|
|
||
Das ist eine Bestätigung der Gemeinde (Bauamt), mit welchem Datum deine Baubewilligung rechtskräftig ist.
Gegen den Bescheid ist binnen 14 Tagen ab Zustellung eine Berufung möglich (auch von dir selber) ... siehe Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid --> Rechtskraft also frühestens 14 Tage nach Bescheidzustellung, es sei denn, es wird von allen mit Parteistellung bei der Bauverhandlung auf Rechtsmittel verzichtet (dann ist er ab Zustellung rechtskräftig). --> Wenn es in die nächste Instanz geht, schaut es schlecht aus mit einer Rechtskraftbestätigung ... dann heißt es abwarten. Mit Datum der Rechtskraft beginnen ja Fristen zu laufen (z.B. Baubewilligung 3 Jahre gültig (kann aber durch Antrag verlängert werden) usw.) ... und was ich mitbekommen habe, wird so eine Bestätigung immer mehr von Bauherren bzw. deren Rechtsanwälten angefordert (weil immer mehr gestritten wird). |
||
|
||
alles klar, danke, hab gerade telefoniert, ich bekomm' die Rechtskraftbestätigung von der Gemeinde. |