Hi! Hätte mal ein Frage bezüglich Carport (möchte mich im Forum vorinformieren bevor ich zum Baumamt gehe).
Bundesland: Kärnten
Ist folgendes BVH nur meldepflichtig oder auch bewilligungspflichtig:
Carport mit Geräteschuppen (35m2). Lt. Bauordnung nur meldepflichtig ABER im Text steht folgendes:
)die Errichtung die Änderung und der Abbruch eines überdachten Stellplatzes pro Wohngebäude bis zu 40m2 und 3.5m Höhe, auch wenn dieser Zubau zu einem Gebäude ausgeführt wird.
Nun, ich habe schon ein Carport (wurde im Zuges des Hausbaues errichtet) und nun weiß ich nicht ob ich nur eines pro Wohneinheit haben darf? (da im Text nur von einem überdachten Stellplatz pro Wohngebäude) gesprochen wird. Ist dieses BVH nun nur meldepflichtig oder bewilligungspflichtig.
Danke schon mal im Voraus
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