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Da brauchst nicht das Forum, das kannst du dir selber beantworten bzw. hast du die Antwort ja schon selbst gegeben: Na, dann ist es baurechtlich offensichtlich nicht in Ordnung.... |
Und warum nicht?
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Hallo Karl,
Danke für die rasche Antwort. Vom Flächenwidmungsplan her "Grünland gemischte Kellerzone". Häuser dürfen nur noch unten an der Strasse errichtet werden und nicht mehr oben am Weinberg. Das ist aber laut Flächenwidmungsplan OK. Du hast recht, die Antwort habe ich schon erahnt. Was ich nicht einschätzen kann sind die Konsequenzen. Gibt es da Spielraum und ist das abhängig von der Person die entscheidet? Bevor ich ein Kaufangebot abgebe, was würdest du raten, wie ich das Risiko (was die Bauabweichungen betrifft) ausschliessen kann? Oder Finger weg davon? |
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Vorurteile gegen Wiener? 😲 |
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Der Wiener bin ja ich 😆 |
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Aso 😂😂😂 |
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Vielleicht hilft ein kurzes Telefonat mit dem Bauamt? Was genau würdest bauen ändern wollen? Wenn du versuchst den Charakter zu erhalten wäre es ja ein Gewinn für die Gemeinde?
Gibt's ein Bild vom ist stand, Ideen für den soll stand? |
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Ich will nichts bauen, das Haus steht ja schon. Ich möchte herausfinden, ob die Abweichungen vom Einreichplan schwerwiegend sind, bevor ich das Haus erwerbe. |
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ok, also keine Änderungen angedacht? Warum sollen Fenster und Räume etwas mit dem Einreichplan zu tun haben, kannst ja nicht immer wenn du eine Wand aufstellst oder wegnimmst ein Ansuchen beim Bauamt machen. Ist die Hausgröße gravierend größer als am Einreichplan? |
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Hausgröße ist bis jetzt ungeprüft, denke aber das es stimmt (wird aber noch geprüft).
Genau das möchte ich ja wissen. Laut Karl ist es nicht OK. hat wer einen guten Sachverständigen an der Hand (Baurecht und Bausubstanz)? |
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wenn es eine Brandschutzseite gibt wo ein Fenster verbaut wurde ok aber sonst wüsste nicht was daran Falsch wäre wände zu versetzten oder Fenster zu Taschen bzw Fensterflächen zu verändern... lass das mal die Gemeinde bewerten.. Am Land kommen die Leut durch reden zam und billiger wäre es vielleicht auch solange es keine Einwände gibt. Schaut auch besser aus wenn man mal persönlich vorspricht und sich auch gleich a bissl beschnuppern kann. Außerdem könnte sich der Herr Ing. auch vor den Kopf gestoßen fühlen wenn man ihm mit Paragraphen oder Gutachten kommt Spätestens dann hast das Welche Gemeinde wenn ich fragen darf? |
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z.B. andere Fensteröffnungen ändern die Statik von tragenden Wänden, Notwendige Belichtung von Räumen könnte sich ändern... |
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Möchte ich aus Vertraulichkeitsgründen nicht sagen. |
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das hat aber nix mit dem Einreichplan 19xx zu tun. Das sich die Statik ändert ist klar aber deswegen muss ich aber nicht am Bauamt nachfragen und mir das genehmigen lassen. Wenn eine Fassade draufkommt und sich dadurch die Bebauungsfläche ändert ok aber sowas ist denen komplett egal... ok, dachte mir nur das es hier viele Leute aus unterschiedlichen Gemeinden gibt und da gibt es oft jemanden der wieder jemanden kennt, usw... |
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Neee... Da täuscht sich der maider! Einschneidende Veränderungen am Fassadenbild sind bewilligungspflichtig, ebenso wie die Umsituierung von Naßräumen im Haus. Ng bautech |
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Um es seriös beantworten zu können, muss man den genehmigten Einreichplan haben und den Naturstand im Detail vergleichen. Und dann muss man schauen, was von den diversen Abweichungen im Detail in eine Bewilligungspflicht nach dem Burgenländischen Baugesetz fällt. Meine Aussage hat auch auf eine gewisse Erfahrung und ein Gefühl beruht. Wenn schon der Verkäufer selbst ausdrücklich drauf hinweist, dass es da diverse Abweichungen gibt, dann sagt mir mein Bauchgefühl, dass da was faul ist. 1 |
War natürlich nur eine grobe Einschätzung und Annahme. Eben genauso grob wie dein Angabe:
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Dem stimme ich zu. Werde noch ein wenig nachwassern, aber wenn so bleibt, lasse ich die Finger davon. Ärgerlich, weil es genau ist was ich suche (wenn alles bewilligt wäre). |