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@rpg - Hallo,
Wir wollten auch mit Einverständnis des Nachbarn die Höhe unserer Garage von 3m auf 3,5m erhöhen, doch dies geht nicht lt. Bauordnung, da wenn das Nachbargrundstück ein anderer kauft, dann muß die Bauordnung eingehalten werden. In der Regel gelten 3m Höhe bis 3m Abstand zum Nachbarn, ab dann gilt Abstand zum Nachbarn mal 2 ergibt die erlaubt Höhe, wegen dem Sonnenlicht. Gilt bei ofener Bauweise. Kiara |
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Nachtrag - Wie gesagt,ich müßte einen Zaun verlängern , jedoch wäre mir am liebsten ich könnte auf der einen Endseite der Grundstücksgrenze eine Garage bauen,und die restliche Vorderfläche des Grundstückes würde ich einen Einfahrt bauen.Somit hätte ich faktisch das Problem des Zaunes gelöst (da nicht mehr zu machen) und Platzproblem für die Autos auch gelöst.Ich bilde mir ein,dass ich doch schon einige Häuser sah,wo die Garagen ziemlich nah,ich denke höchstens 1,5 M Abstand zum Nachbarn haben.Oder?
Gruss |
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Sorry - Sorry,erster Text verlorengegangen.Danke !
Wollte noch sagen,besteht nicht auch bei Häusern eine Regel wo der Abstand damit zusammenhängt ob Fenster auf der zugewandten Seite des Nachbarn sind?Außerdem ,- wie bei mir z. Bsp.: ,steht ein Haus mit nur 3 Metern Abstand zu meiner Grenze,und das Haus baut viel höher als 3m.Oder bezieht sich diese Regelung nicht auf die Grenze des Nachbargrundstückes,sondern auf den Abstand zum nächsten Haus? Danke vielmals und liebe Grüsse |
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@rpg - Die Regel gilt von der Grundstücksgrenze und wird berechnet, indem man die gesamt Nachbarhausseitenfläche berechnet, bis ganz nach oben und dann durch die Breite dividiert.
Wenn die Garage/Carport nicht Höher 3m wird, sollte dies kein Problem sein, es seih denn du wohnst in einer Kleingartensiedlung, da kann es schon andere Regelungen geben. Kiara |
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@rpg - Die Regel gilt von der Grundstücksgrenze und wird berechnet, indem man die gesamt Nachbarhausseitenfläche berechnet, bis ganz nach oben und dann durch die Breite dividiert.
Wenn die Garage/Carport nicht Höher 3m wird, sollte dies kein Problem sein, es seih denn du wohnst in einer Kleingartensiedlung, da kann es schon andere Regelungen geben. Kiara |
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Noch ne Nachfrage,sorry - Hallo und Danke:)
Sorry, ganz komme ich nicht mit . Du schreibst "es sollte kein Problem darstellen" .Bezieht sich das jetzt auf die 3 M , oder aber auf weniger , z.Bsp.1,5 M ? Danke! |
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Kommt aufs Bundesland an - In OÖ gilt die 3m-Beschränkung meines Wissens nach lt. oö. Bautechnikgesetz nicht für Gebäude die niedriger als 3m sind. Für diese Gebäude gibt es keine Beschränkung. Das gilt aber nur für die Seiten zum Nachbarn, zur Straße hin gibt es wieder andere Regelungen. |
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@rpg - Hallo,
Wenn das Gebäude an der Grundstücksgrenze die Höhe von 3m nicht übersteigt, dann sollte es kein Problem sein, es darf nur erst höher werden wenn mehr als 3m Abstand zur Grundstücksgrenze sind. Kiara |
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@rpg - Zunächst möchte ich die oben angegebenen Höhenzahlen etwas relativieren. Garagen werden nach dem Garagengesetz gemacht und dort gibt es keine Angaben über die erlaubte Höhe. Diese ergibt sich lediglich aus den Vorschriften über den notwendigen Lichteinfall. Aber trotzdem wäre es sehr sinnvoll zu wissen, wo genau das Grundstück liegt, bzw. welche Widmung drauf ist. Dann kann ich dir genaue Auskunft geben. Falls du das ier nicht machen möchtest : Blazek_robert@aon.at |
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Hi!
Ich habe in NÖ gebaut (bzw. baue noch) Meine Garage steht direkt an der Grundstücksgrenze. Die max. 3 Meter Höhe hatte ich auch. (darauf wurde bei der Bauverhandlung geachtet) g, Hugo |
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Seh ich auch so - Bin auch in NÖ, da sind's drei Meter zur Grundgrenze für's Haus, und direkt an die Grundgrenze mit der Garage UND AUS (wo bist du Kiara12). Ach Ja: "Erker" (max. Länge geregelt) bis 1,5m.
Nebenbei kommt mir die Regelung spanisch vor, dass die Lage des Nachbarhauses die Bauflucht vorschreiben soll. Da kann's einen tollen Grund haben, und nur weil die Nachbarn zufällig vorher, aber für dich ungünstig bauen, wird das Grundstück auf einmal nicht mehr bebaubar (und damit Wertlos ? |
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danke! - Danke Euch für eure Antworten!
Also das Objekt steht in Wien Oberlaa (aber nicht mitten in Oberlaa wo ja sogar geschlossene Bauweise besteht soweit ich weiss) . Aber demnach stehen die Chancen ganz gut,dass ich näher als 3 Meter heran darf - oder ? Grüsse |
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Bauflucht - Ich habe mich auch an die Bauflucht des Nachbarhauses halten müssen. (wegen dem Ortsbild)
War sogar froh darüber! Die 0,5 Meter gewinne ich dadurch im Garten. Der 2,5m breite "Garten" vor dem haus ist ja sowieso eher verlorener Platz. Ich will mich ja nicht neben der Straße in die Sonne legen! g, Hugo |
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+ - Also ich meine so.Von vorne gesehen sieht man mein Haus mit angebauter Garage.Vom linken Nachbarn habe ich ein grundstücksteil erworben.Klarerweise sieht jetzt dieser neue meinige gartenzaun so aus wie vom Nachbarn.Nun möchte ich soweit links als möglich zum Nachbarn hin(von vorne gesehen)dieselbe garage hinstellen wie ich rechts habe-und in der Mitte eine Einfahrt.Also dass ich gar keinen Zaun mehr bauen muss sozusagen.Sprich,Garage in Bauflucht wie die meinige,und soweit links als möglich lG |
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@rpg - Liebe oder lieber rpg, Wenn du willst, dass du eine einigermassen gesicherte Auskunft erhältst (und ich berechne nichts dafür), dann brauche ich wirklich die genaue Adresse. Nur irgendwo in Oberlaa ist leider zu vage. Du kannst sie mir mailen, falls du das hier nicht veröffentlichen willst: Blazek_robert@aon.at. Die bittere Wahrheit ist leider, dass das sich sogar innerhalb einer Strasse alles ändern kann auch die beiden Starssenseiten können unterschiedlich sein. |