Hallo an alle!
Ich habe eine Frage zur Ergänzungsabgabe, welche ich bis jetzt im Forum nicht fand.
Wir haben im Jahr 2013 eine Bauparzelle inkl. Aufschließungskosten für BK I gekauft, der Baugrund war leer. Im Jahr 2014 haben wir mittels BauANZEIGE das OK der Gemeinde erhalten, das wir auf dem Grund ein Holzhäuschen mit ca. 25m² auf einer Fundamentplatte errichten dürfen. Das Haus ist als Gartenhäuschen gedacht, ohne Isolierung, das heisst es ist nicht zum Wohnen gebaut. Nun haben wir den Bescheid der Gemeinde erhalten das wir aufgrund dieser Bauanzeige die Ergänzungsabgabe für die nun übliche BK II zu bezahlen hätten. Ist dies rechtens? Habe ja noch ein kleines Fünkchen Hoffnung das wir die Abgabe jetzt nicht zahlen müssen sondern erst bei Einreichung eines "richtigen" Bauvorhabens, wobei ich auch gelesen habe, das immer der Bemessungssatz zum Datum der Einreichung angewandt wird.
Hoffe Ihr könnt mir helfen!
lg
Hmm, weiß da wirklich niemand etwas drüber? :(
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