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Liegt jetzt ein Kabel der EVN auf eurem Grundstück? Dann müsste man das ja nur mit eurer Verlängerung muffen...
Mein Vorsicherungskasten ist sogar 25 m von meinem Grundstück entfernt. Das Kabel durfte ich auf meine Kosten verlegen und die Instandhaltung obliegt nun der EVN. Die EVN hätte mir auch einen Anschlusskasten an meine Grundgrenze gestellt, wäre aber auch auf meine Kosten passiert und da war das Kabel "günstiger". |
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stimmt leider.. die evn tut da nichts, die kosten (plus den anschlussgebühren die du eventuell für nichts zahlst) trägst du selbst vom nächsten verteiler. wenn du pech hast ist der sogar auf der andren straßenseite
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na gut, mal sehen was der Bürgermeister sagt. Mit Glück gibt es wenigstens den Asphalt von der Gemeinde und ich übernehmen die das aufmachen und schließen. Ist zum Glück nur ein kleines Stück. Wäre aber vermeidbar gewesen... |
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Ich würde mich da nicht so einfach abspeisen lassen und keine Kosten übernehmen. Bis zur Grundgrenze geht es dich nichts an. Das sollen sich Gemeinde und EVN ausschnapsen wer das bezahlt. Hart bleiben. Die EVN versucht immer sich aus der Affäre zu ziehen. |
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Woher stammt das wissen das die EVN immer auf die Grundgrenze legen muss? |
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Urban legend würde ich sagen... |
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Wir mussten auch das Kabel vom Verteiler bis zu unserem Sicherungskasten selbst legen und zahlen...
und das waren einige Meter |
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Die EVU´s wissen genau, dass du UNBEDINGT den Strom brauchst! Motto, friß Vogel, oder stirb! Wennst das Gas nehmen würdest, würde sicher die Leitung bis zur Grundgrenze gelegt werden! Weil es ja immer weniger Hausbauer gibt, die einen Gasanschluss wollen. Und wenn ein Häuslbauer Gas nimmt, würde das Stromkabel sicher gratis sein bis zur Grundgrenze. Einschließlich die Grabarbeiten. |
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servus alpenzell,
in oö werden da durchaus flexible lösungsorientierte ansätze gefunden. aber prinzipiell ist man selber fürs kabel vom kasten ins haus zuständig, muß auch einen konzessionierten elektriker beistellen ders anklemmt... liegt da nur ein kabel oder auch ein schutzschlauch? kann man diesen nicht mit deinem neuen schlauch anzapfen? wir haben vor jahren bei sanierungsbeginn vorbeugend einen leerschlauch an die grenze gelegt. jetzt ist ein erdanschlußkasten errichtet worden und das evu hat einen leerschlauch bis zu unserem gelegt und gemufft... |
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Hallo zusammen,
ja, ich habe ein Kabel auf dem Grundstück liegen. Nein, leider nicht durch ein Leerrohr/ Schutzschlauch eingezogen. Im Moment hängt dort das Bauprovisorium dran. Der Elektriker findet es aber nicht gut zu muffen. Ich auch nicht wirklich. Das Kabel liegt eben einen Meter direkt unter dem Asphalt. Kann mir erstens nicht vorstellen, wenn man den kochenden Asphalt direkt auf das Erdkabel gießt, das da nichts schmilzt. Zweitens könnte es mal Probleme geben, wenn irgendjemand dort den Asphalt aufschneidet (ist ja direkt am Verteilerkasten von drei Nachbarn) und dann genau mein Kabel durchschneidet. Wenn wir jetzt (zum zweiten Mal) neu bauen, hätte ich es gerne perfekt. Heißt für mich ein Kabel vom Verteiler in den HAR. Bei unserem ersten Bau (2011) damals auch EVN (übrigens mit GAS) war immer die Rede davon, dass bis zur Grundstücksgrenze der Versorger zuständig ist. Ich hätte auch einen Zählerkasten ans Haus setzen können. Dann hätte der Versorger bis dorthin gelegt. Wahrscheinlich hätte es auch mehr gekostet. Dieses Mal hat die EVN im Voraus die Anschlusskosten kassiert, bevor sie überhaupt gekommen ist um sich das Ganze mal anzusehen. Auf der homepage der EVN habe ich keine Aussagen gefunden. Deshalb wollte ich wissen, wie es rechtlich aussieht. Nächste Woche ist wieder jemand im Bauamt auf der Gemeinde, da werde ich mal anfragen. Hat bisher gut geklappt mit der Gemeinde. Vielleicht können die sich um den Asphalt kümmern und ich lasse aufschneiden und ausbaggern. |
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Vielleicht braucht ihr auch die wasserzuleitung und ihr könnt euch die kosten dann mit der gemeindw teilen und legt in strom und wasser in den gleichen graben |
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Guter Ansatz Lemming. Aber schon erledigt. Hatte diese Woche Urlaub um alle Leitungen in den HAR zu ziehen, damit der Arbeitsgraben auf dieser Seite geschlossen werden kann. Mein Holzbauer braucht ein Gerüst. ja, der Arbeitsschutz...
im Haus liegen jetzt alle Rohre und Kabel drin (inkl. Telekom). |
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Mach ne Muffe das Kabel kommt dann eh in die erhaltungspflicht der EVN und wenn was ist müssen die sich was einfallen lassen
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ach nö, gerade bei der Stromleitung hätte ich es gerne perfekt. Hab eben mit dem Bürgermeister telefoniert und "das wird kein Problem sein". Wird darauf hinauslaufen, dass ich aufbuddeln lasse und die Gemeinde die Asphaltierung übernimmt. Evtl. übernehmen sie auch alles. Mal sehen, jetzt rede ich erst mal mit dem Baumeister, der wird sowieso vor Ort sein und die Welt kann das nicht kosten. Aber zur Ursprungsfrage. Rein rechtlich findet sich nix bei der EVN, wo drinsteht wer zuständig ist? LG und Danke |