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Baugrenzlinien / Bauordnung

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  •  jebiga
16.5. - 29.5.2017
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo,

2 Jungfamilien haben sich ein Grundstück (750m2) genommen und möchten gerne ein Doppelhaus errichten. Baudichte ist 0,5 und es geht sich auf etwa 140m2 pro hälfte aus.

Die Gemeinde ist Premstätten und haben dort komische Bauordnung.

Die 4 Meter Mindestabstand vorne/hinten ist klar. Aber auf der rechten Seite muss man etwa 14,5m abstand zum Nachbarn halten. Auf der linken Seite ist auch Mindestabstand 4m.

Baugrund hat 40m länge. Das Doppelhaus 22m länge. Wenn man 14,0m rechts einhalten muss, dann bleiben auf der linken Seite nach dem Haus 4,0m übrig.

Meine Frage, gibt es eine Sondergenehmigung/Antrag oder ähnliches um die 14,5m zu verhindern/verkleinern? Es ist nicht gesetzlich vorgegeben wie bei den 4m sondern die Gemeinde verlangt diese Bauweise...

In der Bauordnung steht auch nur "Bauverbotszone von der Hauptstraße muss eingehalten werden" Es steht auch nirgends genau das die 15m eingehalten werden müssen zum Nachbarn. Es steht eben nur das 15m von der Hauptstraße eingehalten werden müssen.

Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht?

LG

  •  hoth
  •   Bronze-Award
17.5.2017  (#1)
also lese ich das richtig dass rechts eine Hauptstraße verläuft?

bei uns ähnliche situation, haben im Norden eine Landstraße. hier war auch eine Bauverbotszone von 10m oder so. Da die Gemeinde hier nicht zuständig ist bin ich zur Landesstraßenverwaltung und habe um eine Außnahmegenemigung angesucht.
habe im Vorfeld schon das Gespäch gesucht, anfangs mit eine Skizze wie das Haus stehen sollte und später dann natürlich mit dem Einreichplan welcher auch bei der Genemigung beiliegt.
War eigentlich überhaupt kein Problem.

Also in deinem Fall würde ich mal auf der Gemeinde fragen wer für die Straße zuständig ist und dann mal dort am Amt nachhaken.

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  •  jebiga
17.5.2017  (#2)
also es ist so:

hauptstrasse vorne. man geht in die gasse rein und die vierte parzelle, die letzte in der gasse. das wäre der baugrund.

mein baugrund wäre nicht direkt an der hauptstrasse.

die gemeinde sagt "das ist so es gibt die baugrenzlinie" aus welchen grund können die uns nicht sagen.

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  •  jebiga
29.5.2017  (#3)
Hallo,

hat noch jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

LG

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