wer hat informationen über die haftung des "bauführers" der auf dem einreichplan unterschreibt?
wir haben ein fertighaus gekauft und der planverfasser sollte als GU alles abwickeln. bauführer ist ein baumeister. nachdem einiges schief gegangen ist stellt sich uns die frage nach der haftung des bauführers auch wenn er vom gu ebenfalls über's ohr gehauen wurde.
was ist schief gegangen - der bauführer haftet nur sehr wenig, und wenn es zu einem Schqadenersatzprozess kommt wahrscheinlich noch für weniger. Was habt ihr denn dem Baumeister bezahlt? Wenn ihr von ihm mehr wollt, als das was ihr ihm bezahlt habt (für die Übernahme der Bauführerschaft), dann wird das schwer einklagbar sein, außer ihr könnt ihm fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachweisen, was aber auch schwierig ist.
Haftung - Was ihr hier aufwerft sind Fragen zu "Streitfällen" Letztlich beschäftigen sich damit Gerichte und Sachverständige und es wird nicht jeder Fall gleich entschieden, weil jeder Fall verschieden ist. Ich kann nur empfehlen, Streit (gerichtlich) zu vermeiden. Gewinnen tun auf jeden Fall die Anwälte! Daher erst Mediator einschalten, denn es kann sein dass man auch etwas verliert, wenn man gewinnt. Auch frage ich mich, ob der "Bauführer" wirklich der Schadensverursacher war.
Forts - Soweit ich das verstehe wird vom Gesetz deswegen ein fachkundiger Bauführer vorgeschrieben, weil es beim Bauen um Sicherheit und Leben geht und ein Laie das nicht immer einschätzen kann. Der Bauführer sollte also vor allem alle Situationen während des Baus und während der Nutzung abschätzen, ob hier Gefahrenpotential vorhanden ist. Ob er für Baumängel verantwortlich wird, hängt vom Vertrag ab, der eine "Bauleitung" (vorsicht Unterschied) beinhalten kann.
Bauführer ist abzocker - Bauführer sind nur nötig, damit Gewerbetreibende ein billigen nebenverdienst haben. Wir hatten einen Bauführer, dem ich ein paar hunder Euro für einen Computerausdruck der Bautafel gezahlt habe. UND AUS. Ich kenne den Mann gar nicht, und in dem Vertrag hat er sich von allen Verantwortungen frei gemacht. Ich muss aber dazu sagen, wir hatten keine Probleme, wir haben den Bauführer nicht gebraucht. Aber was das Theater prinzipiell soll frag ich mich wirklich.
aber lest mal eurern Bauführervertrag. Fast alle Punkte die dort explizit ausgeschlossen sind, währen gesetzliche Verantwortung des Bauführers. Von denen kann er sich in der Regel auch nicht per Vertrag frei machen, weil diese Klauseln leider sehr oft "wider die guten Sitten" sind. Also wenn euer Problem da explizit aufgeführt ist, würde ich mal eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt machen (soferne die Größe der Probleme die Aufregung lohnt).
Billig ist der Rechtstreit sicher nicht.
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