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Fertigstellungsprüfung fehlt/ altes Haus

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  •  Kem
29.5. - 21.10.2016
6 Antworten 6
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Liebe Forum Freunde,
wir haben uns ein Haus angesehen und gerne kaufen würden,es wurde 1945 erbaut und 1975 +- ein Haupthaus, mit Wohnung & einer kleinen Gaststätte errichtet (wollen wir nicht weiter führen), aber bis jetzt noch bewohnt wurde

Der Makler hat uns darauf hingewiesen,das es keine Fertigstellungsprüfung gegeben hat

Jetzt fragen wir uns, da wir im Internet nur über Neubauten lesen,wie sinvoll es ist das Haus zu kaufen bzw. ob man für das Haus ohne Probleme die Fertigstellung/Benutzerbewilligung bekommt oder wir das Haus dann abreißen müssen, viel Geld ausgeben haben und vor einen gewaltigen Scherbenhaufen stehen!?

Was für uns nicht nachvollziehbar ist,ist das Gasthaus,da braucht man doch auch Genehmigungen,zum bewirtschaften und wir wissen auch,das man eine neue Stromversorgung legen mußte,wegen dem Kühlhaus,wie passt das alles zusammen wenn es keine Benutzerbewilligung/Fertigstellung für das ganze Objekt gibt

Wäre super, wenn einer von Euch uns irgedwie, in unserem Wirrwarr weiterhelfen/aufklären könnte

LG Kem

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
30.5.2016  (#1)
Ich persönlich würd da die Finger davon lassen.

im Besten Fall musst die Baubewilligung nachträglich einholen.
im Schlimmsten Fall das Ganze abreißen.

was zum Lesen dazu:
http://www.rechtambau.at/Artikel/Rechtliche-Risken-der-Errichtung-und-Ben%C3%BCtzung-eines-Geb%C3%A4udes-ohne-Beh%C3%B6rdenkonsens-Fertigste

Bin aber kein BauechtsFuzzi.

lg Wolfgang

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.5.2016  (#2)
Da es hier ja (auch) um Baurecht geht, kanns keine Antwort geben, ohne Nennung des Bundeslandes!!

zitat..
kraweuschuasta schrieb: im Besten Fall musst die Baubewilligung nachträglich einholen.

Wieso so pessimistisch?? Vorerst ist nur die Rede davon, dass es keine Benützungsbewilligung gibt! Die Baubewilligung könnte ja vorhanden (oder zu vermuten) sein, oder nicht? Also könnte es reichen, die Fertigstellung nachzuholen...

Und noch was vorweg: Wenn es (teilweise) ein Gasthaus war, dann ist dafür (auch) die Gewerbebehörde zuständig (gewesen). D.h. man muss sich den Bauakt bei der BAubehörde UND die Betriebsanlagengenhmigung bei der Gewerbebehörde anschauen.

@ kraweuschuasta: dein link würde mich interessieren, funktioniert aber nicht wirklich

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  •  brink
30.5.2016  (#3)
@link .. passiert, wenn man "sonderzeichen" kopiert..
http://goo.gl/pGG9Ap

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
1.6.2016  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: Wieso so pessimistisch??


naja - so hätteich den Artikel interpretiert ... emoji

zitat..
brink schrieb: @link .. passiert, wenn man "sonderzeichen" kopiert..


Danke - muss ehrlich gestehen, mir ist gar net aufgefallen, daß im Link Sonderzeichen sind. Wer verwendet dennsowas, tssss emoji

[EDIT]
finds nur interessant, daß er die Sonderzeichen in der Statusleiste richtig darstellt, wenn ich über den link fahre.......

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.6.2016  (#5)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: naja - so hätteich den Artikel interpretiert

Es fehlt definitiv nach den Angaben eine Fertigstellungsanzeige. Die kann man ja nachholen. Auch im Artikel steht nirgendwo, dass man da deswegen ("im Besten Fall) gleich wegreißen muss!

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  •  geni
21.10.2016  (#6)
hallo kem. bitte um Kontaktaufnahme - hallo,
wollen grad haus kaufen, benützungsbewilligung fehlt. meine frage, ist es bei euch zu einer Lösung mit Gemeinde und Land gekommen, die zumindest bestätigt, dass das Haus immer schon benutzt wurde und werden kann. immerhin werden ja auch gemeindabgaben (Kanal, Wasser, Müll, Steuer) für das Haus bezahlt-

email: geni@geni.at

vielen dank
lg geni



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