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Dampfsperre Haftung Untergrund

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  •  kruegsi
11.8. - 15.8.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

habe ein Flachdach und jetzt wurde die Dampfsperre (Bitumenbahn mit Alueinlage) aufgebracht. An den Attikahochzügen (55 cm hoch) haftet die Dampfsperre aber kaum bis gar nicht. Hier ist die Bahn fast vollflächig hohl und hat kaum bis gar keine Haftung am Hochzug.

Laut Dachdecker normal und egal (der Hochzug wurde gespachtelt und grundiert).

Kann man das so lassen?
Nach der Dämmung wird eine Resitrix Bahn verklebt. Diese müsste dann an den Hochzügen auch auf die lose Dampfsperre geklebt werden.

Bitte dringend um Info.

Danke und lG

Krügsi

  •  AnTeMa
12.8.2017  (#1)
Bitumenbahn-Untergrundvorbehandlung - Für solche Zwecke gibts Bitumenvoranstriche.

Natürlich sollen Bitumenbahnen nicht nur partiell oder durch Leisten gehalten werden.

Das steht in den technischen Merkblättern oder kann vom Bitumenbahnhersteller bestätigt werden.

Andreas Teich

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  •  kruegsi
15.8.2017  (#2)
Die Flächen wurden grundiert. Die Hochzüge davor sogar gespachtelt damit die Oberfläche glatt ist. Halten tut die Bahn aber trotzdem nicht. War leider bei der Verarbeitung nicht dabei.

Aber dann muss es wohl runter und neu gemacht werden.

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