Hallo liebe Forumsgemeinde,
gerade sind wir mit unseren Planungen beschäftigt. In unserem Bebauungsplan sind Baugrenzlinien eingezeichnet in welchen unser Haus zu stehen hat. Dies ist auch kein Problem. Da wir aber eine Hanglage haben würden wir gerne den Keller unter die Terrasse und somit außerhalb der Baugrenzlinien erstellen, damit wir weniger Erdarbeiten haben.
Im Steiermärkischen Baugesetz steht unter § 4 Z 10:
10. Baugrenzlinie: Linie, die durch oberirdische Teile von Gebäuden nicht überschritten werden darf; für Nebengebäude können Ausnahmen festgelegt werden;
Sehe ich dies nun richtig, dass mein Keller (der vollständig unter der Erde ist) nun auch außerhalb dieser Baugrenzlinien sein darf?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Robert
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