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Was sagt der Flächenwidmungsplan?
Wenn´s Bauland Wohngebiet ist, wirds eher nicht erlaubt sein...wenns z.b. Bauland Betriebsgebiet ist, schon. Es wird auch darauf ankommen, wie sehr dadurch die Nachbarn belästigt werden (Ortsüblichkeit). Generell müsstest du dir das in der jeweiligen Bauordnung genau ansehen (z.b. den §64 in der nö. Bauordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_NI_20150105_1/LGBLA_NI_20150105_1.pdfsig)...für NÖ würd ichs jetzt mal ausschliessen, dass das erlaubt ist. |