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Da wird aber der Abstand zum Wohnhaus bzw Fenster des Nachbarn als Grenzwert genommen und nicht die Grundstücksgrenze...macht ja auch Sinn, weil das sind die WHO-Werte. Die von den Gemeinden sind ja auch nicht vergleichbar weil in jedem Dorf anders. Eine gesamt österreichische Regelung würde sich ja auch wahrscheinlich an den WHO-Werten orientieren.
Wäre sehr begrüßenswert wenn jetzt mehr oder weniger alle gezwungen würden (leise) Qualitätshersteller zu kaufen. Unsere Weider würde die Vorgaben übrigens sehr wohl problemlos schaffen, das nächste Fenster vom Nachbarn ist sowas 8 Meter weg, laut rechner bräuchten wir nur 6 mit der nackten Pumpe. 6 Meter Abstand zum Fenster vom Nachbarn sollte wohl in den meisten Fällen problemlos machbar sein. |
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Hallo dyarne, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Schallrechner für LWP Grenzabstände |
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kommt immer auf die vorgegebene Bauweise der Gemeinde an |
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na sehr fein für unsre
DER ERRECHNETE SCHALLDRUCKPEGEL LPA BETRÄGT 17 DB(A) |
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hier aus einem aktuellen link von panasonic...
da wird für die aktuelle standardserie SXC ein mindestabstand von 25m zum nachbarn angegeben... http://www.campaign-index.com/view.php?J=LUULGiFKoZ763c6C789208eMxw&C=HuF9S50nR3iutNtlXW1RRQ |
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Für das Land Salzburg:
In SAGIS kann man die Eignung von Wärmepumpen abfragen (GW-WPWP [Wärmepumpe], Sole-WPWP [Wärmepumpe], LWP) https://www.salzburg.gv.at/sagisdaten_download/SAGIS_Daten/sagisonline_geothermie.html --> "Werkzeuge" "Abfrage Wärmepumpen" --> es wird nach Eingabe einer Adresse etc. eine pdf generiert, wo alle 3 oben genannten WPWP [Wärmepumpe] auf Eignung geprüft werden (alle Gebiete sind nicht lückenlos hinterlegt) Und hier die Anleitung zur Abfrage: (ab S. 12 was zu Luftwärmepumpen) https://www.energieaktiv.at/download/index/mediafile/611/zonenausweisung_schulungsunterlage_1.0_20170511.pdf https://www.energieaktiv.at/download/index/mediafile/607/doku_zonenausweisung_web_1.0.pdf Zum Thema Luftwärmepumpen gibt es Widmungskategorien, die maximale Schallpegel vorgeben: Das sehe ich anders - die Position eines Gebäudes und somit die der Fenster kann sich ändern. Grundgrenze muß mMn maßgebend sein. |
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mittlerweile werden in vorarlberg, salzburg, kärnten und steiermark (tlw) die schalldruckpegel an der grundgrenze bei baubewilligung geprüft.
diese position ist dabei kaum haltbar... auch werden im rechner des verbandes nominale werte verwendet, für die schallbelastung zählen jedoch nach EN12102 die maximalen werte. so sieht das aus wenn ein seriöser hersteller beide werte in seinen datenblättern angibt... wenn man das gerät im schallrechner eingibt kommen niedrigere pegel raus weil hier mit teillast (nominalwert) gerechnet wird... |
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Ich würde sagen momentan kann man wenn irgendwer Zweifel bezüglich Lautstärke und ob die ins Auge gefasste WPWP [Wärmepumpe] das erfüllt eh pauschal die Heliotherm Silent Source empfehlen...der MAXIMALE Wert in 1 m Abstand beträgt 44 dB. Dh, 1,5 Meter vom Zaun weg darf man die überall aufstellen, die strengsten Normen sehen max. 40 dB an der Grundgrenze vor.... |
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melly, du bringst deine "Meinung" wieder mal wie Fakten rüber ... und du liegst wieder mal falsch ... siehe oben. (Bitte denke auch an die stillen Mitleser, die deine "Meinung" durch deine Schreibweise wie Fakten auffassen könnten) Mal mit Schalleistungspegel und Schalldruckpegel beschäftigen, und die Position der WPWP [Wärmepumpe] zur umliegenden Bebauung berücksichtigen (es macht einen Unterschied, ob die WPWP [Wärmepumpe] frei aufgestellt, an einer Wand, oder gar eingekesselt ist) Ich will weder dir noch wem anderen seine LWP LWP [Luftwärmepumpe] schlecht reden, noch dich persönlich angreifen ... ich denke einfach, daß es wichtig ist, daß man auf das Schallthema hinweist (und nicht einfach pauschal vom Tisch wischt). Wenn du mir nicht geschrieben hättest, was du beruflich machst, würde ich fast wetten, daß du LWP LWP [Luftwärmepumpe] vercheckst |
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In der Steiermark ist es die Grundgrenze an der die von der Baubehörde vorgegeben Schallwerte erfüllt werden müssen. Derzeit sind es je nach Gemeinde allerdings Werte zwischen 30 bis 40 dB (siehe Tabelle von ap99).
In Graz ist es dabei strenger als im ländlichen Raum. Dass mit den Schallwerten der Hersteller ist so eine Sache. Kenne eine LWP LWP [Luftwärmepumpe], die hat lt. Hersteller 51db bei A7W35 und 45db im Silentmodus. Dass stimmt im Labor. Aber im Winter ist es kälter. Bei Minus 10° sind es dann statt 51dB schon 62dB. Dann gehen sich die 40dB in 4 Meter Abstand zum Gerät ohne entsprechende Maßnahmen aber nicht mehr aus. Dass wurde bei einer Langzeitmessung festgestellt. Mit entsprechenden Geräteeinstellungen sind aber Werte um die 33dB bei -10° mit diesem Gerät möglich. Ab +5° C ist das Gerät akustisch nicht mehr wahrnehmbar. Ein anderes System wird damit beworben, dass es in 3 M Entfernung nur 35dB hat. Gemessen hat es im Winter bei -10° in 8m Entferung allerdings 43dB. Da geht dann seriöserweise ohne Schallschutzhaube nichts mehr, wenn die Vorgabe 40dB ist. Jetzt bei +35°C ist dieses Gerät akustisch in 8m Entfernung gut hörbar. Es sollte sich schon jeder auch überlegen, welchen Lärm das Produkt wirklich macht. Eine Lärmreduktion ist machbar, bedeutet aber auch, dass man sich als Kunde auch genauer informieren und evtl sogar Mehrkosten in Kauf nehmen muss. Schon in hinblick auf die gute Nachbarschaft . |
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Wie kann es dann sein, daß der Hersteller einen Wert als Maximalwert (dh das lautestes was die Anlage schafft) angeben darf, wenn er das gar nicht ist ? Sie geben doch extra deshalb eine Normwert und einen Maximalwert an ? Ich meine, daß der Aufstellungsort eine Rolle spielt, ist klar. Ich nehme an, daß er Hersteller im Kleingedruckten die Werte auch nur bei günstiger Aufstellung garantiert. Soweit normal. Aber ein Gerät, daß in 3 M Entfernung laut Hersteller einen Maximalwert von 35 dB hat und dann aus 8 Meter Entfernung gut hörbar ist...das müsste dann meiner Meinung nach schon wegen Täuschung klagbar sein. |
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das hat mit dem leistungs-/bedarfsparadoxon bei lwp zu tun.
die 'quelle' ist die außenluft. die hat nun mal jeden tag, jede stunde eine andere temperatur. die prüfung findet am normpunkt statt, bsplw +2° außentemperatur, 35° vl-temperatur. wenn es draußen aber nicht +2° hat sondern -10° dann dreht der ventilator eben hoch um auf den nötigen wärmedurchsatz zu kommen - auch bei einer on/off-maschine. oder wenn ww geladen wird, dann ist der vl nicht 35° sondern bsplw 50°. darum ist sommerliches probehören auch relativ witzlos und nicht so einfach auf andere standorte zu übertragen... und nein, deswegen weil lwp in ihrem leistungs- u geräuschverhalten von der außentemperatur abhängig sind kannst du die hersteller nicht verklagen ... bloß der schalldruckpegel an der grundgrenze. der ist ein harter und eindeutig zu messender grenzwert... |
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Trotzdem muß eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] doch sowas wie eine Maximallautstärke haben (günstige Aufstellung vorausgesetzt)? Mehr als daß der Ventilator auf Volltour röhrt kann ja wohl nicht sein... |
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Hab ich mir auch gedacht und wurde eines besseren Belehrt. 100 % Lüfterleistung sind nicht gleich 100% genauso wenig wie 1dB+1dB nicht 2 sondern 3dB ergeben. Klingt komisch is aber so |
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Gut, dann ist die Heliotherm aber trotzdem recht frei aufstellbar, die hat dann wenn ich das vom obigen Beispiel ableiten einen maximalen Schalldruckpegel von 50 oder so ? |
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Bei - 11° wurden in 6 m Entfernung bei einer Achtelkugelaufstellung 40 dB(A) erreicht.
Am Gerät waren es nach entsprechenden Einstellungen 61 dB(A). Ohne Einstellungen waren es am Gerät 71dB(A). |
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(es macht einen Unterschied, ob die WPWP [Wärmepumpe] frei aufgestellt, an einer Wand, oder gar eingekesselt ist)....
--> da kann ich ein Lied davon singen 😎 |
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@ Squawvally: Sind das Werte von der Heliotherm Silent Source? Da steht doch der Ventilator extra schräg nach oben um solche Effekte möglichst zu reduzieren ?
Bzw eben zb auch unsere Weider, die hat Ausblasrichtung genau nach oben... |
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das ist das gleiche wie bei der umwälzpumpe auf der wasserseite. hier fordert der normpunkt eine spreizung von 5K, also wird die pumpe so eingestellt daß vl/rl bei 35°/30° liegen. ob das jetzt 40, 60 oder 100% der pumpe sind ist am prüfstand nicht relevant. bei der konkreten installation im konkreten haus kann es natürlich bei ungünstiger hydraulik (lange kreise, dünne anbindeleitungen) sein daß die uwp auf 100% läuft... ähnlich beim ventilator. wird in der praxis ungünstig aufgestellt - siehe stecri oder hier bei meinem nachbarn die zuluft durchs eck 'abgequetscht'... muß der ventilator aufmodulieren um den höheren druckverlust auzugleichen. ebenso wenn bspl die lamellen des verdampfers nicht gereinigt werden und dadurch die strömung behindert wird. auch passiert es in der praxis daß bei einem fehler im drehzahlsteuergerät des ventilators oder durch schlechten kontakt/kabelbruch das steuersignal ausfällt. dann dreht der ventilator aus eigensicherung der wp auf vollgas... |
nein, so einfach ist das nicht - weil der ventilator nur ein hilfsantrieb ist und nicht eigens auf (seine) vollast vermessen wird. er läuft am prüfstand entsprechend der regelung nach dem arbeitspunkt der wp (A2/W35, etc...)
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In unserer Gemeinde (Kärnten) sind sie mittlerweile wirklich sehr streng. Zwei Bekannte konnten keine LWP LWP [Luftwärmepumpe] nehmen, weil es einfach keinen geeigneten Aufstellungsort am Grundstück gab. Das Lärm-Problem wird damit zum Glück mittlerweile schon im Vorfeld berücksichtigt, nicht erst wenn es zu spät ist. |
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Nein. Ist ein Modell wie es der Nachbar von stecri hat. Aufstellung ähnlich (Viertelkugel). Ist aber im ggF kein Problem. Es läuft alles rund und auch leise. Das zweite vergleichbare Gerät mit 35dB hat die gleiche Aufstellweise und ist für die Nachbarn ganzjährig hörbar. Ist so ein ähnliches Gerät wie schnoederwohnen es b hat (Situierung gleich wie bei stecri). |
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Also unsere Weider hört man auch absolut nicht. Weder bei ü35 noch bei -11 Grad. Das mit Abstand nächste Fenster zur Pumpe ist unser Arbeitszimmer. Dh wir würden sie lange vor den Nachbarn hören.
Wenn solche ansich sehr leisen Geräte deutlich hörbar sind muß aber schon gewaltig viel bei der Aufstellung/Einstellung schieflaufen. |