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Denkfehler geh mal googeln -,so fertig.
Kleinunternehmer gibt es in der Umsatzsteuer und solange man nicht zur ist optiert, kann man keine ust in Rechnung stellen , und kann sich dafür aber auch keine Vorsteuer übers Finanzamt zurückholen, bezahlen muss man sie aber trotzdem. Das andere ist die einkommenssteuer und da kann man unabhängig davon die Finanzierung, AfA usw. Anteilmäßig absetzen. Das Finanzamt wartet sich innert einer bestimmten Frist einen Gewinn, ansonsten wird das wegen Liebhaberei nicht anerkannt - damit fallen dann keine Einkünfte aus v+v an |
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Hallo ibker, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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hmmm, verstehe ich jetzt nicht. Lt. Google recherche gibts da die Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Wenn ich befreit bin, dann muss ich auch nichts abführen...!?
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/vbg/sparte_iuc/Kleinunternehmerregelung.pdf Est ist klar. Die Est umgehe ich praktisch, wenn ich laufend in renovierung usw. investiere. Muss ich bei dem Objekt auch so machen. Was, wenn ich länger (5-8 Jahre) keinen Gewinn aus der V+V ziehe, weil die Ausgaben für die Renovierung höher sind als die Einnahmen? Wie reagiert da das finanzamt? |
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Denkfehler irgendjemand zahlt immer die UST, in der Regel der Konsument. Der gewerbliche Endverbraucher kann sich diese zurück holen, kreiert jedoch in der Regel ein Produkt damit und verrechnet die UST weiter.
Hier würde man ein Objekt kaufen, die Renovierung etc. UST befreien jedoch nicht den Mietertrag. Die Abschreibung eines Gebäudes läuft 30 Jahre (wenn ich das richtig im Kopf habe). Wenn man dadurch keine Gewinne erzielt = liebhaberei = nachverrechnung der UST. Wenn es ganz Dick kommt, sogar eine Strafe wenn Sie einen Vorsatz vermuten da es sich niemals rechnen kann. |
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Hallo Twentyzeroone, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Steuern bzw. Steuermodell Vermietung |
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Wenn ich Kleinunternehmer bin, dann muss/darf/kann ich die Miete ohne Ust verrechnen. So stehts zumindest in dem Folder.
Ich würde das Haus renovieren und den Teil der eben in die zu vermietende Wohnung fließt mit den Einnahmen gegenrechnen. Is ja obligat und auch erlaubt. Die E&A Rechnung wäre dennoch negativ. Zumindest die ersten Jahre. Mieteinnahme/a würde vermutlich bei ~7000€ liegen. Invest bei rund 50000€. Hinzu sind noch die Zinsen zu berücksichtigen. Die ersten Jahre wäre ich dann natürlich Est befreit. Ist mir klar, da kein Gewinn.Anschließend müsste ich Est zahlen. Wäre es sinnvoll gleich aus das Kleinunternehmen zu pfeiffen? Dann wäre ich zwar voll Ust pflichtig, könnte aber regulär abschreiben? Falls ich jetzt wieder irgendwo falsch liege, dann dürft ihr mich ruhig lünchen- Bin (leider) Techniker und kein BWLer bzw. Steuerpro :( |