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Elektro-Plan entspricht nicht ÖNORM

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  •  Frisbee87
27.2. - 28.2.2017
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo,

eine kurze juristische Frage, die mir vielleicht der ein oder andere erfahrene Hausbauer hier kurz beantworten kann... ;)

Wir erwerben ein Reihenhaus in Wohnungseigentum von einem kleinen Bauträger und haben nun bei der Bemusterung festgestellt, dass die im Elektroplan vorgesehenen Steckdosen nicht der Mindestausstattung laut ÖNORM 8015-2 entsprechen: https://kfe.at/medien/broschüren/67-planung-elektrischer-anlagen-in-wohnungen/file.html

Vor allem in der Küche und den Schlafzimmer sind zu wenige Steckdosen im Grundpaket inkludiert -> zusätzliche müssten wir natürlich gegen Mehrpreis bestellen.

Der Bauträger beruft sich jetzt darauf, dass der Elektroplan bei Vertragsunterfertigung vorgelegt wurde und in der Form bekannt war. Aber muss ich als Konsument nicht davon ausgehen können, dass zumindest der Mindeststandard erfüllt ist? Gilt diese ÖNORM verbindlich für Bauunternehmen oder haben wir jetzt tatsächlich Pech gehabt, weil wir das bei Vertragsunterzeichnung nicht schon geprüft hatten und die ÖNORM nicht zwangsläufig/verbindlich gilt?

LG Steffi

  •  seltsammithut
  •   Bronze-Award
27.2.2017  (#1)
In meinen Augen ist der Elektriker der schuldige. Der hätte schon bei der Planung darauf hinweisen müssen das hier nicht die Norm eingehalten wird.

Also ich würde sagen das der Elektriker jetzt umsonst die zusätzlichen Steckdosen installieren muss.

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
27.2.2017  (#2)
Eher nicht - Der Elektrotechniker bietet genau das an und führt das aus, was der Planer vorgibt. Die Önorm wäre als Stand der Technik vertraglich zu vereinbaren (im Unterschied zu anderen Normen ist diese Önorm nicht verbindlich in einem Gesetz vorgeschrieben). Wahrscheinlich können wir davon ausgehen, dass die Önorm nicht Vertragsgegenstand war. Der Elektrotechniker bietet genau deshalb so billig beim Bauträger an, weil er genau weiß, dass der Käufer mehr Steckdosen braucht und das dann ein gutes Geschäft wird. Der Bauträger kann günstig verkaufen, weil er ja am Mininmum baut und die Käufer das nicht so im Detail überprüfen. Und ein anderer Elektrotechniker kann nicht einspringen, da dieser erst nach der Übergabe der Wohnung hinein darf. Im gemeinnützigen Wohnbau wird übrigens z.B. in OÖ nach Standardausstattungskatalog gebaut, sonst gibt es keine Wohnbauförderung. Im Standardausstattungskatalog stehen andere Steckdosenzahlen und Lichtauslässe als in der Önorm, d.h. da gibt es unzählige Wohnungen, die nicht der Önorm entsprechen (z.B. alle die einen längeren Vorraum haben, da sind zu wenig Stromauslässe in der Decke).
Die letzte Frage die sich stellt ist, ob der Bauträger (das ist der einzige, mit dem Sie vorerst einen Vertrag haben) gewusst hat, dass die Installation nicht der Önorm entspricht. Dann könnte ihn eine Warn- und Hinweispflicht treffen. Das muss man aber auch erst mal durchbringen. Der Elektrotechniker hat ja eine Warnpflicht nur gegenüber seinem Auftraggeber (also dem Bauträger oder dem Planer, nicht dem Käufer). Somit könnte sich der Bauträger im Regress wieder an den Elektrotechniker wenden, falls dieser seine Warnpflicht gegenüber dem Bauträger nicht erfüllt hat.

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Hallo Frisbee87,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Elektro-Plan entspricht nicht ÖNORM

  •  Frisbee87
28.2.2017  (#3)

zitat..
energiesparhaus schrieb: Eher nicht
Der Elektrotechniker bietet genau das an und führt das aus, was der Planer vorgibt. Die Önorm wäre als Stand der Technik vertraglich zu vereinbaren (im Unterschied zu anderen Normen ist diese Önorm nicht verbindlich in einem Gesetz vorgeschrieben). Wahrscheinlich können wir davon ausgehen, dass die Önorm nicht Vertragsgegenstand war. Der Elektrotechniker bietet genau deshalb so billig beim Bauträger an, weil er genau weiß, dass der Käufer mehr Steckdosen braucht und das dann ein gutes Geschäft wird. Der Bauträger kann günstig verkaufen, weil er ja am Mininmum baut und die Käufer das nicht so im Detail überprüfen. Und ein anderer Elektrotechniker kann nicht einspringen, da dieser erst nach der Übergabe der Wohnung hinein darf. Im gemeinnützigen Wohnbau wird übrigens z.B. in OÖ nach Standardausstattungskatalog gebaut, sonst gibt es keine Wohnbauförderung. Im Standardausstattungskatalog stehen andere Steckdosenzahlen und Lichtauslässe als in der Önorm, d.h. da gibt es unzählige Wohnungen, die nicht der Önorm entsprechen (z.B. alle die einen längeren Vorraum haben, da sind zu wenig Stromauslässe in der Decke).Die letzte Frage die sich stellt ist, ob der Bauträger (das ist der einzige, mit dem Sie vorerst einen Vertrag haben) gewusst hat, dass die Installation nicht der Önorm entspricht. Dann könnte ihn eine Warn- und Hinweispflicht treffen. Das muss man aber auch erst mal durchbringen. Der Elektrotechniker hat ja eine Warnpflicht nur gegenüber seinem Auftraggeber (also dem Bauträger oder dem Planer, nicht dem Käufer). Somit könnte sich der Bauträger im Regress wieder an den Elektrotechniker wenden, falls dieser seine Warnpflicht gegenüber dem Bauträger nicht erfüllt hat.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort....sowas habe ich fast schon befürchtet. Auch der juristische Lösungsweg klingt einleuchtend, wird man aber wohl nicht ernsthaft einklagen für ein paar Steckdosen. :-/

Ich persönlich bin einfach verärgert, dass sich der Bauträger jetzt auf total stur stellt. Aber gut, er hat bereits unsere Unterschrift also warum sollte er uns noch entgegenkommen. *grml*



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  •  coisarica
  •   Silber-Award
28.2.2017  (#4)
ich hoffe, dass der verbraucherschutz in österreich irgendwann wieder einmal ernst genommen wird.
es ist sicherlich nicht in ordnung wenn versucht wird, dem redlichen kunden substandard zu verscherbeln mit dem ziel später groß abkassieren zu wollen. es hätte zumindest ein hinweis seitens des bauträgers geben müssen (bspw. einen optionspreis).

allerdings sollte man einer redlichkeit auch abverlangen können, dass insbesondere sachen wie steckdosen vom kunden vorab geprüft werden, wenn schon die pläne vorlagen. es gibt ja hier in der regel individuelle wünsche - nicht nur die anzahl sondern auch die lage betreffend.

lg
coisa

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