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Wegen 10 m2 würd ich nicht groß diskutieren. Problem ist, dass du ein OK auf deinen Einreichplsb brauchst und vermutlich auch nicht alles ewig verzögern willst :-/ |
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bei uns in der Gasse wurde vor Jahren der Kanal verlegt und da hat die Gemeinde zu weit rechts verlegt (20cm) auf eine Grund der nicht ihnen gehört hat. Mussten alles wieder raus und 20cm weiter links verlegen :) ebenfalls NÖ Keine Ahnung ob dir das hilft aber @Karl10 kann dir da sicher genaueres sagen. Entweder warten oder direkt anschreiben. |
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Es geht mir eigentlich nicht um die 10m² sondern einerseits ums Prinzip, da ich vor dem Kauf die Gemeinde Kontaktiert habe, ob Abtretungen zu erwarten sind bzw. sonstige Kosten auf uns zukommen würden und andererseits befürchte ich, dass die Anschlüsse versetzt werden müssen...
Dass man sich in dem Stadium wo wir uns mit dem Bau befinden, noch nicht zu sehr mit der Gemeinde in die Haare bekommen sollte ist mir bewusst. Jedoch muss man sich auch nicht alles gefallen lassen. Ich denke solange man auf einer sachlichen Basis darüber spricht ist das auch in Ordnung. |
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Da muss man zuerst einige Widersprüche schon im Eingangsthread auflösen:
Wenn das so gesagt wurde, dann ist das ansich richtig. Eine bezahlte Aufschließungsabgabe und div. vorhandene Anschlüsse haben aber nichts mit einer allfälligen Grundabtretung zu tun. Auch hier hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ob neu vermessen werden muss, hängt nicht davon ab, ob oder wie lange schon ein Grundstück "aufgeschlossen" ist, das richtet sich nach anderen Kriterien. Dass die Laterne derzeit auf dem Privatgrund steht, ist kein gesetzlich begründetes Argument für ein Grundabtretung. Ob Grund abgetreten werden muss, richtet sich nach ganz anderen Kriterien und es stellt sich die Frage, ob solche Anlässe, die eine Grundabtretung zur Folge haben, jetzt überhaupt schon gegeben sind. Ich seh dafür (noch) keinen Anlass, da eine reine Grenzvermessung keine Grundabtretung auslöst. Und Bauansuchen gibts ja noch keines, oder? Noch eine Frage: Gibt es einen Bebauungsplan? Um welche Kategorie von Straße handelt es sich, an die ihr abtreten sollt und wie breit ist das Straßengrundstück derzeit?? Als Grundsätzliches vorweg: Wenn die Laterne auf eurem Grundstück steht, dann ist das nicht in Ordnung und sie muss weg. Das jetzt durchzusetzen macht natürlich keinen Sinn, wenn diese Grundfläche dann später an die Gemeinde abgetreten werden muss. Kernfrage ist daher schon jetzt, ob eine Abtretung (aber nicht wegen der Laterne) erfolgen muss. Auslöser für die Abtretung ist spätestens das Bauansuchen für den Neubau eines Gebäudes. Ob abzutreten ist hängt davon ab, wo die Straßenfluchtlinie liegt (das ist die Grenze zwischem dem gewidmeten Bauland und der gewidmeten Verkehrsfläche). Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann ist dort die Straßenfluchtlinie eindeutig bestimmt. Wenn nicht, dann ist der Flächenwidmungsplan mit der Widmungsgrenze die grobe Orientierung, im Detail kommt es dann aber auf die einzelne Situation und insbesondere auf die vorhandene Breite der Verkehrsfläche einerseits und die verkehrstechnisch auf den Bedarf abgestimmte Sollbreite andererseits an. Somit ist sinnvollerweise als erstes abzuklären, ob es eine Grundabtretung gibt oder nicht. Alle anderen Fragen (Laterne, Strom-, Gasanschluss) ergeben sich erst in der Folge (oder auch nicht). |
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Danke für deine ausführliche Antwort.
Im Moment haben wir noch kein Bauansuchen gestellt aber dies wir in absehbarer Zeit passieren. In unserer Gemeinde gibt es keinen Bebauungsplan. Es handelt sich um eine Gemeindestraße die ca. 6m breit ist. Das Straßengrundstück ist allerdings ca. 9m lt. NÖ Atlas. Offizielle schriftliche Stellungnahme warum die Abtretung zu erwarten ist lt. Geometer: "Einbauten wie Stromleitungen, Gasleitungen, Postkabel müssen auf Öffentlichem Gut liegen." Ich frage mich trotzdem warum diese Leitungen auf einen Grund verlegt wurden der zu dem Zeitpunkt nicht öffentliches Gut war und wir nun Abtreten müssen. Können wir in dem Fall eine Entschädigung für den Grund von der Gemeinde verlangen? |
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hatte ein ähnliches Thema. Da hatte der Bausachverständige gleich rausgehauen, dass wir abtreten müssen. Unser Geometer hatte das bestätigt. Zum Glück hat sich bei uns alles in Wohlgefallen aufgelöst, nach einem Gespräch mit dem Bürgermeister. Abtreten heißt verschenken und als Bonus darfst du alle entstehenden bürokratischen Kosten übernehmen. Also Gespräch mit Bürgermeister suchen. Leider hast du keine PLZ hinterlegt. Hoffentlich hast du nicht den gleichen Bausachverständigen wie ich... |
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"Müssen" nicht, aber "sollten". Hat aber auf jeden Fall NICHTS mit der Grundabtretung zu tun. Die Grundabtretung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, jene Breite der Verkehrsfläche zu erreichen, die eine verkehrstechnisch reibungslose Abwicklung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens ermöglicht. Da gehts also um Fahrbahn(breite), Gehtsteige und Parkflächen. Das hat nichts damit zu tun, wo Stromleitungen, Gasleitungen, Postkabel usw. vergraben werden bzw. wurden. Ja, das frag ich mich auch. Und ist eine klare Eigentumsverletzung. Ohne Zustimmung, Vertrag bzw. Servitut ist das nicht rechtens und muss wieder weg. Nur um diesen Missstand zu beseitigen ist keine Grundabtretung nach der Bauordnung gerechtfertigt!! Bleibt also nach wie vor die Frage, ob es (andere) korrekte Begründungen für die Abtretung gibt. Und da kommts auf die Straße und deren Funktion und Bedeutung an. Wer fährt da? Wieviele sind es? woher kommen sie und wohin fahren sie? usw. Weiters sollte man sich auch den Flächenwidmungsplan genauer anschauen: wo ist in diesem die Widmungsgrenze zwischen dem Bauland und der Verkahrsfläche eingezeichnet? Lässt sich aus dem Flächenwidmungsplan bzw. der eingetragenen Widmungsgrenze eine Grundabtretung ableiten? d.h. liegt die Widmungsgrenze innerhalb des Grundstückes oder an der Grundstücksgrenze? Bin ganz bei Alpenzell: scheint erforderlich, mal direkt mit dem Bürgermeister zu sprechen. Allerdings sollte man für solche Gespräche gut vorbereitet sein. |
Es geht da nicht um die Breite der Fahrbahn, sondern um die Breite des Grundstückes. Das entscheidende Maß ist hier daher mit ca. 9 m gegeben. Von wem ist die "offizielle schriftliche" Stellungnahme? Den Geometer geht das eigentlich gar nichts an. Der hat mit Sicherheit nicht zu bestimmen, ob bzw. wieviel Grund abzutreten ist. Der Geometer hat zu vermessen, was ihm vorgegeben wird, aber sonst schon nchts.
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das war wie oben schon beschrieben auch in unserer Gasse so eben mit dem Argument der Gemeinde wenn die andere Seite bebaut wird muss ja sowieso 3m für die neue Straße abgetreten werden. Blöd nur das der gesamte Grund (10.000m²) über die ganzen Gasse einer einzigen Person gehört und der gesagt hat bis ich baue/verkaufe vergehen noch Jahre. Also ausgraben und auf öffentlichen Grund neu verlegen ... Wohlgemerkt 20cm. |
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genau das war auch bei uns der Fall. Wir mussten knapp 70m² abgeben, da der Grund vor 20 Jahren zu einer Durchfahrt für ein Wohnhaus wurde und somit eine "Straßenverkehrsanlage". Und jetzt da wir einen Neubau auf der anderen Straßenseite geplant und Grenzen vermessen haben mussten wir abtreten und dafür noch einige Hundert Euro zahlen für Geometer, Notar etc. Hätten wir keinen Neubau geplant, hätten wir auch nicht abtreten müssen. Laut Gemeinde |