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bis 50 m3 ists mWn bewilligungsfreiWenn sich das bei der letzten Novelle der NÖ BO geändert hat dann mea culpa...
ng bautech |
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Dazu müsste man wissen wie groß dein Pool werden soll? Und auch was für ein Pool es wird?
Wie bautech schon richtig geschrieben hat sind Becken (zB Pool) mit einem Fassungsvermögen bis zu 50m3 bewilligungsfrei. So ein Vorhaben ist sogar auch anzeige-und meldefrei! Wenn du eine Schwimmbeckenabdeckung planst....bis zu einer Höhe von 1,5 Metern ist diese ebenfalls bewilligungs-, anzeige und meldefrei. Zu deiner Frage --> Wenn du innerhalb dieser Maße baust brauchst du keine Bauverhandlung/musst auch nichts vorlegen. Das kannst du einfach so machen. Noch was: Wenn du einen Naturpool planst (oder Schwimmteich, Gartenteich und ohne, dass du das umliegende Gelände veränderst) gilt etwas anderes. Hier bist du mit einer maximalen Wasserfläche von bis zu 200m2 begrenzt damit du so etwas bewilligungs-, anzeige- und meldefrei herstellen darfst. lg |