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Kellerstöckl - Einreichplan abweichend

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  •  Wurstwasser
10.7. - 11.7.2017
16 Antworten | 6 Autoren 16
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Hallo an Alle,

Ich bin an einem Kellerstöckl im Südburgenland interessiert.
Vorweg: Heute würde man keine Baugenehmigung mehr bekommen wo das Haus steht.
Das Haus wurde 1974 gebaut.
Der Verkäufer hat darauf hingewiesen, dass der Einreichplan abweichend vom jetzigen Zustand ist (andere Fenster, Eingang, Räume innen und was weiß ich noch...)
Bevor ich einen Sachverständigen beauftrage, hat wer im Forum Ahnung wie man 100% sicherstellen kann, das alles baurechtlich in Ordnung ist?
Bis jetzt gab es scheinbar keine Probleme, aber wenn ein Wiener dort hinzieht.... :)

lg
Hr.Wurstwasser

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.7.2017  (#1)

zitat..
Wurstwasser schrieb: Heute würde man keine Baugenehmigung mehr bekommen wo das Haus steht.

Und warum nicht?

zitat..
Wurstwasser schrieb: hat wer im Forum Ahnung wie man 100% sicherstellen kann, das alles baurechtlich in Ordnung ist?

Da brauchst nicht das Forum, das kannst du dir selber beantworten bzw. hast du die Antwort ja schon selbst gegeben:

zitat..
Wurstwasser schrieb: Der Verkäufer hat darauf hingewiesen, dass der Einreichplan abweichend vom jetzigen Zustand ist (andere Fenster, Eingang, Räume innen und was weiß ich noch...)

Na, dann ist es baurechtlich offensichtlich nicht in Ordnung....


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  •  Wurstwasser
10.7.2017  (#2)
Hallo Karl,

Danke für die rasche Antwort.

zitat..
Wurstwasser schrieb: Heute würde man keine Baugenehmigung mehr bekommen wo das Haus steht.
Und warum nicht?


Vom Flächenwidmungsplan her "Grünland gemischte Kellerzone". Häuser dürfen nur noch unten an der Strasse errichtet werden und nicht mehr oben am Weinberg. Das ist aber laut Flächenwidmungsplan OK.

Du hast recht, die Antwort habe ich schon erahnt. Was ich nicht einschätzen kann sind die Konsequenzen. Gibt es da Spielraum und ist das abhängig von der Person die entscheidet?
Bevor ich ein Kaufangebot abgebe, was würdest du raten, wie ich das Risiko (was die Bauabweichungen betrifft) ausschliessen kann?
Oder Finger weg davon?


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  •  stecri
  •   Gold-Award
10.7.2017  (#3)
Vorurteile gegen Wiener? 😲

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  •  Wurstwasser
10.7.2017  (#4)
Der Wiener bin ja ich 😆

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  •  stecri
  •   Gold-Award
10.7.2017  (#5)
Aso 😂😂😂

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  •  maider187
10.7.2017  (#6)
Vielleicht hilft ein kurzes Telefonat mit dem Bauamt? Was genau würdest bauen ändern wollen? Wenn du versuchst den Charakter zu erhalten wäre es ja ein Gewinn für die Gemeinde?
Gibt's ein Bild vom ist stand, Ideen für den soll stand?


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  •  Wurstwasser
11.7.2017  (#7)
Ich will nichts bauen, das Haus steht ja schon. Ich möchte herausfinden, ob die Abweichungen vom Einreichplan schwerwiegend sind, bevor ich das Haus erwerbe.

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  •  maider187
11.7.2017  (#8)

zitat..
Wurstwasser schrieb: das Haus steht ja schon


ok, also keine Änderungen angedacht?

Warum sollen Fenster und Räume etwas mit dem Einreichplan zu tun haben, kannst ja nicht immer wenn du eine Wand aufstellst oder wegnimmst ein Ansuchen beim Bauamt machen.

Ist die Hausgröße gravierend größer als am Einreichplan?


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  •  Wurstwasser
11.7.2017  (#9)
Hausgröße ist bis jetzt ungeprüft, denke aber das es stimmt (wird aber noch geprüft).

zitat..
Warum sollen Fenster und Räume etwas mit dem Einreichplan zu tun haben, kannst ja nicht immer wenn du eine Wand aufstellst oder wegnimmst ein Ansuchen beim Bauamt machen.


Genau das möchte ich ja wissen. Laut Karl ist es nicht OK.

hat wer einen guten Sachverständigen an der Hand (Baurecht und Bausubstanz)?

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  •  maider187
11.7.2017  (#10)

zitat..
Wurstwasser schrieb: Genau das möchte ich ja wissen. Laut Karl ist es nicht OK.


wenn es eine Brandschutzseite gibt wo ein Fenster verbaut wurde ok aber sonst wüsste nicht was daran Falsch wäre wände zu versetzten oder Fenster zu Taschen bzw Fensterflächen zu verändern...

zitat..
Wurstwasser schrieb: hat wer einen guten Sachverständigen an der Hand (Baurecht und Bausubstanz)?


lass das mal die Gemeinde bewerten.. Am Land kommen die Leut durch reden zam und billiger wäre es vielleicht auch solange es keine Einwände gibt.
Schaut auch besser aus wenn man mal persönlich vorspricht und sich auch gleich a bissl beschnuppern kann. Außerdem könnte sich der Herr Ing. auch vor den Kopf gestoßen fühlen wenn man ihm mit Paragraphen oder Gutachten kommt emoji
Spätestens dann hast das

zitat..
Wurstwasser schrieb: aber wenn ein Wiener dort hinzieht.... :)


Welche Gemeinde wenn ich fragen darf?

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
11.7.2017  (#11)

zitat..
maider187 schrieb: aber sonst wüsste nicht was daran Falsch wäre wände zu versetzten oder Fenster zu Taschen bzw Fensterflächen zu verändern...


z.B. andere Fensteröffnungen ändern die Statik von tragenden Wänden, Notwendige Belichtung von Räumen könnte sich ändern...

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  •  Wurstwasser
11.7.2017  (#12)

zitat..
Welche Gemeinde wenn ich fragen darf?


Möchte ich aus Vertraulichkeitsgründen nicht sagen.

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  •  maider187
11.7.2017  (#13)

zitat..
P**** schrieb: z.B. andere Fensteröffnungen ändern die Statik von tragenden Wänden, Notwendige Belichtung von Räumen könnte sich ändern...


das hat aber nix mit dem Einreichplan 19xx zu tun. Das sich die Statik ändert ist klar aber deswegen muss ich aber nicht am Bauamt nachfragen und mir das genehmigen lassen. Wenn eine Fassade draufkommt und sich dadurch die Bebauungsfläche ändert ok aber sowas ist denen komplett egal...

zitat..
Wurstwasser schrieb: Möchte ich aus Vertraulichkeitsgründen nicht sagen.


ok, dachte mir nur das es hier viele Leute aus unterschiedlichen Gemeinden gibt und da gibt es oft jemanden der wieder jemanden kennt, usw... emoji

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  •  bautech
  •   Gold-Award
11.7.2017  (#14)

zitat..
sowas ist denen komplett egal...


Neee... Da täuscht sich der maider!
Einschneidende Veränderungen am Fassadenbild sind bewilligungspflichtig, ebenso wie die Umsituierung von Naßräumen im Haus.

Ng bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.7.2017  (#15)

zitat..
Wurstwasser schrieb: Genau das möchte ich ja wissen. Laut Karl ist es nicht OK.

War natürlich nur eine grobe Einschätzung und Annahme. Eben genauso grob wie dein Angabe:

zitat..
Wurstwasser schrieb: und was weiß ich noch.


Um es seriös beantworten zu können, muss man den genehmigten Einreichplan haben und den Naturstand im Detail vergleichen. Und dann muss man schauen, was von den diversen Abweichungen im Detail in eine Bewilligungspflicht nach dem Burgenländischen Baugesetz fällt.

Meine Aussage hat auch auf eine gewisse Erfahrung und ein Gefühl beruht. Wenn schon der Verkäufer selbst ausdrücklich drauf hinweist, dass es da diverse Abweichungen gibt, dann sagt mir mein Bauchgefühl, dass da was faul ist.

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  •  Wurstwasser
11.7.2017  (#16)

zitat..
Wenn schon der Verkäufer selbst ausdrücklich drauf hinweist, dass es da diverse Abweichungen gibt, dann sagt mir mein Bauchgefühl, dass da was faul ist.


Dem stimme ich zu.
Werde noch ein wenig nachwassern, aber wenn so bleibt, lasse ich die Finger davon. Ärgerlich, weil es genau ist was ich suche (wenn alles bewilligt wäre).

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