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Sorry, dass ich hier dazwischen funke. Ich kann dir leider keine Antwort auf deine Frage geben, aber kannst du mir sagen, was es mit dieser 130 qm Grenze auf sich hat? Ich habe schon öfter gelesen, dass viele darauf schauen unter eben diesen 130qm zu bleiben weil sie sich dann irgendwas sparen. Kannst du mich aufklären? Und wo finde ich da Unterlagen dazu? |
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Wenn man Wohnbauförderung bekommt, dann ist 130m² die Grenze, dass man für Hypothekarkredite keine Eintragungsgebühr bezahlt. Ist man über dieser Grenze, muss man diese eben bezahlen...der Erhalt von WBF ist aber trotzdem noch möglich (meist wird dann aber je größer das Haus, umsomehr abgezogen von der möglichen WBF). |
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Danke! Ich kenne mich aus, was du meinst, hätte jetzt nach irgendwas offiziellem dazu gesucht, aber leider nur ein Prospekt einer Bank gefunden, in dem das nur kurz erwähnt wird. Hast du da was offizielles dazu? Ist das in ganz Österreich so, Wohnbauförderung ist ja Ländersache? Gilt das nur für Den Kredit vom Land oder auch wenn die Bank ins Grundbuch will? |
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Wohnbaudarlehen. Uns hat die bank ein hypokredit angeboten und als wir die wbf dazu nutzen willten, sich die eintragungsgebühr zu ersparen, hats von der bank geheißen, dass es ein problem givt, und dass es ein darlehen hätte sein müssen. Total unfähig die in der bank, nicht. Naja, egal. Das vorgehen ist sowieso absurd. Für das bankangebot brauchst du die aufstellung der kredite, eigenmitteln, etc inkl wohnbauförderung. Aber für die wohnbauförderung brauchst auch die aufstellung der kredite, eigenmitteln, etc. Da beißt sich das eine dem anderen in den .. Der richte vorgang: kompletten "imaginären" finanzierungsplan aufstellen inkl wbf, die man glaubt zu bekommen. Zur bank gehen und baufinanzierung einholen. Wenn diese kommt, wbf beantragen. Bewilligung der wbf dauert ca. 3-6 monate. Bankofferte hat meist nur 1 monat gültigkeit. D.h. nach der wbf zusage, ist bankofferte abgelaufen und man muss nächste einholen. Viel spaß. Vielleicht gelingt es dir das resp du hast genug zeit für alle eventualitäten. Aja, sollte was mit den 130 m2 nicht stimmen, für 5 jahre lang, wirst du nachzahlen müssen. Land Niederösterreich |
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Hallo brink, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Danke für die Infos!
Da muss ich mich wohl erst noch einlesen ![]() Puh...da kommt was auf uns zu... So, jetzt möchte ich Mandls Thread nicht noch mehr in Anspruch nehmen. Ich hoffe jemand hat noch eine Lösung zur ursprünglichen Frage. |
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den einreichplan mußt du natürlich ändern (lassen), sodass dort nur max 129,99 m2 steht. oder es melden dort 5 personen den hauptwohnsitz, dann ist der limit 149,99 m2.
den einreichplan brauchst du, um die wbf dann zu beantragen. achsoo, ja ganz verwessen habe ich zu erwähnen, was man alles für die wbf braucht: http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Eigenheim/Wohnbaufoerderung_Eigenheim.html Antragsformular Eigenheim (Original) Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchsauszug, in Kopie) Gemeindebestätigung (Beilage A) Einkommensnachweis(e) (in Kopie) Willenserklärung (Beilage B) Staatsbürgerschaftsnachweis(e) (in Kopie) Geburtsurkunde(n) der Kinder (in Kopie) Heiratsurkunde(n) (in Kopie) rechtskräftige Baubewilligung, Niederschrift, Baubeschreibung (in Kopie) der Baubewilligung zugrunde liegende Energieausweis (Original oder Farbkopie) baubehördlich genehmigter Einreichplan (Original oder Farbkopie) d.h. bevor man weiß, ob's die bank tatsächlich finanzieren wird (da ja die gültigkeit abgelaufen sein wird) und ob die wbf tatsächlich bewilligt wird, muss man bereits die baubewilligung bekommen haben. es kann also sein, dass zwar die baubewilligung erteilt wird, aber die finanzierung nicht klappt, oder die wbf nicht klappt. oder sonstiges. lustig, oder? |
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Naja, ganz so schlimm finde ich es nicht mit der Wohnbauförderung und der Kreditfinanzierung bei der Bank.
Bei der Bank wird angegeben mit wieviel Wohnbauförderung zu rechnen ist und fertig. Und warum solltest du die Wohnbauförderung nicht bekommen wenn du die Kriterien erfüllst? Wieviel dir zusteht kann man ja sehr leicht anhand des Kriterienkataloges ausrechnen. |
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hä? ok, MandlD möchte sich 4000 pfandeintragungsgebühr sparen. d.h. ein zwei .. monate angebot von bank einholen. ok, annahme, dass wbf fix so zugesichert kommt. bank möchte pfand im grundbuch eintragen. f*ck, geht ja nicht. wbf zusage muss her. f*ck baubewilligung noch nötig. ok, alles der reihe nach. energieausweis erstellen lassen, detailpläne erstellen (lassen), einreichung machen, auf baubewilligung warten. ein paar monate sind vergangen.. gut, dann erst wbf beantragen mit 5kg papier-paket an land nö senden. warten. 3 monate? vielleicht. gut irgendwann kommt dann wbf zusagen. zurück zu bank, die wahrscheinlich gerne halbes jahr oder mehr wartet, um immer noch den pfand eintragen zu lassen. wenn die bank so tolerant ist, passt. erst jetzt wird es möglich sein, auf die bank zu warten, bis diese den pfand einträgt und die pfandeintragungsgebühr der bauherr nicht bezahlen muss. jetzt darf bauherr(in) bauen starten - erst jetzt ist ja das meiste liquide da. --- wir haben ehrlichgesagt von dem genauen prozeder nicht gewußt. steht ja auch nirgends so, denn das wäre sowieso lächerlich. wir haben die ganze finanzierung durchkalkuliert gehabt. baubewilligung gemacht, kreditzusage bekommen. erst da wbf beanttragt, die bank hätte aber schon gerne den pfand eingetragen. da hypokredit, wäre das sowieso mit wbf und "gerichtsgebührenbefreieung" eh nicht gegangen. sh*t. naja, 4k€ wurscht.. danke land nö für die einfache vorgehensweise! apropos zahlen wir nun für den kredit 0,875% und der kredit läuft bis 40j. wbf 1% und 25j fix. so irgendwie bringt es derzeit nichts. mal schauen in 10j.... (sorry, das thema hat mich ein wenig frustriert) |
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Also, dass er sich die 4k sparen will versteh ich ja. Nur zu gut. ![]() Mir gings bei meiner Anmerkung nur um den Ablauf und nicht um die Einsparung bei Gebührenbefreiung. Hört sich so an als ob das bei dir nicht wirklich hindernisfrei abgelaufen ist. Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung bzw. meinen Ablauf schildern: - Bank Kredit mit allen nötigen Unterlagen beantragt. Dabei angegeben, dass ich mit XY Euro WBF rechne und ich eine Vorrangeinräumungserklärung für das Land benötigen werde. Zeit zwischen Antrag und Genehmigung des Kredits etwa 2 Wochen. Fertig unterschrieben und beglaubigt dann nach weiteren 2 Wochen. (Wäre zwar schneller auch gegangen aber als Berufstätiger hat man halt auch nicht immer Zeit) Und fertig war der Bank Kredit. - Eingetragenes Pfandrecht kam per Post wiederum 2 Wochen später - Als ich dann die WBF in Anspruch nehmen wollte habe ich den Antrag mit den ganzen Unterlagen (ja, das sind nicht wenig) abgegeben und ziemlich genau einen Monat später kam die vorläufige Zusage. - An die Bank geschrieben, dass ich nun gerne die Vorrangeinräumungserklärung hätte. Und (wieder einmal) 2 Wochen später hatte ich die fertig unterschriebene Erklärung. Damit bin ich zum Bezirksgericht und habe mir die nötigen Unterschriften/Beglaubigungen geholt und beim Land abgegeben bzw. wurden die vom Bezirksgericht selbst weitergeleitet. - den fertigen Beschluss mit neuem Grundbuchseintrag für das Pfandrecht des Landes hatte ich einen Monat später. - Dann noch die Baufortschrittsbestätigung von der Gemeinde beim Land abgegeben und 8 Tage später war das Geld am Konto. Ok, wenn ich das jetzt so niederschreibe schaut es nach viel aus, aber ich hatte ehrlich nicht das Gefühl, dass es irrsinnig kompliziert wäre. Und die Zeiten zwischen meinen Abgabeterminen und der Bearbeitung empfinde ich auch als normal. Ich könnte nicht klagen. Aber vielleicht bin ich auch die Ausnahme.? |
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D.h. du hast die pfandeintragungsgebühr deines kredites bezahlt, richtig? (Wird dem kredit "zugezählt") Das möchte sich der threadersteller ersparen. Wenn man die gebühr einmal bezahlt, kann man von dieser nicht mehr befreit werden resp das gericht gibt dir kein geld. --- Den normalen vorgang ohne diese gebührenbefreiung geht ok. War bei uns auch problemlos. Aber eben 4k€ nicht erspart, die wir uns sehr sehr gerne erspart hätten. |
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Damit wir die richtige Nomenklatur verwenden.... ja, ich habe im Zuge der Kreditnebenkosten die Grundbucheintragungsgebühr bezahlt. 1,2 % der Kreditkosten. Allerdings war das nie Thema bei mir, da ich über 130m2 baue. Wäre das bei dir, sofern es als Wohnbaudarlehen betitelt worden wäre schlagend geworden? Ich dachte deine Bude ist ein Stück größer? |
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Ja, richtig!
Mein eg+og ist 129,etwas. Also ja, wäre möglich gewesen. Kg mit 78m2 ist nicht als wnf deklariert. ;) |
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Danke für die super Diskussion:) aber eine Idee ob ich jetzt noch was machen kann hat keiner oder ?
Müsste jetzt 0,7 m2 verbauen das ich weniger netto Fläche habe. Wenn ich das mache bekomme ich dann die 4000 zurück ? |
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ähm, zurückbekommen wirst du nichts. die ~4000 € pfandeintragungsgebühr deines kredits darfst du erst gar nicht zahlen. damit das ohne zahlung ins grundbuch eingetragen werden kann, musst du die wbf schon bewilligt bekommen haben, und damit auch die "bewilligung" zu gebührenbefreieung. erst dann gehst zur bank und die bank trägt den pfand ins grundbuch, ohne, dass du zahlen musst. d.h. du hast schon einen kredit und die bank hat den pfand schon eingetragen, richtig? damit der zug schon abgefahren. jetzt ist egal, ob du von 130,7 auf 129,9 kommst. |
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Schon alles fertig. Förderung ausbezahlt bekommen und Bankkonto geschlossen.
Ok scheiße gelaufen:( |
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![]() d.h. nachdem "alles fertig" ist, wolltest du 4000 € zurück? normalerweise bekommst du keine rechnung für sowas, sondern die kreditgebende bank schlägt es auf den kreditrahmen drauf. wann hast du den kredit bekommen? resp, wie kannst du die wbf bekommen haben (komplett ausbezahlt ist erst nach der fertigstellungsanzeige, also haus bewohn-ready) und dann erst diese rechnung??? |
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Genau wurde auf das Baukonto drauf geschlagen. Förderung kam paar Tage zuvor auf das Baukonto. Haben ja schon fertigstellung;)
Baukonto war halt so lange offen weil auf das Konto die Förderung überwiesen wurde |
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Asooo ;)
Ich unterstelle, dass das mit der gebührenbefreiung des pfandeintrags des wohnbaudarlehens eh fast nie möglich ist. Einzig für großprojekte, wo sich baugesellschaft, land nö und bank untereinander einigen. Als simpler bauherr tut man sich diese langwierige prozedur nicht an. Und meist merkt man es, dass es schon zu spät ist ;) |