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Grundbuch - Bauklasse 1 gibt die max. Höhe an, in der Regel 5,5m bei BKL1 in Wien.
Offen bedeutet mindestabstand zum Nachbarn muß eingehalten vom Haus, im Zusammenhanf mit der Gebäudehöhe. Gekuppelt ist, wenn man an der Grundstücksgrenze baut, dazu muß der andere Nachbar aber auch auf dieser Grundseite angebaut haben oder der BG leer sein. Kiara |
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Grundbuch - am besten informiert man sich in wien bei der MA 21 oder unter www.wien.at - dort gibt's auch die Bauordnung online. Für Wien hieße der Eintrag, dass sowohl an der Grundstücksgrenze bis zu einer Firsthöhe von 7,5m gebaut werden kann. Wer zuerst baut, wählt , was er will - der Nachbar muss sich dann danach richten. Ist also schon getrennt gebaut, muss auch der Nachbar so bauen (und 3m Abstand halten)und umgekehrt.Daher ist bei kleinem Grund gekuppelte Bauweise erlaubt. |
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:) - Danke!
Es geht bei mir in erster Linie um einen Zubau zum bestehenden Haus Also bei mir steht bei Bauklasse 1 max. Höhe 4,5 Meter. Und auf beiden Seiten zu meinem Haus (das ja bereits steht,wurde ferig gekauft)stehen bereits ebenfalls Häuser mit Abständen von 3 Meter zu meinem Grundstück hin .Könnte ich jedoch zumindest eine Garage näher heranbauen als die 3 Meter? Danke! PS: Noch eine Frage , gibt es Auflagen wie hoch ein betonierter Gartenzaun zum Nachbarn hin gebaut werden darf ? Danke:) |
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Hallo Gast unwissender, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Was bedeutet dies im Grundbuch? |
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@unwissender - Am Besten du gehst mit allen Unterlagen zu deinem zuständigen Baupolizisten und fragst einfach nach, was du machen kannst. Meine Erfahrung ist, dass sehr vieles Interpretationssache der einzelnen Baupolizisten ist.
Je nach Ausführung zählt da eine Garage als Baunebengebäude, oder als dem Haus zugehöriges Teil. Du kannst dir viel Raterei und Ärger ersparen, wenn du schon vor und während der Planungsarbeiten das "Amt" einbeziehst. Später kann es u.U. auch mit der Baugenehmigung schneller gehen. |
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@unwissender II - Willkommen im Club der Gebäudehöhen von 4,5m - ist echt ein Jammer, wenn man nicht nur einen Bungalow bauen will.
Dabei sind sie in Wien recht heikel. Der Einreichplan (Schnitt) muss eindeutig zeigen, dass der Schnittpunkt zwischen Dachaussenfläche und Wandaussenfläche nicht höher als 4,5m ist. Es gibt allerdings die Möglichkeit mit Hilfe einer "Flächenabwicklung" einzelne Teile des Hauses höher zu bauen, wenn ander dafür niedriger sind (Stichwort Garage)=>Baupolizei. Viel Glück und Info |
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:) - Danke nochmals!
Also die Garage wäre ja eh deutlich niedriger.Aber wieweit darf ich in meinem Falle zum Nachbarn hin die Garage bauen?Alle Gebäude stehen , auch die von beiden Nachbarn , beide halten gebäudemäßig einen Abstand von 3 Metern zu meinen Grundstücksgrenzen ein (haben aber auch keinen Garagenanbau) .Ich müßte platzmäßig nach Möglichkeit , weil ja die Garage logischerweise eine gewisse Breite benötigt ,-näher als die 3 Meter zum Nachbarn hin anbauen . Geht das ? Grüße:) |
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Garagen - haben einen Sonderstatus. Sie dürfen in den seitlichen Bauwich gebaut werden. Zum Teil sogar im Vorgarten. Das hängt aber von der Form und der restlichen Bebauung des Grundstücks ab. Die Garagenhöhe darf 3,5 m sein und der First 4 m. (Ist seit Septmber 2004 neu) |
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Zusatz - Was mich allerdings wundert, dass die Bauklasse im Grundbuch steht. Dort steht sie eigentlich nicht. Eher im Flächenwidmungsplan. |
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! - Sorry,stimmt! Ich meinte den Flächenwidmungsplan .
Mein Fehler,sorry! Grüße |