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Grundbucheintragungsgebührenbefreiung

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  •  Benjamini1
19.5. - 28.5.2016
10 Antworten 10
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Hallo
Es gibt eine Grundbucheintragungsgebührenbefreiung wenn man unter gewisse m² Wohnfläche hat. Gilt diese Befreiung nur für das Landesdarlehen, oder für Banken die dann eintragen auch? Habe diese jetzt Befreiung jetzt für die Wohnbauförderung in Anspruch genommen, doch habe jetzt erfahren das dies scheinbar auch für das Bankdarlehen gehen sollte! Habe leider mein Bankdarlehen schon im Jänner eingetragen und die eintragsgebühr 1,2 % bezahlt emoji Kann man hier im nachhinein Einspruch einlegen!

MFG


  •  mugito
19.5.2016  (#1)
Wir haben Einspruch über unsere Steuerberaterin eingelegt und er ist abgelehnt worden, weil wir zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung noch keine Zusage für die Wohnbauförderung hatten (wir habens net gewusst und wir Trottel sind erst danach zur WBF gelatscht).

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  •  Benjamini1
19.5.2016  (#2)
Schei... Dann ist ein Einspruch doch eher sinnlos! Hab die Zusage der wohnbauförderung auch erst im März erhalten aber den Kredit schon im Jänner eingetragen! Habs leider auch nicht gewusst!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.5.2016  (#3)
keine chance. die Bewilligung der WBF muss VOR Bewilligung des Kredites der Bank vorliegen.
Wusste die Bank etwas von dem WBF Darlehen? Oder habt ihr das den Berater nicht gesagt?

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  •  Benjamini1
20.5.2016  (#4)
Natürlich wusste meine Bank von der Wohnbauförderung! Die hat mich jetzt auch auf die gebührenfreie Eintragung der Wohnbauförderung hingewiesen! Dann bin ich erst nach und nach drauf gekommen ...

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  •  brink
20.5.2016  (#5)
bei mir steht's explizit im bank-vertrag, dass das land nö den vorrang für pfand bekommt. blöd nur, dass die hirnlosen bearbeiter einen wohnbaukredit und kein wohnbaudarlehen uns gegeben haben und damit war die gebührenbefreiung nicht möglich.
apropos, für die wbf muss angegeben werden, wie viel kapital die bank bereitstellt - also angebot. aber bank angebot kann nicht angenommen werden, bevor nicht die wbf bewilligt ist. das dauert aber länger als bank angebot.
nicht zu erwähnen, dass die baubewilligung klarerweise erfolgt sein muss.
es ist alles ein sch*ß! ;)
wir haben drauf gepfiffen.

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  •  cloudy33
  •   Bronze-Award
20.5.2016  (#6)
Ah..die Sache macht nur Sinn, wenn Ihr keinen Keller oder ähnliches habt, einige Freunde haben auch um die Befreiung angesucht, und diese erhalten. Nach einigen Jahren kam die Kontrolle, alle haben die Gebühr nachgezahlt, weil eine Waschmaschine, oder ein Trockner oder was ähnliches im Keller stand, und es damit kein Lagerraum mehr war. Wir haben gleich darauf verzichtet, so kommt wenigstens nicht in einigen Jahren die "böse" Überraschung und der Ärger,
sondern es ist schon bezahlt und abgehackt.


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  •  brink
20.5.2016  (#7)

zitat..
cloudy33 schrieb: Nach einigen Jahren kam die Kontrolle


Vorm kontrolltermin alles wohntaugliche aus dem keller räumen.. Also alles. ;)

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#8)
wenn der keller beheizt ist hast auch keine chance...

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  •  brink
23.5.2016  (#9)
... und den heizkreisverteiler zumauern ;)
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wobei laut den regeln für nö habe ich das so verstanden, dass ausslaggebend ist, wie die räume ausgestattet sind - also möbliert etc. ob die nun konditioniert/beheizt sind, war nicht erwähnt. soll heißen, beheizen/belüften ist da, um zb kondensat im keller zu vermeinden, aber nicht um wohnraum zu schaffen. kleiderschrank im keller ist dafür da, um wohnraum zu schaffen.

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  •  Norbach
28.5.2016  (#10)
Hallo zusammen,

gibt es dazu irgendeine Rechtsgrundlage? Wo steht das geschrieben, dass die Grundbucheintragung wegfällt - bzw. ab wie viel m²?

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