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Normen schräge Absturzsicherung?

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  •  Apeto
31.10. - 17.11.2016
11 Antworten 11
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Hallo zusammen!
Ich bitte um Hilfe bei der Suche nach den Normen für Absturzsicherungen. Leider konnte ich bisher nur die üblichen 100cm Höhe finden. Es soll aber Veränderungen dieser Höhe geben, wenn die Absturzsicherung schräg auskragt. Leider kann ich keine betreffenden Texte finden.
Ich habe eine Garage im Hang, die begehbar ist, und möchte diese Kante mit einer Schräge nach vorne sichern. Der Winkel soll 35° betragen.
Kennt jemand einen betreffenden Link zur zugehörigen ÖNORM?
Besten Dank!

2016/2016103145480.jpg

  •  ap99
31.10.2016  (#1)
Hallo Apeto,

Absturzsicherungen siehe:
- OIB 4
- Landesgesetz (in Salzburg z.B. das Bautechnikgesetz)
- ÖNorm B5371

sg lois

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  •  Apeto
31.10.2016  (#2)
Allerbesten Dank!
Da sich in meinem Fall außerdem noch eine Attika vor der Kante befindet, gehe ich davon aus, dass laut OIB 4 gilt: "Bei Absturzsicherungen mit einer
oberen Tiefe von mindestens 20 cm (z.B. Brüstungen
, Fensterparapete) darf die erforderliche Höhe
um die halbe Brüstungstiefe abgemindert, jedoch ein Mindestmaß von 85 cm nicht unterschritten
werden. "

Schen Obnd no!

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  •  ap99
31.10.2016  (#3)
Aufpassen!
... Ganz klar ist mir dein Detail nicht, aber wenn du im Bereich von 15 - 60 cm auf die Attika steigen kannst, gilt die "erforderliche Höhe" von der Attika aus gemessen.
Schau dir das nochmal genau an (nochmal nachlesen)

sg lois

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  •  Apeto
31.10.2016  (#4)
Vielen Dank für den Hinweis!!!
Die Attika war wohl nur "einwendiges Gebrummel".
Ich habe sie jetzt eingezeichnet. Sie ist auf Bodenniveau und macht beim Betreten unangenehm kratzige Geräusche. Vielleicht deswegen so daran gedacht.
Wie die Skizze zeigt, besteht bei plangemäßer Ausführung eine "obere Tiefe" von 59,5cm. Das ist deutlich mehr, als die von der Norm geforderten 20cm.
Um Beklettern durch Kinder (der Alptraum vom Schlosser) zu verhindern, wird auf oberer und unterer Kante ein Drahtseil gespannt, zwischen dem ein Personenauffangnetz mit der Maschenweite 10cm gespannt wird.
Sollten dir noch Einwände auffallen, wäre ich für eine Rückmeldung wirklich sehr dankbar!
Beste Grüße!

2016/20161031306850.jpg

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  •  ap99
31.10.2016  (#5)
Unabhängig vom Hintergrund, warum du die Absturzsicherung schräg machen willst, stelle ich mir die Frage, ob sich Kinder auf diesem Flachdach aufhalten können.
Aus meiner Sicht wird die OIB 4 so nicht erfüllt (auch wenn ich deinen Gedankengang verstehe), wie du das machen willst. Als Bauleitung würde ich das ablehnen bzw. keine Verantwortung dafür übernehmen (Vollendungsanzeige des Bauführers). Die Schlosser, mit denen ich zu tun habe, würden sich nicht darauf einlassen. Ein Netz "ist bekletterbar".

sg lois

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  •  Apeto
31.10.2016  (#6)
Danke für deinen Einwand.
Selbstverständlich ist ein Netz bekletterbar! Aber eben nicht so gut wie ein Geländer ...
Der Hintergrund für diesen Lösungsansatz ist der Umstand, dass sich besonders Gruppen von halbstarken Jugendlichen gerne auf Geländern aller Art - jedenfalls mit festerm oberem Abschluss - tummeln und dann unter Umständen rücklings runterfallen. Auf einer Oberkannte aus gespanntem Stahlseil (auf betonierten Stützmauern beidseitig befestigt) sitzt es sich eher scheiße ...
Wenn sich die Lümmel auf die Attika setzen und ins Netz lehnen, bin ich voll zufrieden und weiß sie in Sicherheit (ich habe bereits ein Netz anderswo und weiß, dass ich jährlich eine Masche zur Materialprüfung einschicken, und wie ich es normgerecht vertauen muss).
Der Grund für die Netz-Idee ist also, gefährliches Herumgelümmle auf einem Standard-Geländer zu vermeiden.
Der Grund für das Betreten des Garagendaches ist, dass es sich dabei um einen Teil meines Gartens (mit Rasen begrünt) handelt.
Der Grund für die reduzierte Höhe ist der geniale Fernblick.
Du hast mir aber dankenswerter Weise klar gemacht, dass ich hier in der Planung einen Profi konsultieren, und also meine Bauaufsicht reaktivieren muss. :)
Ich schick dir ein Foto von was immer ich dann auch mache.
Vielen Dank jedenfalls!

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  •  ap99
31.10.2016  (#7)
Dann sehe ich folgende Möglichkeiten (ohne Details oder die Situation vor Ort zu kennen):
- wenn du Seil/Netz/Maschendraht verwenden willst, die Steher nach "innen" neigen (weniger Neigung), dann kann man zumindest argumentieren, dass es nicht bekletterbar ist.
- "Pflanzentröge" mit 85 cm Höhe (im Salzburger Bautechnikgesetz bis vor kurzem noch mit 70/40 möglich --> in Summe 110 cm)
- Glasreeling (Glas unten eingespannt) an der "Innenseite" der Attika montiert. Materialpreis (Profil + VSG) je lfm ca. 200 €, mit Montage ca. 450-500 € (je nach lfm und Region)

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  •  ap99
1.11.2016  (#8)
Zusammengefasst: ich will dir deine Idee nicht ausreden (auch wenn ich bei deiner Skizze an den oberen Abschluss einer Gefängnismauer denken muss emoji ).

Aber du weißt ja sicher um was es geht. Wenn was passiert, wird ein Schuldiger gesucht (Eigenverantwortung wird ja leider immer mehr abgeschafft), und/oder sogar versucht Geld rauszuholen. Dann erwischt es, falls vorhanden und involviert: Planer, Bauleiter, Professionist (z.B.Schlosser), Bauführer, oder wenn du das in Eigenregie machst, eben dich selber.
Überleg dir also, wie groß das Risiko ist (nutzt du den Bereich selber?, Kinder?
, vermietest du?) ... dann läßt sich auch eine Entscheidung über die Ausführung treffen.

sg lois

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  •  Apeto
17.11.2016  (#9)
Update - Zur Vervollständigung:
Der Sachverständige vom Land Oberösterreich sagt ein entschiedenes NEIN zum Netz! Nicht einmal, wenn die Sache einen Meter gerade in die Höhe steht würde er das wegen der Bekletterbarkeit durch Kinder für geeignet halten.
Bei einem ausreichend steilen Winkel (35° sind seiner Meinung nach ok) kann bei einer glatten Oberfläche die Höhe der Absturzsicherung gemäß OIB4 reduziert werden.
Als glatte Fläche kommen in Frage: Eine Glasplatte oder Stäbe mit einer Lichte von max. 2cm.
Bei einer Glasplatte wäre natürlich der komplette Erhalt der Aussicht gewärhleistet, ich weiß aber nicht, ob ich mich mit der Windlast herumschlagen möchte...

Danke jedenfalls für die Diskussion! Die Sache wird konkreter ...


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  •  ap99
17.11.2016  (#10)
Die horizontale Stablichte z.B. für Flachstahlgeländer darf 12 cm betragen.
Windlast höher als die 0,5 kN/m Horizontallast am Holm (oben)? ... liegst du so windexponiert, oder die Terrasse so hoch?

sg lois

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  •  Apeto
17.11.2016  (#11)
Lieber Lois,
danke für diesen wichtigen Hinweis!!!
Jetzt hatte ich in meiner ersten Enttäuschung den Punkt 4.2.2 nur mit einem schrägen Blick gelesen.
Bei einer Stablichte von 12cm bin ich ja wieder sowas von im Rennen! :)
Ich schulde dir ein Bier, mindestens.
Srs, Herbert

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