Spricht was dagegen eine Garage quer im vorderen Bauwich anzuordnen?
Laut NÖ Bauordnung ist das OK (zumindest interpretier ich das so), die Frage ist eher ob quer ok ist, wobei es steht nur was von maximal verbauter Fläche von 100m², da wäre ich eh weiter drunter.
Bebauungsplan von der Gemeinde gibt es keinen. Hab nur von einem anderen Häuselbauer gehört, dass er das so nicht machen durfte - eventuell aber einfach eine Vorschrift von der Gemeinde.
Die Nachbarn am gespiegelten Fahnengrundstück haben die Garage neben dem Haus (schließt also bei mir direkt am "Wendeplatz" an). Aber ich muss denen ja hoffentlich nicht alles nachmachen...
Im schlimmsten Fall muss ich dann den "Wendeplatz" und die Garage austauschen, aber ich hätt die Garage schon gern im Norden...macht am meisten Sinn find ich.
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