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Hallo Andi,
in der Hitze des Gefechts schreibst du leider etwas wirr. Es ist schwer dem Sachverhalt zu folgen. a) hat der Nachbar auf deinem Einreichplan unterschrieben? Wenn alle unterschreiben entfällt ja die Bauverhandlung. b) was ist das Gebäude auf dem Foto? Garage? Nebengebäude? Haus? c) wo steht es, ist dort die Grundgrenze? d) wo willst du graben, bis hin zur Grundgrenze? oder bleibst du innerhalb? |
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Hallo!
ja sorry, leider im Eifer des Gefechtes a bissl blöd getextet! zu a) Nein vorher hat er nicht! Hat keiner! Gemeinde hat gsagt das bringt nix! Bauverhandlung gibt es aber laut Schrieb keine zu b) links das mit der Holtrüre ist mein alter Kellerhügel mit der Kellerröhre, das Presshaus davor ist schon abgerissen! Das weisse Gebäude ist das Presshaus von meinen Nachbarn und zu c) das ist gleichzeitig die Grundgrenze! zu d) ja ich bagger das ebenerdig zur Strasse ab, dass wird meine Einfahrt! Anbei der Lageplan! die Rote Linie ist du Grundgrenze! |
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Hallo - Ganz versteh ich das problem (textlich) noch nicht - aber einmal meine gedanken :)
Also wenn du den hügel wegbaggerst dann sollte doch dein nachbar froh sein, weil dann sein haus/keller sicher trockener ist als jetzt. ob du ihm den fehlenden verputz ersetzen musst oder nicht weiß ich nicht 100%ig ABER laut meinem Hausverstand musst du ihm den nicht ersetzen weil wenn du erde entfernst dann machst du ja nichts an seinem haus und er hätte (als er damals das haus gebaut hat) ja schon "verputzen können" er hat ja hierfür auch den hügel weggraben und wieder anschütten müssen. und wenn das haus/der keller so alt ist, dass eh nix drauf war, dann glaub ich musst du auch nichts machen ... aber ich würde mir ihm im beisein der gemeinde normal über die sache reden. ich bin mir ziehmlich sicher, dass du ihm keine vws wand bis zum dach inkl. neuer verblechung machen musst - vorallem stehen ja dann die 15cm auf deinem grundstück? also gespräch suchen lg |
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@uzi10
Du schreibst, dass keiner unterschrieben hat. Das heißt, kein abgekürztes Verfahren, sondern zwingend eine Bauverhandlung, Dann schreibst du aber, dass es keine Bauverhandlung geben soll. Das geht nur, wenn dein Bauvorhaben schon rechtskräftig bewilligt oder gar nicht bewilligungspflichtig ist. Falls du schon einen rechtskräftigen Baubescheid hast, kann der Nachbar jedenfalls nicht nachträglich Einwendungen machen und deinen Bau daher nicht verzögern. Ist dein Bauvorhaben bewilligungspflichtig, aber noch nicht bewilligt, gibt es nur die 2 Möglichkeiten: 1. abgekürztes Verfahren, bei dem alle Nachbarn vorher mit Unterschrift ihre Zustimmung geben. 2. Bauverhandlung, bei der Nachbarn noch Einwendungen erheben können. In diesem Fall kommt es wahrscheinlich zu einer Verzögerung, denn die Nachbarn können Widerspruch einlegen, d.h. berufen, wenn ihre Einwendungen zurückgewiesen werden sollten. Das ist ihr gutes Recht. Am besten noch vorher das Gespräch suchen, wie AndiBru empfohlen hat. |
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Da gibts aber Unterschiede. Wir wissen das Bundesland jedoch nicht!! |
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Die Gemeinde und der SAchverständige haben vorher gesagt so etwas wie vorher unterschreiben lassen bringt gar nix... Das ist in Niederösterreich!
Wie gsagt es läuft gerade die Einsicht und Einspruchsfrist |
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also wenn es NÖ ist, dann kommts jetzt noch drauf an, wann das Bauansuchen genau war: vor oder nach dem 13.7.2017??? Da hats nämlich eine Gesetzesänderung gegeben! Die Aussage von Gemeinde und Sachverständigem passt zur Gesetzeslage VOR dem 13.7.2017. |
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Nein war erst mittw august aber bei uns in da gemeinde sind flaschen und die kennen sich net aus |
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also reinvon der logik her,... was der nachbar vor der schüttung nicht am haus hatte (xps, putz usw.) kann er auch nicht von dir verlangen dies zu errichten. ich mein verlangen kann er schon (vieles) aber das wird ihm nix bringen.
außerdem wie schon manche gesagt haben,... er gewinnt in dieser situation so und so...hat keine erde dort und somit auch keine feuchte... |
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Du mußt gar nix machen und schon gar nicht seine Wand dämmen oder verputzen, ist ja nicht deine Wand. Er kann da auch nix im Bauverfahren blockieren. Ich würd´s, nachdem du die Baubewilligung bekommen hast (und die brauchst du, auch wenn du nur den Berg wegbaggerst --> Niveauveränderung im Bauland), einfach wegbaggern und dem Nachbarn sagen, dass er jetzt noch seine Wand verputzen soll, solang du Baustelle hast. Sonst wirds für ihn noch mühsamer, weil er deine fertige Zufahrt abdecken/reinigen muß, wenn er verputzt |
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Das nenn ich mal eine Ansage |