Hallo,
ich hätte da mal eine Grundsatzfrage, die sich uns gerade zum ersten Mal während unserer bisherigen Haussuche stellt.
Wir haben einen Bauträger gefunden, der ein Dreifamilienhaus plant, wovon noch eine Einheit zum Verkauf steht, die uns sehr gut gefallen würde.
Geplant wäre, dass er das Objekt als Bauträger anbietet - also das BTVG zur Anwendung kommt, was für uns als Konsumenten wohl die sicherste Variante wäre. Fixpreis, Auszahlung nur nach Feststellung des Baufortschritts durch einen Ziviltechniker, etc.
Nun wurde uns auch vorgeschlagen, dass wir den Grund direkt vom aktuellen Eigentümer erwerben könnten (machen die anderen beiden Käufer so) und in dem Zusammenhang den Bauträger gleich mit einem Werkvertrag zur Errichtung des Hauses beauftragen.
Vorteil für uns wäre in dem Fall, dass wir natürlich einiges an Nebengebühren sparen, weil die Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, usw. nur vom Grundstückspreis (ca. 80.000 Euro) und nicht vom Gesamtpreis (ca. 470.000 Euro) berechnet würden. Dadurch würden wir uns fast 30.000 Euro sparen. Somit ist es natürlich eine Überlegung wert.
Ich weiß aber nicht, ob das einerseits rechtlich wirklich möglich ist und andererseits ob für uns das Risiko steigt, wenn wir den Vertrag nicht nach BTVG sondern einen "normalen" Werkvertrag mit dem Generalunternehmer schließen.
Kennt ihr ähnliche Fälle? Kann man sich darauf einlassen, wenn im Werkvertrag auch nur nach Baufortschritt gezahlt werden müsste?
Liebe Grüße
Steffi
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