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Meiner Meinung nach Ja und wenn dann gleich mit einer Senkdichtung (Abgase Auto)
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Unsere Planung (NÖ, 2015) hat uns Ei230-Brandschutztüren (alt: T30) an allen Türaussparungen "befohlen" die von der Garage in andere Kellerräume weiterführen (1x zu einer "Schleuse" die dann wieder in Richtung Haus-Stiegenaufgang führt, 2x in Sackgassen-Nebenräume ähnlich wie bei Dir). Unsere Garage ist im Keller integriert.
Ob das wirklich so sein muss, oder die Planzeichnerin hier eine Fleißaufgabe gemacht hat, kann ich leider auch nicht verbindlich beantworten. |
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Die Brandschutztüre EI2-30 ist gesetzlich vorgesehen. Siehe OIB Richtlinie 2.2 Punkt 2.2.6 in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 |
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danke Karl für die rechtliche Grundlage. habe gleich mal die suchmaschine gequält.
Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere zählt mein Plan zu Garage < 50m². Mal der Text für alle: "Die Türen von Garagen ins Gebäudeinnere müssen EI2 30-C entsprechen. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und bei Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2 genügt EI2 30." danke ildefonso für den hinweis mit den Türen zu den Technik-Abstellräumen. Ich denke aber, dass obiger Punkt 2.2.6 eindeutig nur von Türen von Garage in das Gebäude spricht. Na dann gehe ich mal auf die Suche nach einer Brandschutztür, die gut gedämmt ist... |
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Hi,
selbe Sache bei uns. Von Dana gibt's eine DANA DOMINANT 3 um etwa €1350 mit Rahmenstock und 400 für Einbau. Denk auch dran, dass die 50 m² von der Garage auch zusätzliche Kanalgebühren bedeuten (~ € 150 im Jahr zusätzlich) |
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@alpenzell - War wie gesagt bloß eine unfundierte Praxiserfahrung.
Hatte das auch nie hinterfragt, denn für mich bedeutete eine Brandschutztür keinen nennenswerten Nachteil (da an diesen Stellen Lagerraumcharakter herrscht, wurden es Standard-Brandschutztüren und die kosten nicht wirklich mehr als andere Standardtüren). Das dachte ich beim ersten lesen Deines Postings auch. Nachdem ich kurz darüber nachdachte, könnte man es aber auch ganz anders verstehen: Dass damit ALLE Türen gemeint sind, die sich in der Garage befinden. Mit der Einschränkung "ins Gebäudeinnere" werden aber bloß die Türen nach draussen ausgenommen. Die Einschränkung "ins Gebäudeinnere" ist äußerst sinnvoll, denn sonst müsste ja jede in der Garage befindliche Außentür/-tor auch Brandschutznormen erfüllen Ist halt die Frage ob es eine Definition für "ins Gebäudeinnere" gibt, also ob damit bloß "viele weitere folgende Räume" gemeint ist, oder ob auch "ein weiterer Raum" umfasst ist. In der Praxis sind ja oft gerade diese einzelnen Räume dann Kellerräume die aufgrund ihrer Verwendung sehr hohe Brandlasten haben, viel höhere als durchschnittlichen Wohnräume (Brennmaterial, Abstellräume). |