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Ich habe jetzt mal in unseren Bebauungsplan - auch NÖ - reingeschaut, weil da hinten ein "Glossar" dranhängt. Da hab ich aber bei der Bebauungsweise nur ein kleines "a" mit dem Vermerk:
"Die Bebauungsweise "a" erlaubt eine Höhe bis 6m. Diese Bebauungsweise soll zum Unterschied zur Bebauungsweise "o" als Abstand zur Grundstücksgrenze die "halbe Gebäudehöhe" bzw. mindestens 3 m betragen." So steht es zumindest bei uns. Ein großes "A" in einem Kreis (Zone/Gebiet) heißt bei uns Altortgebiet. Frag einfach mal bei der Gemeinde nach, die können dir es sicher sagen. |
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Vielleicht findest du hier etwas.
NÖ Planzeichenverordnung http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblNO/LRNI_2002056/LRNI_2002056.pdf |
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Üblicherweise gibt es auf einem Bebauungsplan eine Legende. Wenn diese nicht auf dem Auszug drauf ist, einfach nochmal bei der Gemeinde anfordern. |
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Kann es sein, dass das einfach nur für "gärtnerische Ausgestaltung" steht? Ich glaube, ich habe das zumindestens auf älteren Plänen schon gesehen. |