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dh. das Hausbesitzer 1 seinen rechten Zaun zum Nachbarn 2 machen sollte und der Nachbar 2 seinen eben zu Nachbarn 3.
Pflicht ist das aber keine! Dh. wenn du als zb. Hausbesitzer 1 deinen rechten Zaun nicht machen möchtest reicht nur eine "Schnur" als Abgrenzung. Wenn das dem Nachbarn 2 nicht passen sollte kann er nix dagegen machen außer selber dann eben für eine andere Abgrenzung zu sorgen. In deinem Fall sollte eben Hausbesitzer 2 den Zaun machen..."sollte"! |
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Steht ja schon oben im Eingangsthread, dass man "grundsätzlich" gar keinen Zaun machen MUSS. Und wenn, dann ist es ja nicht in einem Verwaltungsgesetz verankert, sondern im Zivilrecht. D.h. es müsste jemand den Nachbarn bei Gericht verklagen, sein Grundstück einzufrieden. Ist in der Praxis eher von rein theoretischer Bedeutung. Und wenn, dann geht´s da außerdem nicht um einen "Zaun" im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs, sondern nur um eine Abgrenzung. Wenn man den NAchbarn per Gericht dazu zwingt, dann wird er sicher nur die Minimalvariante machen - wie schon angesprochen: ein paar Pflöcke mit Schnürl..... |
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Wenn das graue im Plan die Zufahrt und der Stern im Plan den Zugang darstellen soll dann würd ich (bezugnehmend auf dein Eingangspost) sagen 2... siehe webdesigne! ng bautech |
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da hätt ich eine interessante zusatzfrage: da wir die ersten waren, die gebaut haben, haben wir auf unserer linken seite nur einen maschendrahtzaun gemacht. der neue nachbar hatte anfangs gemeint, dass er eine mauer machen wird. jetzt geht ihm die kohle aus (mörder swimmingpool) und er will nimmer mauern.
frage: darf ich - rein theoretisch natürlich - den zaun einfach abmontieren und schauen was passiert? dass das der nachbarschaft nicht zuträglich ist ist mir bewusst |
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Warum ned? Is ja schließlich dein Zaun |
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warum soll es nicht zuträglich sein? |
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Klar darfst. Ist ja auf deiner linken Seite |
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naja, gewohnheitsrecht oder irgendso ein schmarrn, aber das gilt ja erst nach 20 jahren - oder?
aber war ja nur theoretisch :) |
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Meinst du vielleicht "Ersitzung"? Die hat aber mit diesem Thema nichts zu tun! |
Wo soll das stehen? Und wo gibts gesetzlich geregelt ein "Gewohnheitsrecht"??