei reinen Grundübertragungen (Verkehrswert in vielen - vor allem ländlichen - Lagen < 250.000,-) kann es daher etliche Fälle geben, wo die neue Methode zu günstigeren Ergebnissen führen. |
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Da sich bei uns die Frage stellte ob wir die Überschreibung noch 2015 oder erst später machen werden haben wir uns sowohl bei einigen Notaren als auch bei mehreren Finanzämter erkundigt.
Konkret ging es uns darum, ob das Haus welches wir bauen und auch bezahlen dem Verkehrswert zugerechnet wird. Die Auskünfte waren anfangs unterschiedlich, bis uns das Finanzamt mitteilte, dass es nur den Verkehrswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage heranzieht. Das Haus bleibt unberücksichtigt, da wir Bauwerber sind. Somit wird es für uns wahrscheinlich geringfügig günstiger. Das bauen auf fremden Grund ist und bleibt aber eine Sache die gut überlegt gehört. Gründsätzlich gehört, alles was sich auf dem Grund befindet dem Grundeigentümer. Ein Haus ist eine Investition für welches man oft 1/3 seines Lebenseinkommens aufbringt. Im schlimmsten Fall dann für jemand anderen. |
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An sich kein Problem auf fremden Grund zu bauen. Es ist nicht so, wie hier einige meinten, dass alles auf dem Grund automatisch dem Grundeigentümer gehört. Max123 ist Bauwerber und alles, was mit dem Hausbau zu tun hat läuft auf diesen Namen. Die Eltern erteilen ausdrücklich ihre Zustimmung, dass jemand anderer auf ihrem Grund ein Haus baut (passiert ganz einfach durch die Unterschrift auf allen Einreichunterlagen für das Bauverfahren) - und das war´s. Eigentümer des HAuses ist max123, Eigentümer des Grundstücks die Eltern, nennt sich Superädifikat.
D.h. das geht jedenfalls (was ja die Frage von max123 war). Ob es klug ist, das hängt von mehreren Details ab. Z.B. wird ein Kredit gebraucht, der ins Grundbuch muss?? Was is, wenn den Eltern (überraschend) was passiert, könnte dann auch wer anderer erben (du bleibst zwar Eigentümer des HAuses, hast aber plötzlich einen anderen Grundeigentümer!)?? und sicher noch ein paar andere ähnliche Dinge mehr... |
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von welcher eintragung reden wir hier? die eintragung des eigentumsrechtes?
du wirst nicht bauen können, wenn du nicht eigentümer bist. ausserdem, wieso willst du erst später zahlen? zahlen musst so und so. |
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@rk515 natürlich ist es möglich auf fremden Grund zu bauen. Bei uns z.B. ohne Probleme. Bauwerber waren wir, die Grundeigentümer haben den Einreichplan als Grundeigentümer mitunterschrieben.
@Karl10: Wem das Haus auf dem fremden Grund gehört ist eine rechtliche Grauzone. Es scheint nämlich im Grundbuch nirgendwo auf, dass das Haus nicht dem Grundeigentümer gehört. Lustig wird das dann wenn der Grundeigentümer den Grund verkauft und der Käufer sicher ist, dass er das Haus mitkauft (weil es ja im Grundbuch nicht aufscheint). Im Zweifel wird dies dann ein Gericht entscheiden. |
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Das ist grundbücherlich eingetragen... Andere Probleme sehe ich eher mit Leitungs- und Wegerechten! Diese sollten unbedingt ins Grundbuch würde ich mal meinen... Sonst hast ein Haus ohne Infrastruktur bzw Erschließungsmöglichkeit ng bautech |
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Richtig ist, dass normalerweise der im Grundbuch aufscheinende Grundeigentümer auch Eigetümer aller (nicht im grundbuch aufscheinender) Bauwerke AUF dem Grundstück ist - es muss aber nicht so sein. Daher ist vom Käufer/Makler usw. beim Eigentümerwechsel eines Grundstückes immer besonders darauf zu achten und zu recherchieren, ob die Gebäude dem selben Eigentümer gehören und dazu gehören. Im Zweifel (d.h. bei Streit) entscheiden in unserem Rechtsstaat immer Gerichte bzw. Behörden. Und es finden sich heute schnell welche, die alles und jedes "bezweifeln". Wenn - wie im vorliegenden Fall - jemand als Bauwerber eine Baubewilligung auf fremden Grund erhält, wenn der Grundeigetümer ausdrücklich und nachweislich dem Bau auf seinem Grund druch eine dritte Person zustimmt und wenn dann tatsächlich die Bauführung technisch, finanziell und organisatorisch von dieser Person durchgeführt wird, dann ist diese Person eindeutig zivilrechtlicher "EIGENTÜMER" dieses Bauwerkes. Man kann natürlich alles "bezweifeln", es wird aber nichts fruchten und das Verfahren wird sehr schnell zu Ende sein. Wie schon oben gesagt: bei der erstmaligen Errichtung nicht (zumindest nicht zwingend). Erst beim ersten Eigentumswechsel kommts zu einer Anmerkung im A2-Blatt. Die dazugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind Teil des Superädifikates und gehören zu diesem dazu und brauchen daher nicht als Servitut eingetragen werden. |
Woher hast das?? Stimmt ganz einfach nicht!! Eine rechtliche Grauzone is es nicht, aber man muss zweifellos aufpassen. Rechtlich gilt folgendes: Der erste Eigentümer eines Superädifikats erwirbt das Eigentum originär durch die Bauführung,ohne dass die Hinterlegung einer Urkunde im Grundbuch erfolgt oder notwendig ist. Das Vorhandensein eines Superädifikats muss daher bei der Errichtung nicht immer im Grundbuch ersichtlich sein. Erst wenn das Superädifikat den Eigentümer wechselt, ist im Grundbuch zwingend eine Anmerkung mit Urkundenhinterlegung notwendig. Eine grundbücherliche Eigentumseintragung eines Superädifikates gibt es generell nicht, da die Einlagen im Grundbuch grundsätzlich nur Grundstücke betreffen und nicht Bauwerke (eine Ausnahme gibts: es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Kellerröhren unter fremden Grund in einer eigenen Einlage im grundbuch eintragen zu lassen).
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Wertermittlung nach Pauschalwertmethode - da können die Eltern beim Notar auch ihre Nachfolgeregelungen besprechen, am besten mit Testament, wer bekommt nach ihrem Ableben das Grunsstück? oder zu welchem Preis mußt du es den Erben abkaufen...
Anwalt ist oft nicht so versiert mit diesen Themen. |
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Hallo max123, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundbucheintrag erst später möglich? |
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ist ein Superädifikat.. im Privatbereich mehr als unüblich edit: aja.. karl hats schon gesagt edit 2: trotzdem.. der grund dafür ist ist mir echt schleierhaft, warum man nicht gleich eintragen sollte. sparen tut man sich nix |