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Hallo, wenn die Baubehörde das Gebäude so wie es ist als bewilligten Bestand sieht, kannst du diesen Bestand auch sanieren, das ist dann auch für die Förderung in Ordnung. Ob und was du dazubauen darfst hängt von den jetzigen Bebauungsbestimmungen ab.
Um von deinem vermuteten Konsens zu einem bewilligten Konsens zu gelangen, solltest du vorab die gewünschte Vorgangsweise mit dem Sachverständigen besprechen, das handelt nach meiner Erfahrung leider jede Gemeinde unterschiedlich ab. Der Einbau einer zweiten Wohneinheit in ein Einfamilienhaus ist üblicherweise kein Problem, es wird dann aber jedenfalls die Stellplatzverpflichtung für die zusätzliche Wohneinheit tragend. Gruss J |
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Ein vermuteter Konsens ist ein Konsens! Das Bauwerk gilt rechtlich als bewilligt. Daher geht es schon rein formal/rechtlich nicht, einen "vermuteten" Konsens in einen "bewilligten" Konsens überzuführen. Is auch gar nicht notwendig, denn es besteht ja ein Konsens. ||
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danke - für eure Antworten! bzw. sorry für das späte "danke" jederbaut- mein Laptop is im IT Lazarett.
Vielleicht kennts sich ja noch wer mit NÖ Förderungen aus: kann ich die Hüttn dann vermieten bis die Kinder groß genug sind oder gar verkaufen (teilen kann man den Grund übrigens nicht)? D.h. gibts was die spätere persönliche Nutzung/Verwendung angeht Beschränkungen, deren Verletzung der Förderung schadet? schönen Abend! Reini |
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Hallo reini aus flake, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: historisches gebäude im bauwich sanieren |
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