Hallo,
wer kennt sich hier aus? Ich habe im Herbst 2005 eine fondgebundene LV für die Tilung eines chf-Kredites abgeschlossen. Nach Verkauf der Wohnung und damit Kredittelgung habe ich diese LV 2012 aufgelöst. Ich wollte sie einfach nicht für die neue Wohnung weiterlaufen lassen, da trotz positivem Kurzsverlauf des Fonds nicht mal das eingezahlte Kapital als Guthaben da war.
Fällt meine Art der Versicherung unter jene, bei denen man Schadenersatz (oder so) gegenüber der Versicherung geltend machen kann? Ich komm drauf, da das ja gekippt werden soll grad durch die Regierung...
Kennt sich zufällig jemand hier aus bzw. hat so eine Untersuchung der Rückzahlung machen lassen? Würd gerne wissen, wo man sich hinwendet in so einem Fall. Vielleicht ist es aber auch schon zu lange her, ich komm nur grad drauf, weil das Thema wieder in den Medien ist.
Vielen Dank für eine Rückmeldung...
lg, Dani
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