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Das klingt sehr ungewöhnlich. Normal heißt es "versickern lassen mit Sickerschacht" wenn es möglich ist, sonst über eine Retention verzögert in einen Kanal einleiten. Wenn dein Boden nichts durchlässt, wo sollst denn hin mit dem Wasser, kannst es ja net wegzaubern? Weiß nicht ob du dich mit dem Konzept der Retention schon auseinandergesetzt hast. Es ist gebaut wie eine Zisterne nur mit kleinem definierten Abfluss unten. So wird ein Starkregenereignis ganz langsam an den Kanal abgegeben. Kann man auch kombinieren zu einer Retentionszisterne, einfach mal googlen. Wir hätten 6 m³ Retention vorgeschrieben bekommen, habe es aber dank Gründach auf 3,5 m³ runter bekommen. Der Abfluss und der Notüberlauf darf in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Vielleicht hilft dir das was. Viel Glück. |
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Eine sinnvolle Regenwasserversickerung ist bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von 3x10-9 m/s nicht sinnvoll. Jedes seriöse Planungsbüro wird dir kein Versickerungsprojekt mit diesem Bodenkennwert anbieten. Es sei denn du legst sozusagen rund ums Haus einen Retentionsteich an, wo du das Regenwasser einleitest, welches dann eher verdunsten wird, aber in den Boden wird nicht viel versickern - das ist dann kein Sickerbecken sondern ein Verdunstungsbecken.
Jedoch würde ich meinen, dass der Bodenkennwert an manchen Stellen sicher ´besser als der angegebene Wert sein kann. Dass die Gemeinde keine Regenwassereinleitung bei diesen Bodenverhältnissen zulässt ist nicht angebracht. Mein Verhandlungsvorschlag wäre wie du geschrieben hast einen Speicher/Zisterne am Grundstück, der ein gewisses Niederschlagsereignis (zB 1-jährlich) aufnehmen kann und einen Überlauf in den Regenwasserkanal. Entweder das Wasser im Speicher selbst verbrauchen oder über eine Drossel langsam nach dem Regen in den Kanal einleiten. |
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Wir haben auch im Süden von Wien gebaut und müssen auch mit dem Thema befassen. Es gibt bei uns zwar kein Bodengutachten, aber Fakt ist, dass unser Sickerschacht (2x2m) nicht ausreicht, wenn es mal einige Tage stärker regnet. Die Zuleitung steht dann unter Wasser und bei uns versickert das Wasser auch nur ganz ganz langsam leider. Wir haben auch viel Dachfläche. Dass man einen Überlauf an den Kanal anschließen darf, das hab ich noch nie gehört, wäre natürlich sehr toll. Leider wird das bei uns nicht mehr machbar sein, weil das Haus schon steht und die Kanalrohre unter der Bodenplatte sind. Wir hatten jetzt unsere Baufirma diesbezüglich kontaktiert, aber die haben nur gemeint, naja, dann machen Sie halt einen 2. Schacht - Kostenpunkt ca. 2500-3000 Euro. Die Frage ist - was gäbe es noch für Möglichkeiten? |
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Vielen Dank für die raschen Antworten.
Fakt ist, die Bauabteilung von der Gemeinde hat gestern am Telefon gefühlte 100x erwähnt, dass das Regenwasser auf Eigengrund versickern muss und die Einleitung in den Kanal nicht erlaubt ist. Wie ist der Gemeinde sch... egal. Ich möchte das Wasser aber nicht illegal in den Kanal einleiten und haben in 5 Jahren eine fette Anzeige. In dieser Gemeinde gibt es gefühlte 500 Häuser, ich glaube nicht, dass dort alle illegal in den Schmutzwasserkanal einleiten. Ich möchte mich auch nicht mit der Bauabteilung anlegen, weil dann kriege ich den positiven Bescheid sicher nicht vor 2018. |
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Wo genau ist das? - Hol dir von der Gemeinde die Bauvorschriften. Wenn es so ist, muss es in den Vorschriften drin stehen.
Frag die Nachbarn, was sie gemacht haben. Wo genau ist das (Gemeinde)? Eventuell geht es mit 2 Schächten... |
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grundsätzlich würde ich den Spieß eher umdrehen... die Gemeinde verkauft Baugründe mit Grundwasser bis zu 0,5m unter GOK ohne Erlaubnis das Regenwasser in den Kanal einzuleiten....?
Für mich kein vollwertiger Baugrund bzw. ist die Gemeinde dann schon irgendwie im Zuge von Aufschließungsgebühren, Kanalanschlussgebühr etc.(ist in Summe ja gar nicht so wenig) die entsprechnende Infrastruktur zu errichten. |
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dann frage mal nach wie die es Handhaben... werden ja alle so ziemlich ähnliche Bodenverhältnisse haben wie du, oder? |
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Wir haben auch nicht unbedingt den versickerungsfähigsten Boden und von der Gemeinde gibts einen Bebauungsplan. Der schreibt vor, dass wir am Eigengrund versickern lassen müssen (mittels Sickerschacht oder man hat eine Zisterne), aber man muss einen Überlauf machen, welcher in den von der Gemeinde errichteten Regenwasserkanal geht. Der Regenwasserkanal führt dann in ein riesiges Retentionsbecken am Fuße unseres Hanges.
Dass ihr nicht in den Schmutzwasserkanal einleiten dürft, ist auch klar. Aber dass es bei solchen Bodenverhältnissen keinen Regenwasserkanal gibt verstehe ich nicht.... Und ich dachte immer unsere Gemeinde ist auf der Nudlsuppe daher geschwommen..... Wenn sich die Gemeinde stur stellt, dann könnts vl. noch übers Land was erreichen. Wir (inkl. vieler Nachbarn) haben damals der Gemeinde mit einer Anzeige beim Land ordentlich Druck gemacht. Es war zwar bei uns von vorn herein ein Regenwasserkanal geplant, allerdings ließ sich die Gemeinde damit soviel Zeit, dass durch starke Regenfälle in der Zwischenzeit an einigen Grundstücken beträchtliche Schäden entstanden sind. Mit dem Land im Genick ging dann wohl was weiter. LG BK |
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Da brauchst keine Angst haben. Die Baubehörde 1. Instanz (Bürgermeister der Gemeinde) muß deine Baubewilligung innerhalb von 3 Monaten schriftlich genehmigen oder mit Begründung ablehnen. (§5 Abs. 2, NÖ Bauordnung). Falls die Baubewilligung nicht erteilt werden kann, dann muß das aber begründet werden, anhand der Bauordnung. d.h. es ist generell wenig Spielraum für "Beamtenwillkür"...und wenn sie sich trotzdem komisch anstellen, gibts übergeordnete Instanzen. |