« Hausbau-, Sanierung  |

Muss Bauvorschrift eingehalten werden?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  kldi
1
1
Hallo, Habe vor kurzem meinen Plan vom Haus zur vorprüfung bei der Gemeinde abgegeben. Bei meinen Plan war die Kniestockhöhe mit 1,6m eingezeichnet. Lt. Bauvorschrift darf sie max. 1,2m betragen. Ich will aber mindestens 1,4m haben. Soll ichs im Plan mit 1,2m Zeichnen und trotzdem mit 1,4m bauen oder was meint Ihr? was kommt dann auf mich zu? Abbruch, Strafe...? Kommt überhaup einer nachmessen?

  •  klaus
12.5.2005  (#1)
kommt drauf an - Du brauchst eine Fertigstellungsmeldung vom Baumeister. Der bestätigt, dass das Haus entsprechend der Bausvorschrift errichtet wurde. Wenn er das tut, wird keiner mehr nachmessen. Ich denke aber, dass die 1,2 m Kniestock eher auf der Beschränkung der Traufenhöhe beruhen (wo baust du).
Es wird keiner Nachmessen, aber wenn doch (Streit mit Nachbarn in 10 Jahren,...), dann gehen die Konsequenzen von einer saftigen Strafe plus Nachzahlung von Gebühren bis hin zum Abriss.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Noppenbahn