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kommt drauf an - Du brauchst eine Fertigstellungsmeldung vom Baumeister. Der bestätigt, dass das Haus entsprechend der Bausvorschrift errichtet wurde. Wenn er das tut, wird keiner mehr nachmessen. Ich denke aber, dass die 1,2 m Kniestock eher auf der Beschränkung der Traufenhöhe beruhen (wo baust du).
Es wird keiner Nachmessen, aber wenn doch (Streit mit Nachbarn in 10 Jahren,...), dann gehen die Konsequenzen von einer saftigen Strafe plus Nachzahlung von Gebühren bis hin zum Abriss. |