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Steigung Einfahrt Garage

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  •  karl1911
18.4. - 20.4.2016
9 Antworten 9
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Im Baubescheid wurde mir eine maximale Steigung von 5 Grad der Garagenzufahrt(auf eine Länge von 6,50 Meter) vorgeschrieben. Dardurch habe ich aber zwei Stufen zum Haus bzw. auch in der Garage zum Haus hinein.
Wenn ich jedoch auf eine Steigung von 10 Grad gehe entfallen diese Stufen.
Ist des eurer Meinung nach zu steil bzw. könnte es rechtliche Probleme geben?

  •  Richard3007
18.4.2016  (#1)
Ja es wird rechtliche Problene geben bis hin zum Rückbau. Wenn es Ihnen auffällt...
Aber leider sin die Nachbarn hier sehr aufmerksam.

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  •  Kleinermuk
18.4.2016  (#2)
Hallo,
werden da wirklich Grade angegeben oder sind doch % gemeint?

Gruß

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  •  Richard3007
18.4.2016  (#3)
Stimmt bei mir waren es 5%.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.4.2016  (#4)
Ich geh mal davon aus, dass die Grad ein Schreibfehler von karl1911 sind, oder steht das auch wirklich im Bescheid??
Für die gesamten 6,5 m max. 5% vorzuschreiben, war wahrscheinlich nicht gesetzeskonform; ich kenn jetzt aber nicht die Detailregelungen aller Bundesländer. Daher: bitte Bundesland angeben.
Sagst uns bitte auch noch, wieviel an gewünschter Höhe auf welche Länge zu überwinden ist.


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  •  Richard3007
18.4.2016  (#5)
In OÖ sind für die ersten 5m nur 5% zulässig da im Bauwich. Danach ist es eigentlich egal.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.4.2016  (#6)

zitat..
Richard3007 schrieb: Danach ist es eigentlich egal.

Ist es nicht!! Danach sind max. 18% erlaubt.

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  •  karl1911
20.4.2016  (#7)
Hab gerade den Baubescheid bekommen.
Genau wie Richard3007 sagt sind max. 5 % vorgeschrieben. (OÖ)
Die 5% sind meiner Meinung nach aber viel zu wenig. Stellt sich nur die Frage ob die Suppe wirklich so heiß gegessen wird wenn ich durch einen blöden Fehler etwas mehr habe.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#8)
Wie schon gesagt: max. 5% gilt gesetzlich nur für die ersten 5 m ab der Verkehrsfläche; danach dürfen es 18% sein. Wenn das im bescheid anders steht und dir das wichtig ist, würde ich gegen den Bescheid bzw. gegen diese Auflage berufen!

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  •  nobody4yu
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#9)
Thema Steigung kannst du in der OIB Richtlinie 4 nachlesen (2.10).

Karl10 hat das richtig geschrieben. Einzig 18% dürfen demnach aber nur bei überdachten Rampen betragen - 15% bei nicht überdachten Rampen.

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