« Baurecht  |

EVN Stromanschluss, Kosten bis Grundgren [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.8. - 17.8.2017
14 Antworten | 9 Autoren 14
14
Kosten bis Grundgrenze
sollte es eigentlich es heißen
Guten Morgen,
bei unserem neuen Grundstück (vorher unbebaut) ist wahrscheinlich im Zuge der Neuasphaltierung unserer Straße (direkt an der Grundgrenze) durch die Gemeinde schon ein Stromkabel aufs Grundstück "gelegt" wurden (von wem auch immer, ich vermute EVN, da zu diesem Zeitpunkt alle Kästen neu gemacht wurden). Das ist viel zu kurz und auch nicht in einer sinnvollen Tiefe. Sondern wurde über dem Fundament einfach überasphaltiert.
Ist alles passiert, bevor ich gekauft habe.
Der Strombock steht auch nicht direkt an unserer Grenze, sonder beim Nachbarn, weniger als 1m über Eck von unserer Grenze entfernt.

Jetzt haben wir auf unserem Grund bis zur Grenze aufgebaggert, weil wir gehofft haben, direkt zum Kasten zu kommen. Denkste, massives Straßenfundament dazwischen.
Inzwischen war die EVN da und wir haben mal Standpunkte ausgetauscht. Es ging darum, wer jetzt dafür zu zahlen hat, dass das Kabel auf mein Grundstück kommt.
Ich war der Auffassung, dass die EVN bis zur Grundgrenze legt. Und da das Problem nicht auf meinem Grund sondern der Straße ist, dass dann die EVN zu zahlen hat. Habe ja schon 2500,- für den Anschluss zahlen dürfen. EVN sagt, ist nicht ihr Problem.
Ich mache heute noch einen Termin auf der Gemeinde und sprech mal mit dem Bürgermeister.
Frage. Wie sieht es denn rechtlich aus? Wer muss zahlen?

LG und Danke

  •  peterT1
  •   Silber-Award
10.8.2017  (#1)
Liegt jetzt ein Kabel der EVN auf eurem Grundstück? Dann müsste man das ja nur mit eurer Verlängerung muffen...
Mein Vorsicherungskasten ist sogar 25 m von meinem Grundstück entfernt. Das Kabel durfte ich auf meine Kosten verlegen und die Instandhaltung obliegt nun der EVN.
Die EVN hätte mir auch einen Anschlusskasten an meine Grundgrenze gestellt, wäre aber auch auf meine Kosten passiert und da war das Kabel "günstiger".

1
  •  Lemming
10.8.2017  (#2)
stimmt leider.. die evn tut da nichts, die kosten (plus den anschlussgebühren die du eventuell für nichts zahlst) trägst du selbst vom nächsten verteiler. wenn du pech hast ist der sogar auf der andren straßenseite emoji



1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
10.8.2017  (#3)
na gut, mal sehen was der Bürgermeister sagt. Mit Glück gibt es wenigstens den Asphalt von der Gemeinde und ich übernehmen die das aufmachen und schließen. Ist zum Glück nur ein kleines Stück. Wäre aber vermeidbar gewesen...

1


  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
11.8.2017  (#4)
Ich würde mich da nicht so einfach abspeisen lassen und keine Kosten übernehmen. Bis zur Grundgrenze geht es dich nichts an. Das sollen sich Gemeinde und EVN ausschnapsen wer das bezahlt. Hart bleiben. Die EVN versucht immer sich aus der Affäre zu ziehen.

1
  •  Twenty
  •   Silber-Award
11.8.2017  (#5)
Woher stammt das wissen das die EVN immer auf die Grundgrenze legen muss?

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
11.8.2017  (#6)

zitat..
Woher stammt das wissen das die EVN immer auf die Grundgrenze legen muss?
 


Urban legend würde ich sagen...

1
  •  Stoffal02
13.8.2017  (#7)
Wir mussten auch das Kabel vom Verteiler bis zu unserem Sicherungskasten selbst legen und zahlen...
und das waren einige Meter

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
13.8.2017  (#8)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Wir mussten auch das Kabel vom Verteiler bis zu unserem Sicherungskasten selbst legen und zahlen...
und das waren einige Meter


Die EVU´s wissen genau, dass du UNBEDINGT den Strom brauchst! Motto, friß Vogel, oder stirb! Wennst das Gas nehmen würdest, würde sicher die Leitung bis zur Grundgrenze gelegt werden! Weil es ja immer weniger Hausbauer gibt, die einen Gasanschluss wollen.
Und wenn ein Häuslbauer Gas nimmt, würde das Stromkabel sicher gratis sein bis zur Grundgrenze. Einschließlich die Grabarbeiten.

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
13.8.2017  (#9)
servus alpenzell,
in oö werden da durchaus flexible lösungsorientierte ansätze gefunden.
aber prinzipiell ist man selber fürs kabel vom kasten ins haus zuständig, muß auch einen konzessionierten elektriker beistellen ders anklemmt...

zitat..
alpenzell schrieb: schon ein Stromkabel aufs Grundstück "gelegt" wurden (von wem auch immer, ich vermute EVN, da zu diesem Zeitpunkt alle Kästen neu gemacht wurden). Das ist viel zu kurz...

Jetzt haben wir auf unserem Grund bis zur Grenze aufgebaggert, weil wir gehofft haben, direkt zum Kasten zu kommen...

liegt da nur ein kabel oder auch ein schutzschlauch?

kann man diesen nicht mit deinem neuen schlauch anzapfen?

wir haben vor jahren bei sanierungsbeginn vorbeugend einen leerschlauch an die grenze gelegt. jetzt ist ein erdanschlußkasten errichtet worden und das evu hat einen leerschlauch bis zu unserem gelegt und gemufft...

1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
13.8.2017  (#10)
Hallo zusammen,
ja, ich habe ein Kabel auf dem Grundstück liegen. Nein, leider nicht durch ein Leerrohr/ Schutzschlauch eingezogen. Im Moment hängt dort das Bauprovisorium dran. Der Elektriker findet es aber nicht gut zu muffen. Ich auch nicht wirklich. Das Kabel liegt eben einen Meter direkt unter dem Asphalt. Kann mir erstens nicht vorstellen, wenn man den kochenden Asphalt direkt auf das Erdkabel gießt, das da nichts schmilzt. Zweitens könnte es mal Probleme geben, wenn irgendjemand dort den Asphalt aufschneidet (ist ja direkt am Verteilerkasten von drei Nachbarn) und dann genau mein Kabel durchschneidet.
Wenn wir jetzt (zum zweiten Mal) neu bauen, hätte ich es gerne perfekt. Heißt für mich ein Kabel vom Verteiler in den HAR.
Bei unserem ersten Bau (2011) damals auch EVN (übrigens mit GAS) war immer die Rede davon, dass bis zur Grundstücksgrenze der Versorger zuständig ist. Ich hätte auch einen Zählerkasten ans Haus setzen können. Dann hätte der Versorger bis dorthin gelegt. Wahrscheinlich hätte es auch mehr gekostet.
Dieses Mal hat die EVN im Voraus die Anschlusskosten kassiert, bevor sie überhaupt gekommen ist um sich das Ganze mal anzusehen.
Auf der homepage der EVN habe ich keine Aussagen gefunden. Deshalb wollte ich wissen, wie es rechtlich aussieht.

Nächste Woche ist wieder jemand im Bauamt auf der Gemeinde, da werde ich mal anfragen. Hat bisher gut geklappt mit der Gemeinde. Vielleicht können die sich um den Asphalt kümmern und ich lasse aufschneiden und ausbaggern.

1
  •  Lemming
13.8.2017  (#11)
Vielleicht braucht ihr auch die wasserzuleitung und ihr könnt euch die kosten dann mit der gemeindw teilen und legt in strom und wasser in den gleichen graben

1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
13.8.2017  (#12)
Guter Ansatz Lemming. Aber schon erledigt. Hatte diese Woche Urlaub um alle Leitungen in den HAR zu ziehen, damit der Arbeitsgraben auf dieser Seite geschlossen werden kann. Mein Holzbauer braucht ein Gerüst. ja, der Arbeitsschutz...
im Haus liegen jetzt alle Rohre und Kabel drin (inkl. Telekom).


1
  •  Twenty
  •   Silber-Award
16.8.2017  (#13)
Mach ne Muffe das Kabel kommt dann eh in die erhaltungspflicht der EVN und wenn was ist müssen die sich was einfallen lassen emoji


1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
17.8.2017  (#14)

zitat..
Twenty schrieb: Mach ne Muffe das Kabel


ach nö, gerade bei der Stromleitung hätte ich es gerne perfekt.

Hab eben mit dem Bürgermeister telefoniert und "das wird kein Problem sein".
Wird darauf hinauslaufen, dass ich aufbuddeln lasse und die Gemeinde die Asphaltierung übernimmt. Evtl. übernehmen sie auch alles. Mal sehen, jetzt rede ich erst mal mit dem Baumeister, der wird sowieso vor Ort sein und die Welt kann das nicht kosten.

Aber zur Ursprungsfrage. Rein rechtlich findet sich nix bei der EVN, wo drinsteht wer zuständig ist?

LG und Danke

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Gebäude für Traktor/Wohnwagen