Liebe Community - ich habe geplant in den nächsten Wochen die Kollaudierung abnehmen zu lassen und bin jetzt leider draufgekommen, dass ich versehentlich bei unserem Kellerabgang in der Garage keine Brandschutztür sondern ein normales Stahltürblatt verbaut habe. Wisst Ihr zufällig, ob man mit diesen brandhemmenden Lacken diese Türe dennoch als Brandschutztür deklarieren könnte? Ein Austausch des Elements wäre äußerst mühsam (einbetonierte Eckzarge) bzw. natürlich auch kostspielig. Wäre für etwaige Tips dankbar.
Lg reu
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